null Europäischer Dünnfarn - Trichomanes speciosum Willdenow 1810
Der Europäische Dünnfarn wurde erst in den 1990er Jahren in Deutschland nachgewiesen. Die Art wird auch Prächtiger Dünnfarn genannt, allerdings bezieht sich dieser Name auf die „eigentliche Farnpflanze" (Sporophyt), die in Deutschland aus klimatischen Gründen nicht auftritt. Bei uns existiert die Art nur in der sich rein vegetativ fortpflanzenden, unscheinbaren Form in der sie grüne, watteartige Polster oder Rasen auf Gestein bildet (Gametophyt). Die Vorkommen in Mitteleuropa gelten als Relikte aus früheren Wärmeperioden.
Lebensdauer: als Gametophyt mehrjährig
Gesamtverbreitung
Der Europäische Dünnfarn weist eine atlantische bis subatlantische Verbreitung auf und kommt in beiden Formen (Sporophyt und Gametophyt) auf den Britischen Inseln, in Frankreich, Spanien, Portugal, an der Westküste Italiens sowie auf Madeira, den Azoren und den Kanarischen Inseln vor. Die verstreut liegenden mitteleuropäischen Vorkommen in Luxemburg, Tschechien und Deutschland bestehen fast ausschließlich aus Gametophyten. In Deutschland ist die Art vor allem in den Mittelgebirgen im Südwesten gefunden worden, z.B. Süderbergland, Eifel, Hunsrück, Pfälzer Wald, Schwarzwald, Odenwald. Allerdings tritt die Art auch weiter östlich auf, so in Niedersachsen bei Göttingen, in der Sächsischen Schweiz sowie in Bayern in den Höhenzügen Spessart, Rhön, Oberpfälzer Wald und im Bereich des oberen Mains.
Verbreitung in Baden-Württemberg
Die Art wurde bisher vor allem im Schwarzwald nachgewiesen. Daneben gibt es Vorkommen im Odenwald und im Schwäbisch-Fränkischen Wald.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Genaue Angaben zur Bestandsentwicklung der Art in Baden-Württemberg sind bislang nicht möglich. Da es sich bei den Wuchsstandorten in aller Regel um geschützte Biotope handelt (Felsbildungen, Blockwälder, Blockhalden) und/oder FFH-Gebiete mit entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Art handelt, kann der Fortbestand der Lebensräume als gesichert gelten.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
* ungefährdet | * ungefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | II | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Veränderung des Mikroklimas durch forstliche Maßnahmen, die zu einer Besonnung der Felsen führen
- allmähliche Umwandlung in Kiefern- oder Fichtenforst und Bestockung mit nichtheimischen Baumarten
- Wegebau- und Erschließungsmaßnahmen, die zur Zerschneidung von Blockhalden führen
- Veränderungen im Umfeld, die ein Austrocknen der wasserzügigen Schichten in den Felsen zur Folge haben können
- Freizeitnutzung im Felsbereich (insbesondere sportliche Nutzung der Felsen) und deren Folgen (Feuerstellen)
- Abbau von Gesteinen und Schottermaterialien
Schutzmaßnahmen
- Nutzungsverzicht im direkten Umfeld der Felsen
- Besucherlenkung zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
- Förderung von Laubholz
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen des Europäischen Dünnfarns und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | günstig | günstig | günstig |
Gesamtbewertung | günstig |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)
Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)