null Knoblauchkröte - Pelobates fuscus (Laurenti, 1768)

Knoblauchkröte (Bild: M. Waitzmann)
Spargelfelder sind beliebte Lebensräume der Knoblaukröte (Bild: H. Laufer)
Knoblauchkrötenlarve (Bild: H. Sauerbier)

 

Durch Grabschaufeln an den Hinterbeinen besitzt die Knoblauchkröte von allen heimischen Amphibienarten das beste Grabvermögen. Der Kopf ist groß, die Schnauze kurz und breit gerundet, die stark hervortretenden Augen mit senkrecht stehenden Pupillen treten stark hervor. Die grau gefärbte Körperoberseite ist mit braunen Flecken gezeichnet und weist oft rötliche Tüpfel auf. Bei Berührung können die Tiere ein Drüsensekret absondern, das bei manchen Individuen nach Knoblauch riecht.
Gesamtlänge: 4 bis 6,5 cm
Gewicht: ca. 20 g
Die Knoblauchkröte besiedelt als ursprüngliches Steppentier offene, waldarme Lebensräume mit lockeren Böden, in die sie sich leicht eingraben kann. Sandige Böden werden bevorzugt, aber auch schwerere Lehm-, Löss- und Ackerböden werden akzeptiert. In Mitteleuropa bewohnte die Art die Überschwemmungszonen großer Flusstäler mit Schwemmsandbereichen und Dünen. Da diese Primärhabitate heutzutage fehlen, ist die Art auf vom Menschen geschaffene Sekundärlebensräume, wie Kies- und Sandabbaugebiete, Truppenübungsplätze, Spargelfelder und Ackerbrachen angewiesen. Als Laichgewässer dienen nährstoffreiche, besonnte Stillgewässer, die Flachwasserbereiche und Wasserpflanzen aufweisen. Geeignet sind auch temporäre Gewässer wie Druckwasser- und Überschwemmungstümpel.
Den Winter verbringen Knoblauchkröten, bis zu 60cm tief im Boden eingegraben, in unmittelbarer Nähe der Laichgewässer. Im April und Mai werden nach erfolgreicher Balz die bis zu 70 cm langen Laichschnüre, spiralig um Wasserpflanzenstängel herumgewickelt. Die Entwicklung vom Ei über die Kaulquappe zum jungen Frosch dauert in der Regel 3 bis 4 Monate. Die Kaulquappen fressen sowohl lebendes als auch totes pflanzliches und tierisches Material. Mit einer Länge von 10 cm, in Ausnahmefällen auch 22 cm, sind sie die größten einheimischen Amphibienlarven. Die Jungkröten messen nach der Umwandlung noch etwa 2,0 bis 3,5 cm. Auf dem Speiseplan der Kröten stehen vor allem Laufkäfer, Schnecken und Regenwürmer. Tagsüber liegen sie meist in lockerem Untergrund eingegraben, um sich z.B. vor der Trockenheit zu schützen.

Gesamtverbreitung
Das geschlossene Verbreitungsgebiet der Art umfasst die Tieflandgebiete Mittel- und Osteuropas und reicht vom Rhein im Westen bis ins nordwestliche Kasachstan im Osten. Im Norden erreicht die Art Dänemark, Südschweden sowie Estland, die südliche Verbreitungsgrenze erstreckt sich in etwa entlang der Donau und der nördlichen Schwarzmeerküste bis zum Kaukasus. Es existieren auch einige vom Hauptareal völlig isolierte Vorkommen, so z.B. in Zentralfrankreich und in der Po-Ebene. In Deutschland besiedelt die Art vor allem die Norddeutsche Tiefebene bis zum Nordrand der Mittelgebirge, im Osten erstreckt sich das Areal jedoch auch über das Hügel- und Bergland Südthüringens und Nordbayerns bis zur Donauniederung. Ein größeres isoliertes Vorkommen existiert am nördlichen Oberrhein, daneben gibt es noch weitere, verstreut liegende Fundorte.

Verbreitung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist die Art auf die Oberrheinebene beschränkt. Vor allem der Abschnitt zwischen Rastatt und Mannheim ist besiedelt, daneben gab es Funde nahe dem Kaiserstuhl.

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Die Art war früher sowohl in der südlichen als auch in der nördlichen Oberrheinebene weiter verbreitet. In den letzten Jahren sind viele Vorkommen am gesamten Oberrhein, am stärksten im Süden, erloschen.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
2
stark gefährdet
3
gefährdet
besonders
geschützt
streng
geschützt
- - IV - - -

 

Gefährdungsursachen

  • Verfüllung oder sonstige Rekultivierung von Abbaugebieten wie Kies- und Sandgruben bzw. deren natürliche Wiederbewaldung
  • Ausbaumaßnahmen an Fließgewässern (z.B. Beseitigung von Flachwasserzonen)
  • Veränderungen der Grundwassersituation (Entwässerung, Zerstörung der Dynamik in Flussauen)
  • Umwandlung von extensivem Feuchtgrünland in intensiv genutzte Flächen
  • Tiefpflügen, Pestizideinsatz
  • Fischbesatz in Laichgewässern
  • Mangelnde Biotopvernetzung

Schutzmaßnahmen
  • Gewährleistung der fortwährenden Neuschaffung von Laichgewässern in Sekundärlebensräumen wie Kies- und Sandgruben auch nach Nutzungsaufgabe
  • Erhaltung des natürlichen Überflutungsregimes sowie des offenen Charakters des Landlebensraumes
  • Erhaltung bzw. Schaffung von Trittsteinhabitaten und Wanderkorridoren zur Vernetzung von Populationen
  • Entfernen von Besatzfischen aus Laichgewässern
  • Verhinderung des Eintrags von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in die Laichgewässer (z.B. aus angrenzenden Flächen) durch Einrichtung von Brachflächen als Pufferzonen

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete
Für die Knoblauchkröte, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.


Erhaltungszustand
  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung ungünstig-unzureichend ungünstig-schlecht ungünstig-unzureichend ungünstig-schlecht
Gesamtbewertung ungünstig-schlecht

Stand: 2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)

Zusammenfassung (pdf)