null Geburtshelferkröte - Alytes obstetricans (Laurenti, 1768)
Als einzige heimische Amphibienart betreibt die Geburtshelferkröte eine besondere Brutpflege, bei der das Männchen Laichschnüre um die Hinterbeine gewickelt mit sich herumträgt. Seine nächtlichen Rufe klingen wie „üh..üh..üh" und erinnern im Chor an Glockengeläut, was der Art den Beinamen Glockenfrosch einbrachte. Der graubraune Körper der Tiere wirkt gedrungen, die Augen sind dunkel marmoriert mit goldfarbener Iris. Die Pupille steht nicht waagerecht wie bei Fröschen und Kröten, sondern senkrecht.
Gewicht: ca. 8 g
Gesamtverbreitung:
Die Geburtshelferkröte ist eine Charakterart bewaldeter Mittelgebirgslagen. Das Verbreitungsgebiet erstreckt sich von der Nordhälfte der Iberischen Halbinsel über fast ganz Frankreich in zwei Ausläufern bis nach Mitteleuropa. Der östliche Ausläufer umfasst den Norden der Schweiz sowie den Südteil des Schwarzwaldes, über den nordöstlichen Ausläufer besiedelt die Art Wallonien, Luxemburg, das Saarland und Rheinland-Pfalz und erreicht über die Mittelgebirge Nordrhein-Westfalens und Nordhessens das südliche Weserbergland, den Harz, den Thüringer Wald sowie die Rhön.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg besiedelt die Geburtshelferkröte den südlichen Schwarzwald sowie einige benachbarte Gebiete wie das untere Wutachtal, den Klettgau, das Hochrheintal und die Markgräfler Rheinebene.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Trotz regelmäßiger Schutzmaßnahmen sind deutliche Populationsrückgänge zu verzeichnen. Besonders das Markgräfler Land ist von starken Rückgängen in den letzten Jahren betroffen. Durch mehrere Schutzprojekte hat sich die Situation dort in den letzten Jahren gebessert. Lokal sind im Südschwarzwald gravierende Bestandsrückgänge durch intensive Schutzmaßnahmen verhindert worden
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
2 stark gefährdet | 3 gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen:
- seit Jahrhunderten Zerstörung der ursprünglichen Larven- und Landhabitate durch Eingriffe in die Dynamik von Bächen und kleinen Flüssen (z.B. Begradigungen und Einengungen des Bachbetts, die das natürliche Strömungsmosaik zerstören und die Ausbildung natürlicher Uferstrukturen wie Abbruchkanten, Kies- und Sandbänke verhindern)
- Zerstörung von sekundären Larven- und Landhabitaten in der Kulturlandschaft (z.B. Verfüllen von Löschteichen und Bewässerungsgräben, Beseitigung von Lesesteinhaufen und Trockenmauern)
- Verfüllung oder sonstige Rekultivierung von und natürliche Wiederbewaldung in Abbaugebieten wie Kiesgruben und Steinbrüchen
Schutzmaßnahmen:
- Entfernen des Fischbesatzes aus Kleinteichen
- Verhinderung von Ablassen von Löschbecken zu Reinigungszwecken ohne verherige Bergung von Larven
- Neuanlage und Wiederherstellung von Larvengewässern
- In Landlebensräumen: Anlage sandiger Bereiche und Steinhaufen, Rückschnitt von Gehölzen
Schutzprojekte:
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Art des Zielartenkozepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete:
Für die Geburtshelferkröte, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | ungünstig-unzureichend | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht |
Gesamtbewertung | ungünstig-schlecht |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)