null Grasfrosch - Rana temporaria Linnaeus, 1758

Grasfroschpaar (Bild: M. Waitzmann)
Grasfroschlaichgewässer im Schwarzwald (Bild: M. Waitzmann)
Grasfroschlaich (Bild: M. Waitzmann)

 

Unter den heimischen Froschlurchen ist der Grasfrosch neben der Erdkröte die häufigste und anpassungsfähigste Art. Im Aussehen ähnelt er dem Springfrosch und dem Moorfrosch ist jedoch größer als diese Arten, besitzt kürzere Beine sowie eine stumpfere Schnauzenspitze. Die Körperoberseite variiert zwischen verschiedenen Brauntönen und zeigt eine dunkelbraune bis schwarze Sprenkelung. Die Männchen verfügen über innere Schallblasen, die ein dumpfes, relativ leises Knurren verursachen.
Gesamtlänge: 6,5 bis 9 cm
Gewicht: ca. 50 g
Der Grasfrosch tritt in sehr verschiedenen (Feucht-)Lebensräumen von temporären Wagenspuren bis zu Seen auf. Die Art bevorzugt feuchte Habitate mit einer dichten grasig-krautigen Bodenvegetation: dies können z.B. extensiv bewirtschaftete oder brachliegende Wiesen und Weiden, dichtbewachsene Teich- und Grabensäume sowie lichte, unterwuchsreiche Laub- und Mischwälder sein. Als Laichgewässer nutzt die Art Tümpel, Weiher, Altarme, strömungsarme Bach- und Flussbuchten sowie Seeufer mit besonnten Flachwasserzonen.
Die weiblichen Grasfrösche legen meist im März und April ihre Laichballen (ca. 600 bis 3000 Eier) im seichten Wasser ab. Die Population eines Gewässers laicht meist innerhalb weniger Tage oder Wochen ab, die so entstehenden Laichteppiche haben den Vorteil, dass Laichräuber das plötzliche Überangebot an Nahrung nicht optimal nutzen können und so die Verluste bei den Grasfroschgelegen gering bleiben. Die Larven ernähren sich vor allem von Algenaufwuchs, verschmähen aber auch Tierkadaver und Laich anderer Amphibienarten nicht. Erwachsene Tiere erbeuten Insekten, Spinnen, Schnecken und Würmer, aber auch kleine Wirbeltiere wie Jungtiere der eigenen Art. Grasfrösche überwintern in Wasserstellen oder an Land in frostsicheren Bodenverstecken. Interessant ist ihre meist lebenslange Laichplatzprägung.

Gesamtverbreitung:

Das Verbreitungsgebiet des Grasfrosches reicht von der spanischen und französischen Atlantikküste sowie Irland und Großbritannien im Westen bis ins westsibirische Tiefland im Osten. Im Norden reicht das Areal bis zum Nordkap, im Süden bis nach Nordspanien, Norditalien und Nordostgriechenland. Im Hochgebirge steigt die Art sogar bis über 2500 m NN. Die Küstenregionen Südeuropas sowie die Steppengebiete Südrusslands sind weitgehend unbesiedelt. In Deutschland ist der Grasfrosch sehr häufig und nahezu flächendeckend verbreitet. 

Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg kommt der Grasfrosch fast flächendeckend vor. Verbreitungslücken gibt es jedoch auf den gewässerarmen Karsthochflächen der Schwäbischen Alb. Die Art besiedelt in Baden-Württemberg alle Höhenstufen und kann sich sogar in Lagen von 1400 m ü. NN fortpflanzen. Allerdings werden z.B. die Ballungszentren des mittleren Neckarraumes sowie die Auwälder am Oberrhein nur in geringer Dichte besiedelt. 

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Der Grasfrosch ist in weiten Teilen Baden-Württembergs die häufigste Amphibienart. Derzeit wird eine rückläufige Tendenz von Beständen in einzelnen Landesteilen gemeldet- Die Zukunftsaussichten sind noch als günstig zu betrachten.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
V
Vorwarnliste
*
ungefährdet
besonders
geschützt
- - - - V besonders
geschützt
-


Gefährdungsursachen
  • Grundwasserabsenkung in Flussauen, Entwässerung
  • Tümpelverfüllung, Heckenrodung, Pestizideinsatz
  • Fischbesatz in Laichgewässern
  • Zerschneidung der Landschaft (u.a. Verluste durch Kraftfahrzeugverkehr während der Laichwanderung)
  • Individuenverluste durch Mähgeräte, fehlende Versteckmöglichkeiten bei Flächenmahd und durch Grabenräumung
  • Versauerung sowie Eutrophierung von Laichgewässern

Schutzmaßnahmen
  • Wiedervernässung von Grünland (Einplanen von Überschwemmungsflächen)
  • Extensive Bewirtschaftung der Landlebensräume im Offenland (z.B. extensive Beweidung)
  • Erhaltung bzw. Schaffung von Trittsteinhabitaten und Wanderkorridoren zur Vernetzung von Populationen
  • Verhinderung des Eintrags von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in die Laichgewässer aus angrenzend genutzten Flächen durch Einrichtung von Brachflächen als Pufferzonen
  • Errichten von Fangzäunen oder Tunneln an stark befahrenen Straßen in der Umgebung von Laichgewässern
  • Optimierung von Laichgewässern durch Entfernen von Schlamm- und Falllaubschichten

Schutzprojekte
 
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete
Für den Grasfrosch, als Art des Anhangs V, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Erhaltungszustand
  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung günstig günstig günstig günstig
Gesamtbewertung günstig

2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB) 

Zusammenfassung (pdf)