null Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling - Maculinea teleius Bergsträsser, 1779
Der Helle Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling wird auch Großer Moorbläuling genannt. Kennzeichnend sind seine silbrig hellblau gefärbten Flügeloberseiten mit einer Reihe zarter, schwarzer Punkte. Die Unterseite weist eine sehr hell graubraune Färbung mit hellblauer Bestäubung am Flügelansatz sowie zwei, die Art kennzeichnende Augenreihen. Die Art kommt nur dort vor, wo ihre Nahrungspflanze, der Große Wiesenknopf, wächst.
Entwicklungsdauer: 1 Jahr
Flugzeit: Ende Juni bis Ende Juli
Gesamtverbreitung:
Das Verbreitungsgebiet des Hellen Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings reicht von Mitteleuropa entlang der gemäßigten Breiten ostwärts bis nach Japan. Kleinere, isolierte Vorkommen existieren in den Alpen und in Frankreich. In Deutschland kommt die Art, wie auch der Dunkle Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling, vor allem im Süden und in der Mitte vor, jedoch ist die Verbreitung des Hellen Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings weit lückenhafter als die der Schwesterart.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg tritt die Art hauptsächlich in der mittleren Oberrheinebene, im Odenwald, in Teilen des Kraichgaus und mit wenigen Vorkommen im Bodenseegebiet sowie in Oberschwaben auf. Südlich von Stuttgart und östlich von Heilbronn liegen vereinzelte Vorkommen, ebenso in der Nordspitze Baden-Württembergs und bei Ulm.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
In den besiedelten Naturräumen sind dank des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg derzeit keine auffälligen Populationsverluste erkennbar. Durch das starke, große Vorkommen am Oberrhein ist das Fortbestehen der Art in Baden-Württemberg gesichert.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
1 vom Aussterben bedroht | 2 stark gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | II | IV | - | - | - |
- Trockenlegung
- Mahd zum falschen Zeitpunkt
- Nutzung feuchter Wiesen als mehrschüriges Wirtschaftsgrünland
- Einsatz schwerer Maschinen und intensive Beweidung führen zu Bodenverdichtung, wodurch die Wirtsameisen geschädigt werden
- Düngung
- Herbizideinsatz
Schutzmaßnahmen
- Erhalt der Streuwiesen: Mahd im Herbst mit Abtransport des Mähguts
- Erhalt der extensiv genutzten Feucht- und Glatthaferwiesen durch traditionelle Nutzungen; größere Teilflächen in unregelmäßigen Abständen zweimal jährlich mähen: 1. Mahd: vor Ende Mai, 2. Mahd: ab Anfang September
- Schonung von bestehenden Wiesenrandstreifen, Mahd nur alle 2 Jahre
- Kurzzeitig kleinflächig wechselnde Brachen je nach Standort (starke Streubildung muss vermieden werden)
- Zeitlich und räumlich differenziertes Mähen der Grabenränder und Böschungen
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-RichtlinieArten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Arten- und Biotopschutzprogramm
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete:
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen des Hellen Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand:
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend |
Gesamtbewertung | ungünstig-unzureichend |
2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)