null Grasfrosch - Rana temporaria Linnaeus, 1758
Unter den heimischen Froschlurchen ist der Grasfrosch neben der Erdkröte die häufigste und anpassungsfähigste Art. Im Aussehen ähnelt er dem Springfrosch und dem Moorfrosch ist jedoch größer als diese Arten, besitzt kürzere Beine sowie eine stumpfere Schnauzenspitze. Die Körperoberseite variiert zwischen verschiedenen Brauntönen und zeigt eine dunkelbraune bis schwarze Sprenkelung. Die Männchen verfügen über innere Schallblasen, die ein dumpfes, relativ leises Knurren verursachen.
Gewicht: ca. 50 g
Das Verbreitungsgebiet des Grasfrosches reicht von der spanischen und französischen Atlantikküste sowie Irland und Großbritannien im Westen bis ins westsibirische Tiefland im Osten. Im Norden reicht das Areal bis zum Nordkap, im Süden bis nach Nordspanien, Norditalien und Nordostgriechenland. Im Hochgebirge steigt die Art sogar bis über 2500 m NN. Die Küstenregionen Südeuropas sowie die Steppengebiete Südrusslands sind weitgehend unbesiedelt. In Deutschland ist der Grasfrosch sehr häufig und nahezu flächendeckend verbreitet.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg kommt der Grasfrosch fast flächendeckend vor. Verbreitungslücken gibt es jedoch auf den gewässerarmen Karsthochflächen der Schwäbischen Alb. Die Art besiedelt in Baden-Württemberg alle Höhenstufen und kann sich sogar in Lagen von 1400 m ü. NN fortpflanzen. Allerdings werden z.B. die Ballungszentren des mittleren Neckarraumes sowie die Auwälder am Oberrhein nur in geringer Dichte besiedelt.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Der Grasfrosch ist in weiten Teilen Baden-Württembergs die häufigste Amphibienart. Derzeit wird eine rückläufige Tendenz von Beständen in einzelnen Landesteilen gemeldet- Die Zukunftsaussichten sind noch als günstig zu betrachten.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
V Vorwarnliste | * ungefährdet | besonders geschützt | - | - | - | - | V | besonders geschützt | - |
Gefährdungsursachen
- Grundwasserabsenkung in Flussauen, Entwässerung
- Tümpelverfüllung, Heckenrodung, Pestizideinsatz
- Fischbesatz in Laichgewässern
- Zerschneidung der Landschaft (u.a. Verluste durch Kraftfahrzeugverkehr während der Laichwanderung)
- Individuenverluste durch Mähgeräte, fehlende Versteckmöglichkeiten bei Flächenmahd und durch Grabenräumung
- Versauerung sowie Eutrophierung von Laichgewässern
Schutzmaßnahmen
- Wiedervernässung von Grünland (Einplanen von Überschwemmungsflächen)
- Extensive Bewirtschaftung der Landlebensräume im Offenland (z.B. extensive Beweidung)
- Erhaltung bzw. Schaffung von Trittsteinhabitaten und Wanderkorridoren zur Vernetzung von Populationen
- Verhinderung des Eintrags von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in die Laichgewässer aus angrenzend genutzten Flächen durch Einrichtung von Brachflächen als Pufferzonen
- Errichten von Fangzäunen oder Tunneln an stark befahrenen Straßen in der Umgebung von Laichgewässern
- Optimierung von Laichgewässern durch Entfernen von Schlamm- und Falllaubschichten
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
FFH-Gebiete
Für den Grasfrosch, als Art des Anhangs V, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | günstig | günstig | günstig |
Gesamtbewertung | günstig |
2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)