null Gelbringfalter - Lopinga achine Scopoli, 1763
Der Gelbringfalter gehört zu den Edelfaltern und gilt als Leitart lichter, strukturreicher Wälder. Bei den Männchen sind Vorder- und Hinterflügel oberseits graubraun gefärbt. Die Flügel weisen nahe am hinteren Rand eine Reihe großer, dunkler Flecken auf. Auf den helleren Flügelunterseiten befindet sich jeweils eine Fleckenreihe mit weißem Zentrum, umgeben von einem braunen Ring und gelbem Außenring. Die Weibchen lassen als „Eierstreuer“ die bräunlichgrünen Eier an geeigneten Stellen fallen.
Entwicklungsdauer: 1 Jahr
Flugzeit: Ende Mai bis Ende Juli
Gesamtverbreitung:
Das Verbreitungsgebiet des Gelbringfalters erstreckt sich von Nordspanien und Frankreich ostwärts entlang der gemäßigten Breiten bis Japan. In Europa erreicht die Art im Norden Südschweden, Südfinnland und das Baltikum. Die südlichsten europäischen Vorkommen existieren in der Poebene und auf der nördlichen Balkanhalbinsel. Außerdem gibt es Vorkommen in Nordafrika. In Deutschland sind die Vorkommen der Art auf Baden-Württemberg und Bayern beschränkt. Verbreitungsschwerpunkte sind das Alpenvorland sowie Bereiche des Tauberlands und des Steigerwalds.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg gibt es nur noch Vorkommen am südlichen Oberrhein (Hauptvorkommen), in Oberschwaben und auf der Baaralb.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
In allen Hauptnaturräumen sind viele Vorkommen verschwunden. Abgesehen von den Vorkommen am südlichen Oberrhein, die gut auf Auflichtungsmaßnahmen im Rahmen des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg reagieren, existieren aktuell auf der Baaralb und in Oberschwaben nur kleine und isolierte Vorkommen.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
1 vom Aussterben bedroht | 2 stark gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Aufgabe der historischen Waldnutzung (Mittelwaldwirtschaft, Weidewälder) mit lichten Strukturen und offener Gras- und Krautvegetation zugunsten von schattigen Hochwäldern mit dichtem Kronenschluß
- Aufforstung
- Verbuschung und Wiederbewaldung von Lichtungen und Waldwiesen
- Entwässerung
Schutzmaßnahmen
- Reduzierung der Verschattung durch Einzelbaumentnahme bzw. Auslichten von Laubwaldparzellen
- Schaffung lichter Waldinseln, Erhaltung gut besonnter Waldschneisenund Offenhaltung von Waldwegsäumen
- Verhinderung von weiteren Aufforstungen oder Nachpflanzungen
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Für den Gelbringfalter, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | ungünstig-unzureichend | ungünstig-schlecht | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend |
Gesamtbewertung | ungünstig-schlecht |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)