null Gelbringfalter - Lopinga achine Scopoli, 1763

Gelbringfalter (Bild: O. Karbiener)
Gelbringfalter (Bild: O. Karbiener)
Habitat des Gelbringfalters (Bild: O. Karbiener)

 

Der Gelbringfalter gehört zu den Edelfaltern und gilt als Leitart lichter, strukturreicher Wälder. Bei den Männchen sind Vorder- und Hinterflügel oberseits graubraun gefärbt. Die Flügel weisen nahe am hinteren Rand eine Reihe großer, dunkler Flecken auf. Auf den helleren Flügelunterseiten befindet sich jeweils eine Fleckenreihe mit weißem Zentrum, umgeben von einem braunen Ring und gelbem Außenring. Die Weibchen lassen als „Eierstreuer“ die bräunlichgrünen Eier an geeigneten Stellen fallen.
Flügelspannweite: 50 mm
Entwicklungsdauer: 1 Jahr 
Flugzeit: Ende Mai bis Ende Juli
Welchen Lebensraum der Gelbringfalter bewohnt, ist höhenabhängig: In der Ebene besiedelt er Erlen-Eschen-Auenwälder, im Hügelland Laubmischwälder, vor allem gras- und krautreiche Buchenmisch- und Bacheschenwälder. Im Bergland kommt er in Buchenwäldern, Buchen-Tannenwäldern und Schluchtwäldern vor. In Oberschwaben kann man die Art unter bestimmten Bedingungen auch in Fichtenwäldern antreffen.
Die Raupen des Gelbringfalters schlüpfen im Hochsommer aus den Eiern und ernähren sich von Seggen und anderen im Wald wachsenden Gräsern. Die Überwinterung findet am Boden statt, im Mai verpuppen sich die Raupen und nach zwei bis drei Wochen kommen die Falter zum Vorschein. Sie scheinen vor allem an feuchter Erde, Baumsäften und Exkrementen (Urin, Kot) zu saugen. 

Gesamtverbreitung:
Das Verbreitungsgebiet des Gelbringfalters erstreckt sich von Nordspanien und Frankreich ostwärts entlang der gemäßigten Breiten bis Japan. In Europa erreicht die Art im Norden Südschweden, Südfinnland und das Baltikum. Die südlichsten europäischen Vorkommen existieren in der Poebene und auf der nördlichen Balkanhalbinsel. Außerdem gibt es Vorkommen in Nordafrika. In Deutschland sind die Vorkommen der Art auf Baden-Württemberg und Bayern beschränkt. Verbreitungsschwerpunkte sind das Alpenvorland sowie Bereiche des Tauberlands und des Steigerwalds.

 

Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg gibt es nur noch Vorkommen am südlichen Oberrhein (Hauptvorkommen), in Oberschwaben und auf der Baaralb.


Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
In allen Hauptnaturräumen sind viele Vorkommen verschwunden. Abgesehen von den Vorkommen am südlichen Oberrhein, die gut auf Auflichtungsmaßnahmen im Rahmen des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg reagieren, existieren aktuell auf der Baaralb und in Oberschwaben nur kleine und isolierte Vorkommen.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
1
vom Aussterben bedroht
2
stark gefährdet
besonders
geschützt
streng
geschützt
- - IV - - -

 

 

Gefährdungsursachen

  • Aufgabe der historischen Waldnutzung (Mittelwaldwirtschaft, Weidewälder) mit lichten Strukturen und offener Gras- und Krautvegetation zugunsten von schattigen Hochwäldern mit dichtem Kronenschluß
  • Aufforstung
  • Verbuschung und Wiederbewaldung von Lichtungen und Waldwiesen
  • Entwässerung

Schutzmaßnahmen
  • Reduzierung der Verschattung durch Einzelbaumentnahme bzw. Auslichten von Laubwaldparzellen
  • Schaffung lichter Waldinseln, Erhaltung gut besonnter Waldschneisenund Offenhaltung von Waldwegsäumen
  • Verhinderung von weiteren Aufforstungen oder Nachpflanzungen

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.


FFH-Gebiete
Für den Gelbringfalter, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.


Erhaltungszustand

  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung ungünstig-unzureichend ungünstig-schlecht ungünstig-unzureichend ungünstig-unzureichend
Gesamtbewertung ungünstig-schlecht

Stand: 2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)

Zusammenfassung (pdf)