null Alpensalamander - Salamandra atra Laurenti, 1768

Alpensalamander im Portrait (M. Waitzmann)
Lebensraum des Alpensalamanders (M. Waitzmann)
Alpensalamander (M. Waitzmann)

 

Der Alpensalamander kommt als alpine Art nur im äußersten Südosten Baden-Württembergs vor. Im Vergleich zum Feuersalamander ist er kleiner und schlanker und besitzt nicht das gelbe Fleckenmuster, sondern eine einheitliche, glänzende Schwarzfärbung. Eine Besonderheit als Anpassung an das rauhe Klima der Gebirge stellt die Brutfürsorge dar, bei der die Weibchen vollentwickelte, bereits lungenatmende Jungtiere lebend zur Welt bringen.
Gesamtlänge: 10 bis 13 cm
Gewicht: ca. 8 g
Der vom Alpensalamander besiedelte Höhenzug der Adelegg ist das einzige Mittelgebirge Baden-Württembergs, das in Kontakt zu den Hochgebirgslagen der Alpen steht. Das Klima der Adelegg ist kühl und regenreich. Der Alpensalamander bewohnt vor allem die tief eingeschnittenen, kühlen, mit Laubholz bestandenen Bachtäler. Daneben findet man ihn auch in krautreichen, feuchten Bergmischwäldern, auf Alpweiden, in der Krummholzzone, aber auch oberhalb der Waldgrenze. Trockenere Bereiche oder reine Nadelwaldgebiete werden nur an den Rändern besiedelt.
Tagsüber halten sich Alpensalamander in kühlfeuchten Nischen unter hohl liegenden Steinplatten, in Felsspalten oder Kleinsäugerbauen verborgen. Bei feuchter, nebliger Witterung - bevorzugt nachts und in den frühen Morgenstunden - gehen sie auf die Jagd nach Insekten, Spinnen, Schnecken und Würmern. Bei der Entwicklung des Nachwuchses ist der Alpensalamander als einzige heimische Amphibienart unabhängig von Oberflächengewässern, da sich die Entwicklung vom Ei zum Jungtier im Mutterleib vollzieht. Die Weibchen setzen also weder Gelege noch Larven ab, sondern bringen lebende Jungtiere zur Welt. Die Dauer der Tragzeit ist abhängig von der Höhenlage und beträgt in Höhen bis zu 1000 m ü. NN zwei Jahre. Die Weibchen gebären nur jedes dritte oder vierte Jahr je zwei Jungtiere.

Gesamtverbreitung:

Der Alpensalamander besitzt ein recht kleines Verbreitungsgebiet: Er besiedelt große Teile der Alpen und einige Gebirgszüge des westlichen Balkans von Südslowenien bis Nordalbanien. In Deutschland erstreckt sich die nördliche Verbreitungsgrenze vom Allgäu entlang des Randes der nördlichen Kalkalpen nach Osten bis nach Berchtesgaden.

 

Verbreitung in Baden-Württemberg:
Vorkommen des Alpensalamanders gibt es in Baden-Württemberg nur im äußersten Südosten: Er besiedelt vor allem die Adelegg in Höhenlagen von 800 bis 1000 m ü. NN, daneben gibt es kleine Vorkommen am Iberger Kugel. 

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Der Bestand in Baden-Württemberg scheint derzeit stabil, mit guten Zukunftsaussichten zu sein.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
*
nicht gefährdet
*
ungefährdet
besonders
geschützt
streng
geschützt
- - IV - - -


Gefährdungsursachen
  • Durchführung von Kahlschlägen und sich daran anschließende Aufforstung mit Fichten (Auswirkungen auf Beschattung, Bodenveränderungen und Mikroklima)
  • Verkehrsopfer durch hohe Wegedichte im Wald
  • Grünlandintensivierung

Schutzmaßnahmen
  • Erhaltung von Bergmischwäldern bzw. Umwandlung von Fichtenforsten in Bergmischwälder
  • Verzicht auf den Bau von Fahr- und Maschinenwegen in feuchten Tobelabschnitten der Adelegg
  • Befahrung von Forst- und Alpwegen, vor allem nachts und bei Regenwetter vermeiden
  • Extensivierung des Grünlandes (Verwendung schonender Mähgeräte, festgelegte Mahdtermine, langer Mahdzyklus)

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete
Für den Alpensalamander, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Erhaltungszustand
  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung günstig ungünstig-unzureichend günstig ungünstig-unzureichend
Gesamtbewertung ungünstig-unzureichend

Stand: 2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)

Zusammenfassung (pdf)