Genehmigungswerte aus Fortluft und Abwasser

Für diese Anlagen sind folgende Genehmigungswerte dokumentiert:

Anmerkung:

Die auf den folgenden Seiten dargestellten Tabellen enthalten gerundete Werte aus Berichten des Betreibers nach der "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen" (REI).

Erläuterungen zu den Messgrößen am Standort GKN

Am Standort Neckarwestheim ist nur noch Block II (GKN II) in Betrieb. Die Abschaltung wird spätestens Ende 2022 mit dem Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb erfolgen. In der Grafik sind wesentliche Betriebsparameter eingezeichnet, deren zeitlichen Verlauf Sie unter „Diagramm“ abrufen können. Neben Neutronenfluss und Füllstand des Reaktordruckbehälters, werden an dieser Stelle im Besonderen die Abgabepfade über die Fortluft und das Abwasser betrachtet.

Die Anlage GKN I wurde aufgrund der 13. Atomgesetz-Novelle im August 2011 abgeschaltet. Mit der Abschaltung und dem Entfernen des Kerns sind die Messstellen „Neutronenfluss“ und „Füllstand RDB“ entfallen. Ebenso ist eine Erfassung von Edelgasen in der Fortluft nach Brennelementfreiheit nicht mehr erforderlich, da die radioaktiven Edelgase in Kernkraftwerken als Folgeprodukt bei Kernspaltungen entstehen. Für Block I wird daher nur die Überwachung der Aerosole in der Fortluft dargestellt, die z. B. bei Rückbauarbeiten von aktivierten oder kontaminierten Komponenten entstehen. Für die Abgabe der Fortluft aus der Anlage werden geeignete Filter eingesetzt.

Am Standort GKN wurde ein Reststoffbearbeitungszentrum (RBZ) und ein Standortabfalllager (AZN) errichtet.

Im RBZ sollen künftig beim Rückbau anfallende radioaktive Komponenten dekontaminiert und für eine Lagerung im AZN verpackt werden. Es handelt sich dabei um zwei separate Bauten, die über einen gemeinsamen Abluftpfad verfügen, der ab Inbetriebnahme in der KFÜ überwacht wird. Das AZN selbst besitzt keinen Pfad für die Wasserableitung, da im Lager keine Abwässer anfallen.

Der dargestellte Wert für das Abwasser ergibt sich aus den Beiträgen von RBZ, GKN I und GKN II. Vor der Abgabe an den Neckar werden die Abwässer jeweils ausgemessen.
 
Generell ist bei den dargestellten Messwerten der Abgaben über den Luft- und Wasserpfad zu beachten, dass es sich hierbei um Monitore handelt, die dafür ausgelegt sind, schnell Informationen über die Änderungen der Abgaben zu erhalten.

Die Monitore liefern permanente Messungen mit hoher Zeitauflösung. Messtechnisch bedingt geht mit einer hohen Zeitauflösung eine höhere Erkennungsgrenze einher, sodass die Abgabewerte im Normalbetrieb oft unter der Erkennungsgrenze liegen. Der Messbereich der Monitore ist so ausgelegt, dass Grenzwertüberschreitungen und Vorwarnstufen zuverlässig angezeigt werden.

Zur Überprüfung der Einhaltung von Genehmigungswerten und für eine detaillierte Bilanzierung werden die Monitore nicht eingesetzt, sondern Labormessungen anhand von Proben durchgeführt. Die Labormessungen weisen eine deutlich niedrigere Erkennungsgrenze auf, sind damit jedoch für zeitlich aufgelöste, permanente Messungen nicht geeignet.

Die einzelnen Proben werden in regelmäßigen Abständen genommen und die Ergebnisse werden dokumentiert. Eine Übersicht über die tatsächlichen Abgaben der letzten Jahre sowie die genehmigten Abgabewerte finden Sie hier.

Der Kurvenverlauf gibt die Aktivitätsrate der aus dem Kamin austretenden radioaktiven Edelgase als Stundenwerte an. Radioaktive Edelgase entstehen in Kernkraftwerken überwiegend als Folgeprodukt bei Kernspaltungen und werden in den gasdichten Brennstäben zurückgehalten. Schäden an Brennstäben können über einen stark erhöhten Austritt von radioaktiven Edelgasen sicher identifiziert werden.

