null Asiatische Keiljungfer - Gomphus flavipes Charpentier, 1825
Bei der Asiatischen Keiljungfer sind Brust, Beine und Hinterleib gelb und schwarz gefärbt. Die Männchen besitzen blaue, die Weibchen grüne Augen. Das Hinterleibsende ist bei den Männchen deutlich keilförmig verbreitert, bei den Weibchen dagegen nicht. Zur Abgrenzung von den anderen vier heimischen Keiljungfer-Arten werden Unterschiede in der Farbverteilung herangezogen. In weiten Teilen Deutschlands galt die Asiatische Keiljungfer lange Zeit als verschollen, bis sie in den 1990er Jahren wieder verstärkt nachgewiesen wurde.
Flugzeit: vor allem Juni bis August (z.T. bis Oktober)
Entwicklungsdauer der Larven: 2-3 Jahre
Gesamtverbreitung:
Das Verbreitungsgebiet der Asiatischen Keiljungfer reicht vom mittleren Frankreich bis nach Ostsibirien. Den Südrand des Areals in Europa markieren Vorkommen in der Poebene und in Nordgriechenland, die nördlichsten Vorkommen liegen in Estland. In Deutschland liegen die Verbreitungsschwerpunkte an den Flüssen Oder, Elbe, Weser und Rhein.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg galt die Asiatische Keiljungfer lange Zeit als verschollen, bis sie 1999 am Rhein nachgewiesen werden konnte. Seitdem gibt es regelmäßig Funde vom nördlichen, mittleren und zwischenzeitlich auch südlichen Oberrhein sowie am Hochrhein.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
In den letzten Jahren wurden verschiedene neue Vorkommen gefunden, so dass von einer Bestandszunahme der Art ausgegangen werden kann.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
2 stark gefährdet | G Gefährdung anzunehmen | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | - | - |
- Verringerung der Fließgewässerdynamik durch Aufstauungen
- Zerstörung natürlicher Gewässer- und Uferstrukturen durch Kanalisierung, Uferbefestigung etc.
- Gewässerverschmutzung
- Sohlenräumung
- Wellenschlag durch Bootsverkehr
Schutzmaßnahmen
- Erhaltung von Grünland im Randbereich der Gewässer
- Förderung der Fließgewässerdynamik (z.B. durch Rückbau von Uferbefestigungen und Wehren), Erhaltung und Rückgewinnung von Rückhalteflächen
- Renaturierungsmaßnahmen zur Schaffung frei fließender, strukturreicher Gewässerstrecken
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Für die Asiatische-Keiljungfer, als Art des Anhang IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | günstig | günstig | günstig |
Gesamtbewertung | günstig |
2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)