null Grüne Flussjungfer - Ophiogomphus cecilia Fourcroy, 1785

Grüne Flussjungfer (Bild: M. Waitzmann)
Grüne Flussjungfer (Bild: H.Bellmann)
Grüne Flussjungfer (Bild: B. Kunz)

 

Die Grüne Flussjungfer zeichnet sich dadurch aus, dass Augen, Kopf und Brust auffallend grasgrün gefärbt sind. Der Hinterleib ist größtenteils schwarz-gelb gezeichnet. Beim Männchen ist das Hinterleibende deutlich keilförmig verbreitert, beim Weibchen dagegen nicht. Alle Flussjungfer-Arten unterscheiden sich von anderen Großlibellen dadurch, dass ihre Augen deutlich voneinander getrennt liegen.
Gesamtlänge: 5 bis 6 cm
Flugzeit: vor allem Juni bis August (z.T. bis Oktober)
Entwicklungsdauer der Larven: 2-4 Jahre 
Die Art bewohnt Fließgewässer mit sandig-kiesig-steinigem Grund. Verschlammte Gewässerabschnitte werden gemieden. Es werden sowohl schmale Bäche als auch breite Ströme besiedelt. Meist sind die Ufer der besiedelten Gewässer von Gehölzen gesäumt, doch müssen auch besonnte Gewässerabschnitte vorhanden sein. 
Die Larven leben eingegraben im Sediment von Fließgewässern und ernähren sich von Zuckmückenlarven, Bachflohkrebsen und anderen aquatischen Wirbellosen. Die erwachsenen Libellen halten sich oft abseits des Gewässers auf Waldlichtungen, sandigen Waldwegen, Wiesenbrachen und ungemähten Wiesen auf. An sonnigen, warmen Tagen kommen die Männchen ans Gewässer, um an besonnten Uferabschnitten auf Weibchen zu warten oder an breiteren Gewässern über der Gewässermitte zu patrouillieren. Die Weibchen halten sich nur für kurze Zeit zur Paarung oder zur Eiablage am Gewässer auf. In der Ufervegetation pressen sie einen blassorangefarbenen Eiklumpen aus, der dann anschließend im Flug an der Wasseroberfläche abgestreift wird.

Gesamtverbreitung:

Das Verbreitungsgebiet der Grünen Flussjungfer erstreckt sich vom mittleren Frankreich im Westen bis Kasachstan im Osten. Den Südrand der europäischen Verbreitung bilden Vorkommen in der Poebene und in Nordgriechenland, die nördlichsten Vorkommen liegen am Polarkreis in Schweden und Finnland. In Deutschland gibt es vier Verbreitungsschwerpunkte: Lüneburger Heide und angrenzende Gebiete, die großen Flüsse Ostdeutschlands (Oder, Neiße, Spree, Elbe) mit ihren Nebenflüssen, weite Teile Bayerns sowie Hochrhein und Oberrheinebene.

Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg ist die Art entlang des Rheins zu finden, jedoch nur in geringer Dichte. Größere Vorkommen existieren an Bächen und kleinen Flüssen der nördlichen Oberrheinebene. Kleinere Vorkommen befinden sich an den Flüssen Jagst, Kocher, Enz, Riß, Schussen, Argen sowie an Bächen und kleinen Flüssen der mittleren Oberrheinebene und an der Donau im Bereich Ulms.

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Ab Mitte der 1960er Jahre bis zur Wiederentdeckung im Jahre 1988 galt die Grüne Flussjungfer in Baden-Württemberg als verschollen. Im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte konnten immer mehr Vorkommen der Art nachgewiesen werden. Ob sich die Art zurzeit tatsächlich in Ausbreitung befindet oder ob sie vielerorts bisher einfach nur übersehen worden ist, kann nicht eindeutig geklärt werden. Viele der aktuellen Vorkommen scheinen in den letzten Jahren einem negativen Gesamttrend zu unterliegen, hier scheint ein negativer Trend vorzuliegen.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
3
gefährdet
2
stark gefährdet
besonders
geschützt
streng
geschützt
- II IV - - -


Gefährdungsursachen
  • Verringerung der Fließgewässerdynamik durch Aufstauungen
  • Zerstörung natürlicher Gewässer- und Uferstrukturen durch Kanalisierung, Uferbefestigung etc.
  • Gewässerverschmutzung

Schutzmaßnahmen
  • Erhaltung von Grünland im Randbereich der Gewässer
  • Förderung der Fließgewässerdynamik (z.B. durch Rückbau von Uferbefestigungen, Sohlabstürzen), Erhaltung und Rückgewinnung von Retentionsflächen 
  • Renaturierungsmaßnahmen zur Schaffung frei fließender, strukturreicher Gewässerstrecken
  • Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen der Grünen Flussjungfer und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.


Erhaltungszustand

  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung günstig ungünstig-unzureichend günstig unbekannt
Gesamtbewertung ungünstig-unzureichend

Stand: 2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB) 

Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)