Mit der Messung soll ein ungewöhnlicher Aktivitätsanstieg schnell und zuverlässig erkannt werden. Im Normalbetrieb ist die Aktivitätsrate so gering, dass die Kurve weit unterhalb des Genehmigungswertes verläuft. Laut Genehmigung dürfen in einem Kalenderjahr in Summe nicht mehr als 1,0x1015 Bq und gleichzeitig nicht mehr als 1,0x1013 Bq an einem einzelnen Kalendertag an radioaktiven Gasen abgegeben werden.

Zur Bilanzierung erfolgt in regelmäßigen Abständen eine detaillierte nuklidspezifische Messung der abgegeben radioaktiven Gase. Die einzelnen Messungen werden zur Jahresbilanz herangezogen. Die Dokumentation über die Abgabe der letzten Jahre sowie die genehmigten Abgabewerte finden Sie hier.

Die Ableitung von an Schwebstoffen gebundenen radioaktiven Stoffen über den Kamin ist durch kontinuierliche Messungen zu überwachen, um Abweichungen vom Normbetrieb unverzüglich feststellen zu können.

Dazu werden die Aerosole in der Fortluft auf einem Schwebstofffilter abgeschieden und die Aktivitätsrate wird kontinuierlich über einen Aerosolmonitor ermittelt, wie im Diagramm dargestellt. Laut Genehmigung darf eine Aktivität von 3x1010 Bq im Kalenderjahr nicht überschritten werden. Zusätzlich dürfen pro Tag nicht mehr als 3x108 Bq abgegeben werden.

Für die Bilanzierung werden gesonderte Filter in regelmäßigen Abständen durch gamma-spektrometrische Messungen nuklidspezifisch ausgewertet. Diese Messungen werden für die Jahresbilanzen herangezogen.

Die Dokumentation über die Abgabe der letzten Jahre sowie die genehmigten Abgabewerte finden Sie hier.

Der Kurvenverlauf zeigt die Aktivitätskonzentration in der Abgabeleitung am Standort GKN unmittelbar vor der Einleitung in den Neckar. Durch diese Leitung werden sowohl die Abwässer aus den Kontrollbereichen beider Reaktorblöcke als auch das Kühlwasser abgeleitet. Künftig wird darüber zusätzlich das Abwasser aus dem Reststoffbearbeitungszentrum abgeleitet.

Die Abwässer werden vor ihrer Abgabe gesammelt und erst nach Probennahme und Messung abgegeben. Während der Abgabe erfolgt eine zusätzliche Kontrolle mittels eines Monitors, dessen Zeitverlauf im Diagramm dargestellt ist. Ist die Aktivität unter der Erkennungsgrenze des Messgerätes, so sind diese Messwerte im Diagramm entsprechend gekennzeichnet.

In einem Kalenderjahr darf der Standort GKN ohne RBZ/AZN 5,1x1010 Bq (GKN I:  9,5x109 Bq/a; GKN II: 4,15x1010 Bq/a) an radioaktiven Stoffen (ohne Tritium) abgeben.

Für die bilanzierenden, nuklidspezifischen Messungen werden in regelmäßigen Abständen Probennahmen mit anschließender Laborauswertung durchgeführt, aus denen sich die Jahresbilanz ergibt.

Die Dokumentation über die Abgabe der letzten Jahre sowie die genehmigten Abgabewerte finden Sie hier.

Die Ableitung von an Schwebstoffen gebundenen radioaktiven Stoffen über den Kamin ist durch kontinuierliche Messungen zu überwachen, um Abweichungen vom Normbetrieb unverzüglich feststellen zu können.

Dazu werden die Aerosole auf einem Schwebstofffilter abgeschieden und die Aktivitätsrate wird über einen Aerosolmonitor ermittelt, wie im Diagramm dargestellt. Laut Genehmigung darf eine Aktivität von 1,0x1010 Bq im Kalenderjahr nicht überschritten werden. Zusätzlich dürfen pro Tag nicht mehr als 1,0x108 Bq abgegeben werden.

Für die Bilanzierung werden gesonderte Filter in regelmäßigen Abständen durch gamma-spektrometrische Messungen nuklidspezifisch ausgewertet. Diese Messungen werden für die Jahresbilanzen herangezogen.

Die Dokumentation über die Abgabe der letzten Jahre sowie die genehmigten Abgabewerte finden Sie hier.

Erläuterungen zu diesem Thema werden demnächst zur Verfügung stehen.

