null Haarstrangeule - Gortyna borelii (Pierret, 1837)
Die Haarstrangeule, manchmal auch Haarstrangwurzeleule genannt, ist ein „Nachtfalter“ und gehört zur Familie der Eulen (Noctuidae). Die Flügeloberseiten sind gold- bis rötlichbraun gefärbt. Drei weiße, rundliche Flecken mit ockergelben Zentren sowie eine dunkelbraune Binde nahe am Flügelhinterrand charakterisieren die Flügelzeichnung. Die starke Rumpfbehaarung bildet hinter dem Kopf ein Doppelhorn. Die Raupen ernähren sich von den Wurzeln des Arznei-Haarstrangs (Peucedanum officinale), was den deutschen Namen der Art erklärt.
Entwicklungsdauer: 1 Jahr
Flugzeit: Mitte September bis Mitte Oktober
Dieser benötigt lichtreiche bis schwach beschattete, basische und gleichzeitig wechseltrockene bis wechselfrische Standorte. Sie kommt in Baden-Württemberg nur noch an wenigen Standorten auf Hochwasserdämmen im nördlichen Oberrheingebiet und in waldrandnahen, wärmeliebenden Saumgesellschaften am südlichen Rand des Schönbuchs vor.
Das Verbreitungsgebiet der Haarstrangeule erstreckt sich über weite Teile Europas, Schwerpunkte sind Süd- und Osteuropa, die Art kommt aber auch in England vor. In Deutschland gibt es nur wenige, vereinzelte Vorkommen. Sie liegen in Baden-Württemberg, in Nordbayern, Südhessen und in Rheinland-Pfalz.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg gibt es nur Vorkommen im Bereich des Schönbuchs und im Norden der Oberrheinebene.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Die Vorkommen am Schönbuch sind derzeit durch Pflegemaßnahmen im Rahmen des Artenschutzprogramms gesichert, die letzten Vorkommen am Oberrhein sind durch Hochwasser und Freizeitdruck (Flugplatz) stärker gefährdet, aber bislang stabil.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
1 vom Aussterben bedroht | 1 vom Aussterben bedroht | besonders geschützt | streng geschützt | - | II | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Hochwasser
- Freizeitdruck (Flugplatz)
- Mahd zum falschen Zeitpunkt
Schutzmaßnahmen
- Sicherung und Pflege aller noch bestehenden Vorkommen des Arznei-Haarstrangs in der Umgebung der Haarstrangeulen-Vorkommen, damit sich die Art eventuell wieder ausbreiten kann
- Sicherstellung des Mahdtermins im Juni (keine Mahd ab der Falterflugzeit)
Schutzprojekte
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen der Haarstrangeule und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend |
Gesamtbewertung | ungünstig-unzureichend |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)