Gewässerunterhaltung
Die ökologisch orientierte, naturschonende Gewässerunterhaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Gewässerentwicklung. Ein planerisches Handeln ist auch hier zu empfehlen. Zwingend erforderliche Unterhaltungsarbeiten, z. B. aus Gründen der Verkehrssicherung oder zur Instandhaltung von wasserbaulichen Anlagen, sind im Einklang mit sonstigen Anforderungen, wie z. B. jenen des Arten- und Naturschutzes, durchzuführen. Eine Abstimmung zwischen den Interessenvertretern und die planerische Dokumentation mit Festlegung von Art, Umfang und Turnus der Unterhaltungsarbeiten sind wichtig.
Diese Aufgaben obliegen in Baden-Württemberg den Trägern der Gewässerausbau- und -unterhaltungslast, d. h. dem Land bei den Gewässern I. Ordnung, ausgenommen Bundeswasserstraßen, und den Gemeinden bei den Gewässern II. Ordnung (§ 32 WG).
Weiterführende fachlichen Informationen sowie Fortbildungen werden durch die WBW Fortbildungsgesellschaft mbh in den Gewässernachbarschaften angeboten.