null Grüne Flussjungfer - Ophiogomphus cecilia Fourcroy, 1785
Die Grüne Flussjungfer zeichnet sich dadurch aus, dass Augen, Kopf und Brust auffallend grasgrün gefärbt sind. Der Hinterleib ist größtenteils schwarz-gelb gezeichnet. Beim Männchen ist das Hinterleibende deutlich keilförmig verbreitert, beim Weibchen dagegen nicht. Alle Flussjungfer-Arten unterscheiden sich von anderen Großlibellen dadurch, dass ihre Augen deutlich voneinander getrennt liegen.
Flugzeit: vor allem Juni bis August (z.T. bis Oktober)
Entwicklungsdauer der Larven: 2-4 Jahre
Das Verbreitungsgebiet der Grünen Flussjungfer erstreckt sich vom mittleren Frankreich im Westen bis Kasachstan im Osten. Den Südrand der europäischen Verbreitung bilden Vorkommen in der Poebene und in Nordgriechenland, die nördlichsten Vorkommen liegen am Polarkreis in Schweden und Finnland. In Deutschland gibt es vier Verbreitungsschwerpunkte: Lüneburger Heide und angrenzende Gebiete, die großen Flüsse Ostdeutschlands (Oder, Neiße, Spree, Elbe) mit ihren Nebenflüssen, weite Teile Bayerns sowie Hochrhein und Oberrheinebene.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg ist die Art entlang des Rheins zu finden, jedoch nur in geringer Dichte. Größere Vorkommen existieren an Bächen und kleinen Flüssen der nördlichen Oberrheinebene. Kleinere Vorkommen befinden sich an den Flüssen Jagst, Kocher, Enz, Riß, Schussen, Argen sowie an Bächen und kleinen Flüssen der mittleren Oberrheinebene und an der Donau im Bereich Ulms.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Ab Mitte der 1960er Jahre bis zur Wiederentdeckung im Jahre 1988 galt die Grüne Flussjungfer in Baden-Württemberg als verschollen. Im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte konnten immer mehr Vorkommen der Art nachgewiesen werden. Ob sich die Art zurzeit tatsächlich in Ausbreitung befindet oder ob sie vielerorts bisher einfach nur übersehen worden ist, kann nicht eindeutig geklärt werden. Viele der aktuellen Vorkommen scheinen in den letzten Jahren einem negativen Gesamttrend zu unterliegen, hier scheint ein negativer Trend vorzuliegen.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
3 gefährdet | 2 stark gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | II | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Verringerung der Fließgewässerdynamik durch Aufstauungen
- Zerstörung natürlicher Gewässer- und Uferstrukturen durch Kanalisierung, Uferbefestigung etc.
- Gewässerverschmutzung
Schutzmaßnahmen
- Erhaltung von Grünland im Randbereich der Gewässer
- Förderung der Fließgewässerdynamik (z.B. durch Rückbau von Uferbefestigungen, Sohlabstürzen), Erhaltung und Rückgewinnung von Retentionsflächen
- Renaturierungsmaßnahmen zur Schaffung frei fließender, strukturreicher Gewässerstrecken
- Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen der Grünen Flussjungfer und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | ungünstig-unzureichend | günstig | unbekannt |
Gesamtbewertung | ungünstig-unzureichend |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)