Erläuterungen zu den Messgrößen am Standort KKP

Seit Ende 2019 findet am Standort Philippsburg kein Leistungsbetrieb mehr statt. Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) ist am 31.12.2019 dauerhaft vom Netz gegangen und befindet sich seit 30.01.2020 in der Stilllegungs- und Abbauphase. In der Grafik sind wesentliche Betriebsparameter eingezeichnet, deren zeitlichen Verlauf Sie unter „Diagramm“ abrufen können. Mit der Abschaltung sind die bis Ende 2019 verfügbaren Daten der Messstellen „Neutronenfluss“ und „Füllstand RDB“ entfallen. Bestehen bleiben aber weiterhin die Abgabepfade über die Fortluft und das Abwasser. Für Block 2 wird daher separat die Überwachung der Edelgase sowie der Aerosole in der Fortluft dargestellt, die z. B. bei Rückbauarbeiten von aktivierten oder kontaminierten Komponenten entstehen. Für das Abwasser wird die Abgabe des gesamten Standorts Philippsburg angegeben.

Der Block KKP 1 wurde im März 2011 abgeschaltet und aufgrund der 13. Atomgesetz-Novelle erlosch im August 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Auch hier sind mit der Abschaltung die Messstellen „Neutronenfluss“ und „Füllstand RDB“ entfallen. Ebenso ist eine Erfassung von Edelgasen in der Fortluft nach Entfernen des Kerns und Erreichen der Brennelementfreiheit nicht mehr erforderlich, da die radioaktiven Edelgase in Kernkraftwerken als Folgeprodukt bei Kernspaltungen entstehen. Für Block 1 wird daher nur die Überwachung der Aerosole in der Fortluft dargestellt, die z. B. bei Rückbauarbeiten von aktivierten oder kontaminierten Komponenten entstehen. Für die Abgabe der Fortluft aus der Anlage werden geeignete Filter eingesetzt.

Am Standort KKP wurde ein Reststoffbearbeitungszentrum (RBZ) und ein Standortabfalllager (AZP) für schwach- bis mittelradioaktive Abfälle errichtet. Im RBZ sollen künftig beim Rückbau anfallende radioaktive Komponenten behandelt, dekontaminiert und konditioniert werden und für eine Lagerung im AZP verpackt werden. Es handelt sich dabei um zwei separate Bauten, die über einen gemeinsamen Abluftpfad verfügen, der ab Inbetriebnahme in der KFÜ überwacht wird. Das AZP selbst besitzt keinen Pfad für die Wasserableitung, da im Lager keine Abwässer anfallen.

Der dargestellte Wert für das Abwasser ergibt sich aus den Beiträgen von RBZ, KKP 1 und KKP 2. Vor der Abgabe an den Rhein werden die Abwässer jeweils ausgemessen.

Generell ist bei den dargestellten Messwerten der Abgaben über den Luft- und Wasserpfad zu beachten, dass es sich hierbei um Monitore handelt, die dafür ausgelegt sind, schnell Informationen über die Änderungen der Abgaben zu erhalten.

Die Monitore liefern permanente Messungen mit hoher Zeitauflösung. Messtechnisch bedingt geht mit einer hohen Zeitauflösung eine höhere Erkennungsgrenze einher, sodass die Abgabewerte im Normalbetrieb oft unter der Erkennungsgrenze liegen. Der Messbereich der Monitore ist so ausgelegt, dass Grenzwertüberschreitungen und Vorwarnstufen zuverlässig angezeigt werden.

Zur Überprüfung der Einhaltung von Genehmigungswerten und für eine detaillierte Bilanzierung werden die Monitore nicht eingesetzt, sondern Labormessungen anhand von Proben durchgeführt. Die Labormessungen weisen eine deutlich niedrigere Erkennungsgrenze auf, sind damit jedoch für zeitlich aufgelöste, permanente Messungen nicht geeignet. Die einzelnen Proben werden in regelmäßigen Abständen genommen und die Ergebnisse werden dokumentiert.

Eine Übersicht über die tatsächlichen Abgaben der letzten Jahre sowie die genehmigten Abgabewerte finden Sie hier.

Der Kurvenverlauf gibt die Aktivitätsrate der aus dem Kamin austretenden radioaktiven Edelgase als Stundenwerte an. Radioaktive Edelgase entstehen in Kernkraftwerken überwiegend als Folgeprodukt bei Kernspaltungen und werden in den gasdichten Brennstäben zurückgehalten. Schäden an Brennstäben können über einen stark erhöhten Austritt von radioaktiven Edelgasen sicher identifiziert werden.

