null Haarstrangeule - Gortyna borelii (Pierret, 1837)

Weibchen der Haarstrangeule bei der Eiablage (Bild: A. Hoffmann)
Haarstrangeule (Bild: A. Hoffmann)
Puppe der Haarstrangeule (Bild: A. Hoffmann)

 

Die Haarstrangeule, manchmal auch Haarstrangwurzeleule genannt, ist ein „Nachtfalter“ und gehört zur Familie der Eulen (Noctuidae). Die Flügeloberseiten sind gold- bis rötlichbraun gefärbt. Drei weiße, rundliche Flecken mit ockergelben Zentren sowie eine dunkelbraune Binde nahe am Flügelhinterrand charakterisieren die Flügelzeichnung. Die starke Rumpfbehaarung bildet hinter dem Kopf ein Doppelhorn. Die Raupen ernähren sich von den Wurzeln des Arznei-Haarstrangs (Peucedanum officinale), was den deutschen Namen der Art erklärt.
Flügelspannweite: 55 mm
Entwicklungsdauer: 1 Jahr 
Flugzeit: Mitte September bis Mitte Oktober
Die Haarstrangeule ist in ihrem Vorkommen vollkommen von ihrer Futterpflanze, dem Arznei-Haarstrang, abhängig.
Dieser benötigt lichtreiche bis schwach beschattete, basische und gleichzeitig wechseltrockene bis wechselfrische Standorte. Sie kommt in Baden-Württemberg nur noch an wenigen Standorten auf Hochwasserdämmen im nördlichen Oberrheingebiet und in waldrandnahen, wärmeliebenden Saumgesellschaften am südlichen Rand des Schönbuchs vor.
Die Raupen schlüpfen ab April aus den, in der Nähe der Haarstrangpflanzen, überwinternden Eiern und fressen sich anschließend in die Wurzeln hinein. Dabei werfen sie ihre Kotbällchen an die Oberfläche. Dieses „Bohrmehl“ ist noch lange nach der Verpuppung und der Flugzeit der Falter trotz Verwitterung gut zu erkennen. Die Art benötigt einen stabilen Bestand an Haarstrangpflanzen, zum Falterschlupf ausreichend Klettermöglichkeiten sowie Altgrasbestände zur Eiablage. Das Zeitfenster für den günstigsten Mahdzeitraum im Juni, wenn sich die jungen Raupen bereits sicher in der Wurzel der Pflanze befinden und gewährleistet ist, dass sich die Vegetation bis zur Flugzeit wieder erholen kann, ist sehr eng.

Gesamtverbreitung:

Das Verbreitungsgebiet der Haarstrangeule erstreckt sich über weite Teile Europas, Schwerpunkte sind Süd- und Osteuropa, die Art kommt aber auch in England vor. In Deutschland gibt es nur wenige, vereinzelte Vorkommen. Sie liegen in Baden-Württemberg, in Nordbayern, Südhessen und in Rheinland-Pfalz. 

Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg gibt es nur Vorkommen im Bereich des Schönbuchs und im Norden der Oberrheinebene.

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Die Vorkommen am Schönbuch sind derzeit durch Pflegemaßnahmen im Rahmen des Artenschutzprogramms gesichert, die letzten Vorkommen am Oberrhein sind durch Hochwasser und Freizeitdruck (Flugplatz) stärker gefährdet, aber bislang stabil.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
 1
vom Aussterben bedroht
 1
vom Aussterben bedroht
besonders
geschützt
streng
geschützt
- II IV - - -
Stand: 2013

Gefährdungsursachen
  • Hochwasser
  • Freizeitdruck (Flugplatz)
  • Mahd zum falschen Zeitpunkt

Schutzmaßnahmen
  • Sicherung und Pflege aller noch bestehenden Vorkommen des Arznei-Haarstrangs in der Umgebung der Haarstrangeulen-Vorkommen, damit sich die Art eventuell wieder ausbreiten kann
  • Sicherstellung des Mahdtermins im Juni (keine Mahd ab der Falterflugzeit)

Schutzprojekte
  • Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg

 

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.


FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen der Haarstrangeule und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.


Erhaltungszustand

  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung ungünstig-unzureichend ungünstig-unzureichend ungünstig-unzureichend ungünstig-unzureichend
Gesamtbewertung ungünstig-unzureichend

Stand: 2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)

Zusammenfassung (pdf)