null Kleiner Wasserfrosch - Pelophylax lessonae (Camerano, 1882)

Rufendes Männchen des kleinen Wasserfroschs (Bild: W. Löderbusch)
Laichgewässer des kl. Wasserfrosches (Bild: H. Laufer)
Kl. Wasserfrosch im Portrait (M. Waitzmann)

 

Der Kleine Wasserfrosch ist die kleinste Grünfroschform in Mitteleuropa. Äußerlich ähnelt er stark dem Teichfrosch und kann allenfalls von Spezialisten anhand der Form und Größe des Fersenhöckers sicher bestimmt werden. Im Vergleich zum Seefrosch ist der Kleine Wasserfrosch gedrungener und hat kürzere Hinterbeine. Sein hell- oder grasgrün gefärbter Körper ist von einer glatten, kaum warzigen Haut überzogen. Die relativ kleinen Pigmentflecken auf dem Rücken sind schwarz und scharf gegen die Grundfarbe abgesetzt.
Gesamtlänge: 3,5 bis 6,5 cm
Gewicht: ca. 15 g 
Der Kleine Wasserfrosch ist nicht so streng an Gewässer gebunden wie der Teich- und der Seefrosch. 
Er unternimmt regelmäßige Wanderungen über Land und bewohnt auch Waldgebiete abseits großer Flussauen. Optimale Laichgewässer sind sonnenexponiert, vegetationsreich und gut strukturiert. Das Spektrum beinhaltet Kleingewässer wie Tümpel, Schluten, Abbaugewässer in der Flussaue sowie Flach- und Übergangsmoore. Große Seen, vegetationsarme Teiche und Fließgewässer werden dagegen eher gemieden. 
Kleine Wasserfrösche verbringen den Winter an Land. Zwischen April und September halten sie sich im Gewässer auf. Gern sitzen sie an flachen Ufern, um bei Störungen mit einem Satz ins tiefere Wasser zu flüchten. Die Paarungszeit liegt im Mai und Juni, wobei sich die Männchen vor allem bei warmen Temperaturen zu Rufgemeinschaften zusammenschließen. Die Rufe beginnen mit einem aufsteigend schwirrenden Ton und brechen plötzlich ab. Im Gegensatz zu Teichfröschen entfernen sich Kleine Wasserfrösche zur Nahrungssuche oft mehrere hundert Meter vom Gewässer und suchen feuchte Wiesen und Wälder auf, wo sie hauptsächlich Insekten und Spinnen erbeuten.

Gesamtverbreitung:

 Das Verbreitungsgebiet des Kleinen Wasserfrosches reicht von der französischen Atlantikküste im Westen bis zum mittleren Lauf der Wolga im Osten. Während die Art die deutsche Nord- und Ostseeküste nicht besiedelt, reicht ihr Areal weiter östlich entlang der Ostseeküste Polens und des Baltikums bis nach St. Petersburg. In Frankreich verläuft die südliche Verbreitungsgrenze von der Garonne-Mündung östlich bis Grenoble. In den höheren Lagen der Alpen fehlt die Art, besiedelt jedoch das nördliche Italien. Weiter im Osten verläuft die südliche Arealgrenze etwa entlang der Save und des Donau-Unterlaufes. Die Verbreitung innerhalb Deutschlands ist noch nicht völlig geklärt: Verbreitungsschwerpunkte sind das Alpenvorland, Ober- sowie Niederrhein, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Teile Nordbayerns. 

Verbreitung in Baden-Württemberg:
Die genaue Verbreitung des Kleinen Wasserfroschs in Baden-Württemberg ist derzeit noch unklar, da lange Zeit aufgrund der Ähnlichkeit von Kleinem Wasserfrosch und Teichfrosch nicht zwischen den beiden Formen unterschieden wurde. Verlässliche Daten liegen erst aus den letzten zehn Jahren vor. Als sicher gelten Fundorte entlang des Oberrheins, auf der Baar, in Oberschwaben sowie im Bereich des Strombergs und des mittleren Neckars.

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Neue Vorkommen konnten zwar in den letzten Jahren in Oberschwaben nachgewiesen werden, aber aufgrund des Mangels an verlässlichen Bestandsdaten aus früheren Jahrzehnten sind zurzeit keine genauen Aussagen zum Bestandstrend des Kleinen Wasserfroschs möglich.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
G
Gefährdung anzunehmen
G
Gefährdung unbek. Ausmaßes
besonders
geschützt
streng
geschützt 
- - IV - - -

 


Gefährdungsursachen

  • Grundwasserabsenkung, Gewässerausbau und Veränderung der Dynamik in Flussauen
  • Entwässerung, Tümpelverfüllung
  • Heckenrodung
  • Pestizideinsatz
  • Fischbesatz in Laichgewässer

Schutzmaßnahmen
  • Wiedervernässung trocken gelegter Moore und von Grünland (Einplanung von Überschwemmungsflächen)
  • Aufstauen von Entwässerungsgräben im Randbereich von Hochmoorresten und in großflächigen Feuchtgebieten
  • Extensive Beweidung der Landlebensräume
  • Erhaltung bzw. Schaffung von Trittsteinhabitaten und Wanderkorridoren zur Vernetzung von Populationen 

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete
Für den Kleinen Wasserfrosch, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.


Erhaltungszustand

  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung günstig unbekannt unbekannt unbekannt
Gesamtbewertung unbekannt

Stand: 2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)

Zusammenfassung (pdf)