null Goldener Scheckenfalter - Eurodryas aurinia Rottemburg, 1775
Der Goldene Scheckenfalter, auch Abbiss- oder Skabiosen-Scheckenfalter genannt, zählt zu den Edelfaltern. Seine Flügeloberseite ist kontrastreich gescheckt: dunkelbraune, rotbraune und gelbliche Farbtöne wechseln sich ab. Im Bereich des Hinterrandes der Vorder- und Hinterflügel verläuft ein rotbraunes Band, das im Vorderflügel weiße und im Hinterflügel schwarze Punkte trägt. Die Unterseite der Flügel ist dagegen fahler und kontrastärmer. Die Art gilt als „Verschiedenbiotopbewohner“, da sie sowohl feuchte als auch trockene Grünland-Habitattypen besiedelt.
Flügelspannweite: 40 mm
Entwicklungsdauer: 1 Jahr
Flugzeit: Mitte Mai bis Mitte Juni
In Baden-Württemberg besiedelt der Goldene Scheckenfalter zwei unterschiedliche Grünland-Habitattypen: Feuchtwiesen am Rande von Hoch- und Niedermooren sowie trockenwarme Hänge mit Halbtrockenrasen auf Kalk oder kalkhaltigem Löß mit guten Vorkommen der Raupennahrungspflanzen.
Die Weibchen des Goldenen Scheckenfalters legen ihre Eier auf Blattunterseiten ab. Nach etwa einem Monat schlüpfen die Raupen. Die jungen Raupen halten sich zunächst gesellig in Gespinsten auf der Fraßpflanze auf. Im trockenen Habitattyp ernähren sich die Raupen vorwiegend von der Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria), während im feuchten Habitattyp fast ausschließlich Gewöhnlicher Teufelsabbiss (Succisa pratensis) als Futterpflanze dient. Die Überwinterung erfolgt gemeinschaftlich in einem Gespinst in Bodennähe. Anschließend leben die Raupen solitär und verpuppen sich im Mai. Nach zwei bis drei Wochen schlüpfen die Falter, die gern an Blüten saugen.
Das Verbreitungsgebiet des Goldenen Scheckenfalters umfasst große Teile Europas, die gemäßigten Breiten Asiens bis Korea sowie Kleinasien und Nordafrika. In Europa fehlt die Art im nördlichen Skandinavien, im Süden der Balkanhalbinsel sowie auf den Inseln im Mittelmeer. In Deutschland liegen Verbreitungsschwerpunkte im bayerischen und baden-württembergischen Alpenvorland, im westlichen Thüringen, im Norden Bayerns und im Saarland. Auch in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es Arealbereiche, die jedoch z.T. recht klein sind.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
Die Verbreitung in Baden-Württemberg beschränkt sich aktuell fast ausschließlich auf das Alpenvorland. Am südlichen Oberrhein und am Nordwestrand des Schwarzwaldes existieren Restvorkommen.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Die Art ist im Rückgang begriffen, in den letzten 12 Jahren verschwanden mehrere Vorkommen. Die Vorkommen am südlichen Oberrhein gelten aktuell noch als stabil. Das stark isolierte Habitat am Nordwestrand des Schwarzwaldes ist relativ kleinflächig und damit ist das Vorkommen sehr fragil. Einige der Vorkommen im Alpenvorland sind individuenarm und z.T. in kritischem Zustand.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
1 vom Aussterben bedroht | 2 stark gefährdet | besonders geschützt | - | - | II | - | - | besonders geschützt | - |
2013
Gefährdungsursachen
- Nutzungsaufgabe mit anschließender Verbuschung und Wiederbewaldung
- Entwässerungsmaßnahmen
- Rückgang der extensiven Grünlandbewirtschaftung
- fehlende Biotopvernetzung
Schutzmaßnahmen
Trockenstandorte:
- Zeitlich und räumlich differenzierte Mahd von Teilflächen je nach Standort ggf. jährlich
- Erhalt von Sonderstandorten (Störstellen, Abbruchkanten) an Böschungen und auf Halbtrockenrasen
- Biotopvernetzung durch extensiv genutztes Grünland
- Wiedereinführung der traditionellen extensiven Nutzung auf größerer Fläche
- Mahd von Streuwiesen im Herbst mindestens alle zwei Jahre; Entfernen des Mähgutes von der Fläche
- Wiedereinführung der traditionellen Streu- und Feuchtwiesennutzung
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen des Goldenen Scheckenfalters und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | ungünstig-schlecht | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend | ungünstig-schlecht |
Gesamtbewertung | ungünstig-schlecht |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)
Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)