null Eschen-Scheckenfalter - Hypodryas maturna Linnaeus, 1758
Der Eschen-Scheckenfalter, auch Kleiner Maivogel genannt, gehört zu den Edelfaltern. Die Flügeloberseiten sind dunkelbraun gefärbt und weisen ziegelrote und gelbliche Binden mit braun durchgezogenen Streifen auf. Die Flügelunterseiten sind rostrot gefärbt und weisen beigefarbene Flecken und Binden auf. Die Männchen erscheinen 7-12 Tage vor den Weibchen und zeigen ein ausgeprägtes Revierverhalten. Auf exponierten Ansitzwarten in der Vegetation oder Ästen von Büschen und Bäumen warten sie auf Weibchen zur Paarung.
Entwicklungsdauer: 1 bis 3 Jahre
Flugzeit: Mitte/Ende Mai bis Ende Juni/Anfang Juli
Der Eschen-Scheckenfalter besiedelt in Baden-Württemberg feuchtwarme Wiesentäler und Auen mit zahlreichen Eschen im Bereich krautreicher Laubmischwälder des Hügellandes. Zur Nektaraufnahme suchen die Falter den Wäldern vorgelagerte, blütenreiche Wiesen sowie lichte Waldbereiche auf. Die Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior) stellt in Baden-Württemberg vor der Überwinterung die einzige Futterpflanze für die Raupen dar. Nach der Überwinterung verhalten sich die Raupen polyphag und fressen auch an Zitter-Pappel (Populus tremula), Salweide (Salix caprea) und Geißblatt (Lonicera spec).
Die Weibchen des Eschen-Scheckenfalters suchen zur Eiablage vor allem die Blattunterseiten von jungen Eschen auf, die frei und an einem besonnten und luftfeuchtem Standort stehen. Das Gelege eines Weibchens kann zwischen 50 und 400 Eiern umfassen und wird meist in einer Höhe von 1 bis 3 m platziert. Eigelege können aber auch in größeren Höhen an exponierten und klimabegünstigten Ästen von Alteschen vorkommen. Die geschlüpften Raupen legen dann gemeinsam ein schützendes Gespinst um die Eschenblätter an, von denen sie sich ernähren. Im Spätsommer ab etwa September gelangen die Raupen auf den Boden und fertigen in der Laubstreu ein weiteres Gespinst an, in dem sie gemeinsam überwintern. Im Mai verpuppen sie sich dort in der Nähe, wobei ein feuchtwarmes Milieu vonnöten ist, damit die Puppen nicht vertrocknen. Nach ca. 18 Tagen erscheinen dann die Falter.
Das Verbreitungsgebiet des Eschen-Scheckenfalters erstreckt sich vom zentralen und östlichen Frankreich ostwärts bis zum Ural und weiter bis in die Mongolei und Nordwestchina. In Europa reicht das Areal im Norden bis nach Südschweden und Südfinnland, im Süden bis Bulgarien. In Deutschland gibt es nur kleine Arealinseln. Sie befinden sich im äußersten Südosten Bayerns, im Steigerwald, im Grenzbereich zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie im Jagsttal.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
Derzeit existieren nur noch zwei Vorkommen im Jagsttal.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Die letzte Metapopulation des Eschen-Scheckenfalters in Baden-Württemberg ist trotz Maßnahmen im Rahmen des Artenschutzprogramms unter teilweisen großen Bestandsschwankungen in den negativen wie positiven Bereich tendenziell eher rückläufg. Ehemals hatte die Art in Baden-Württemberg ihre Verbreitungsschwerpunkte im Schwäbischen Keuper-Lias-Land und im Neckar-Tauberland. Sie kam außerdem in der Oberrheinebene, in Teilbereichen der Schwäbischen Alb und im Hegau vor.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
1 vom Aussterben bedroht | 1 vom Aussterben bedroht | besonders geschützt | streng geschützt | - | II | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Aufforstung, Verbuschung und Wiederbewaldung von Waldlichtungen
- Aufgabe der Mittelwaldnutzung
- Beseitigung oder Mahd blütenreicher Waldwegsäume
- Rückgang blütenreicher Wiesen
- Eschentriebsterben
- Entwässung und zunehmende Trockenheit der Standorte
Schutzmaßnahmen
- Förderung randständiger und isolierter Eschen mit überhängenden Ästen, sowie des Jungeschenaufwuchseses
- Extensive Wiesennutzung zur Erhaltung und Entwicklung von blütenreichem Grünland in unmittelbarer Umgebung sowie zur Schaffung von Trittsteinen zwischen den bereits besiedelten und potenziellen Habitaten
- Mahd der Wiesen erst nach Ende der Falterflugzeit ab Ende Juni / Anfang Juli
- Belassen von Altgrasstreifen und Säumen entlang der typischen Eiablagehabitate zum Schutz der überwinternden Raupen mit einer mosaikhaft alternierenden Mahd oder Beweidung nach Ende der Falterflugzeit im Juli
- Sicherung der Waldmäntel und Erhalt von angrenzenden Gehölzen für den Wind- und Kleinklimaschutz
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen des Eschen-Scheckenfalters und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht |
Gesamtbewertung | ungünstig-schlecht |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)
Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)