null Helm-Azurjungfer - Coenagrion mercuriale Charpentier, 1840



Die Helm-Azurjungfer gehört zur Familie der Schlanklibellen. Das Männchen ist azurblau gefärbt. Die Hinterleibsegmente tragen eine schwarze Zeichnung, wobei das Muster auf dem zweiten Segment an einen germanischen Hörnerhelm erinnert. Die Weibchen treten in zwei Farbformen auf, in einer häufigeren gelbgrünen und einer selteneren blauen. Innerhalb Deutschlands verfügt Baden-Württemberg über die meisten Vorkommen dieser Art, weshalb dem Land eine besondere Verantwortung für den Arterhalt zukommt.
Flugzeit: Mai bis August
Entwicklungsdauer der Larven: 1-2 Jahre
Gesamtverbreitung:
Das Verbreitungsgebiet der Helm-Azurjungfer umfasst die Maghreb-Staaten, Iberien, Frankreich, den Süden Englands sowie Wales, die Benelux-Staaten, Deutschland, die Schweiz, Österreich und Italien. In Deutschland gibt es drei Verbreitungsschwerpunkte: die südliche Oberrheinebene, das Alpenvorland und das Thüringer Becken. Daneben gibt es weitere, weit verstreut liegende Vorkommen.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
Ihren eindeutigen Verbreitungsschwerpunkt in Baden-Württemberg besitzt die Helm-Azurjungfer im südlichen und mittleren Oberrheingebiet, wobei die Art über die Flusstäler von Elz und Kinzig bis in den Schwarzwald vordringt. Weitere Vorkommen gibt es am Hochrhein sowie im Alpenvorland und an der Donau bei Ulm.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Die Bestände der Art sind weitgehend stabil, wenn sie weiterhin durch das Artenschutzprogramm geschützt wird.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
3 gefährdet | 1 vom Aussterben bedroht | besonders geschützt | streng geschützt | - | II | - | - | besonders geschützt | streng geschützt |
Gefährdungsursachen
- Totalräumung von Gräben
- Aufgabe der Pflege von Wiesengräben, was zum Zuwachsen schmaler Gewässer führen kann
- Anpflanzen von beschattenden Bäumen am Ufer von Wiesengräben
- Eintrag von Nähr- und Schadstoffen
Schutzmaßnahmen
- Pflege und Unterhaltung der Gräben (Entkrautung, Böschungsmahd, Räumung)
- Erhaltung von Grünland im Randbereich der Gewässer
- Umwandlung von Ackerflächen in Grünland in der Umgebung der Vorkommen
- Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen der Helm-Azurjungfer und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | günstig | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend |
Gesamtbewertung | ungünstig-unzureichend |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)
Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)