null Eremit - Osmoderma eremita (Scopoli, 1763)
Der Eremit gehört zu den Blatthornkäfern. Sein Panzer ist glänzend schwarz mit einem leichten metallischen Schimmer. Die Art besitzt typische Grabbeine mit gezähnten Vorderschienen. Die Männchen verströmen einen süßlichen Duft, der an Aprikosen oder Juchtenleder erinnern soll, was ihm auch den Namen Juchtenkäfer einbrachte.
Entwicklungsdauer: 3 bis 4 Jahre
Flugzeit: Mai bis Oktober
Gesamtverbreitung:
Das Areal des Eremiten ist auf Europa beschränkt. Es reicht von Nordspanien ostwärts bis in die Umgebung von Moskau. Die nördlichsten Vorkommen befinden sich in Mittel-Schweden und im äußersten Süden Finnlands. Im Süden reicht das Areal bis Italien und Griechenland. In Deutschland liegt der Schwerpunkt der Verbreitung in Ostdeutschland. Kleine Arealinseln sind über ganz Deutschland verteilt, so dass die Art in fast jedem Bundesland vorkommt.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
Die Verbreitungsschwerpunkte in Baden-Württemberg liegen heute am mittleren Neckar, an der Rems, im Schönbuch und im Kraichgau. Einzelne Nachweise gibt es am Oberrhein, in der Bodenseeregion und im Kreis Heidenheim.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Durch gezielte Erfassungen in einzelnen Landesteilen wurden in den letzten Jahren weitere Vorkommen bekannt. Diese sind jedoch überwiegend letzte Reste lange bestehender Populationen und drohen zumeist zu erlöschen. Zur langfristigen Erhaltung der Art sind umfangreiche Schutzmaßnahmen in BW erforderlich.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
2 stark gefährdet | 2 stark gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | II* | IV | - | - | - |
* prioritäre Art
Gefährdungsursachen
- Maßnahmen der Verkehrssicherung (Fällungen, unsachgemäße Kronenrückschnitte)
- Fällung von Brutbäumen und potenziellen Brutbäumen
- Fällung von Bäumen, bevor sich besiedlungsrelevante Strukturen bilden können
- Aufgabe der traditionellen Nutzung von Kopfweiden (durch das Fehlen des regelmäßigen Schnitts brechen die Bäume auseinander und bieten keine geeigneten Höhlen mehr)
- Erhaltung der besiedelten Wirtsbäume
- Sicherstellung einer nachhaltigen Ausstattung mit starken Höhlenbäumenz im Wald und in Parkanlagen
- Erhöhung des Anteils alter Laubbäume in näherer Umgebung der bekannten Vorkommen
- Belassen ausgewählter kränkelnder Laubbäume
- Aktive Förderung von Höhlenbildungen: Schaffung von Kopfbäumen
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen des Eremiten und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend | ungünstig-schlecht |
Gesamtbewertung | ungünstig-schlecht |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)
Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)