Mit der Messung soll ein ungewöhnlicher Aktivitätsanstieg schnell und zuverlässig erkannt werden. Im Normalbetrieb ist die Aktivitätsrate so gering, dass die Kurve weit unterhalb des Genehmigungswertes verläuft. Laut Genehmigung dürfen in einem Jahr in Summe nicht mehr als 1,1x1015 Bq und gleichzeitig nicht mehr als 1,1x1013 Bq an einem einzelnen Kalendertag an radioaktiven Gasen abgegeben werden.

Zur Bilanzierung erfolgt in regelmäßigen Abständen eine detaillierte nuklidspezifische Messung der abgegeben radioaktiven Gase. Die einzelnen Messungen werden zur Jahresbilanz herangezogen.

Die Dokumentation über die Abgabe der letzten Jahre sowie die genehmigten Abgabewerte finden Sie hier.

Die Ableitung von an Schwebstoffen gebundenen radioaktiven Stoffen über den Kamin ist durch kontinuierliche Messungen zu überwachen, um Abweichungen vom Normbetrieb unverzüglich feststellen zu können.

Dazu werden die Aerosole aus einem Teilstrom der Fortluft auf einem Schwebstofffilter abgeschieden und die Aktivitätsrate wird kontinuierlich über einen Aerosolmonitor. Laut Genehmigung darf eine Aktivität von 2,2x1010 Bq im Kalenderjahr nicht überschritten werden. Zusätzlich dürfen pro Tag nicht mehr als 2,2x108 Bq abgegeben werden.

Für die Bilanzierung werden gesonderte Filter in regelmäßigen Abständen durch gamma-spektrometrische Messungen nuklidspezifisch ausgewertet. Diese Messungen werden für die Jahresbilanzen herangezogen.

Die Dokumentation über die Abgabe der letzten Jahre sowie die genehmigten Abgabewerte finden Sie hier.

Der Kurvenverlauf zeigt die Aktivitätskonzentration in der Abgabeleitung am Standort KKP unmittelbar vor der Einleitung in den Rhein. Durch diese Leitung werden sowohl die Abwässer aus den Kontrollbereichen beider Reaktorblöcke als auch das Kühlwasser abgeleitet. Künftig wird darüber zusätzlich das Abwasser aus dem Reststoffbearbeitungszentrum abgeleitet.

Die Abwässer werden vor ihrer Abgabe gesammelt und erst nach Probennahme und Messung abgegeben. Während der Abgabe erfolgt eine zusätzliche Kontrolle mittels eines Monitors, dessen Zeitverlauf im Diagramm dargestellt ist. Ist die Aktivität unter der Erkennungsgrenze des Messgerätes, so sind diese Messwerte im Diagramm entsprechend gekennzeichnet.

In einem Kalenderjahr darf der Standort KKP ohne RBZ/AZP nicht mehr als 1,02x1011 Bq (KKP 1: 4,7x1010 Bq/a; KKP 2: 5,5x1010 Bq/a) an radioaktiven Stoffen (ohne Tritium) abgeben.

Für die bilanzierenden, nuklidspezifischen Messungen werden in regelmäßigen Abständen Probennahmen mit anschließender Laborauswertung durchgeführt, aus denen sich die Jahresbilanz ergibt.

Die Dokumentation über die Abgabe der letzten Jahre sowie die genehmigten Abgabewerte finden Sie hier.

Die Ableitung von an Schwebstoffen gebundenen radioaktiven Stoffen über den Kamin ist durch kontinuierliche Messungen zu überwachen, um Abweichungen vom Normbetrieb unverzüglich feststellen zu können.

Dazu werden die Aerosole auf einem Schwebstofffilter abgeschieden und die Aktivitätsrate wird kontinuierlich über einen Aerosolmonitor ermittelt. Laut Genehmigung darf eine Aktivität von 1,0x1010 Bq im Kalenderjahr nicht überschritten werden. Zusätzlich dürfen pro Tag nicht mehr als 1,0x108 Bq abgegeben werden.

Für die Bilanzierung werden gesonderte Filter in regelmäßigen Abständen durch gamma-spektrometrische Messungen nuklidspezifisch ausgewertet. Diese Messungen werden für die Jahresbilanzen herangezogen.

Die Dokumentation über die Abgabe der letzten Jahre sowie die genehmigten Abgabewerte finden Sie hier.

Erläuterungen zu diesem Thema werden demnächst zur Verfügung stehen.