null Heldbock - Cerambyx cerdo Linnaeus, 1758

Heldbock (Bild: M. Waitzmann)
Habitat des Heldbocks (Bild: M. Waitzmann)
Futterstelle des Heldbocks (Bild: M. Waitzmann)

 

Der Heldbock, auch Großer Eichenbock genannt, stellt die drittgrößte heimische Käferart dar. Sein Körper ist braunschwarz, ebenso wie die Flügeldecken, deren Enden jedoch rotbraun gefärbt sind. Das Halsschild ist quergerunzelt, die Fühler sind sehr lang und können bei den Weibchen die einfache, bei den Männchen fast die doppelte Körperlänge erreichen. Die Art wurde bis ins 20. Jahrhundert hinein als schlimmer Forstschädling verfolgt.
Körperlänge: max. 56 mm
Entwicklungsdauer: 3 bis 5 Jahre
Flugzeit: Ende April bis Ende Juli 
In Mitteleuropa ist der Heldbock in seiner Entwicklung fast ausnahmslos auf Stiel- und Traubeneichen angewiesen. Er besiedelt Wälder, Park- und Grünanlagen oder Alleen mit alten Eichen. Als Brutlebensraum dienen bevorzugt kränkelnde und sonnenexponierte Bäume, die auch solitär stehen können. Die ursprünglichen Lebensräume stellen eichenreiche Hartholzauen der großen Flüsse dar.

Die Eiablage erfolgt gewöhnlich in Rindenspalten von Stieleichen. Die Larven leben zunächst unter der Rinde und bohren sich im Verlauf von meist vier Jahren bis ins Kernholz. Dort erfolgt im Spätsommer auch die Verpuppung in sogenannten Puppenwiegen. Die fertig entwickelten Käfer überwintern in den Puppenwiegen und kommen erst im Frühjahr zum Vorschein. Nach dem Schlüpfen haben die Käfer noch eine Lebenserwartung von zwei bis vier Monaten. Sie sind überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv, ernähren sich vorwiegend von gärenden Säften blutender Eichen. Ihr Ausbreitungsvermögen ist gering und bei entsprechenden Bedingungen hält der Heldbock über Generationen an „seiner Eiche" fest. 
 

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Gesamtverbreitung:

Das Verbreitungsgebiet des Heldbocks umfasst große Teile Europas sowie Nordafrika und Kleinasien. In Europa reicht das Areal von Iberien bis in die Ukraine sowie von der Mittelmeerküste bis ins südliche Schweden. In Deutschland gibt es nur Arealinseln, die größten davon befinden sich am Oberrhein bzw. an der mittleren Elbe. Weitere, noch kleinere Teilareale gibt es vor allem im Nordosten Deutschlands.

Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg gibt es aktuell nur noch Vorkommen in der nördlichen Oberrheinebene, nämlich in den Hardt- und Rheinwäldern zwischen Mannheim und Rastatt. 


Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Das Brutbaumangebot wird mittel- bis langfristig abnehmen, da die Nachhaltigkeit nicht gewährleistet ist und erhebliche Beeinträchtigungen bestehen. Insbesondere wird die Zahl der über lange Zeiträume besiedelbaren Alteichen ("Reservoirbäume") deutlich zurückgehen, so dass der Fortbestand der Art in Baden-Württemberg gefährdet ist.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
1
vom Aussterben bedroht
1
vom Aussterben bedroht
besonders
geschützt
streng
 geschützt
- II IV - - -

 

Gefährdungsursachen

  • Habitatverluste in der Vergangenheit durch Aufgabe historischer Waldnutzungsformen (wie Mittelwald)
  • Beseitigung von Brutbäumen
  • beschleunigte Absterbeprozesse von Alteichen, z.B. durch Trockenstress
  • Maßnahmen der Verkehrssicherung (Kronenrückschnitte, Fällungen)
  • regionale Defizite mittelalter Eichenbestände
  • Beschattung vorhandener Brutbäume u.a. durch Neophyten

Schutzmaßnahmen
  • Erhaltung und Entwicklung lichter, eichenreicher Laubmischwälder sowie Alteichenstreifen in sonnenexponierter Lage
  • nachhaltige altersdynamische Sicherung der Eichenflächen
  • Erhaltung und Pflege der Brutbäume, auch außerhalb des Waldes
  • Vitalitätssteigerung von Alteichen in Parks und Alleen
  • mechanische Stützung einzelner Brutbäume im Stadtbereich
  • ausgewählte Eichenbestände dem natürlichen Zerfall überlassen
  • Erhöhung des Eichenanteils der Waldbestände in näherer Umgebung der bekannten Vorkommen

Schutzprojekte
  • Umsetzung FFH-Richtlinie
  • Arten- Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
  • Umsetzung desAlt- und Totholzkonzeptes

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen des Heldbocks und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.


Erhaltungszustand in Baden-Württemberg

  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung günstig ungünstig-unzureichend ungünstig-unzureichend ungünstig-schlecht
Gesamtbewertung ungünstig-schlecht
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB) 

Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)
Zusammenfassung (pdf)