null Kreuzkröte - Epidalea calamita (Laurenti, 1768)

Kreuzkröte (Bild: Th. Stephan)
Typisches Habitat der Kreuzkröte (Bild: H. Laufer)
Kreuzkrötenkaulquappe (Bild: H. Sauerbier)

 

Die Kreuzkröte als die kleinste einheimische Krötenart verdankt ihren Namen dem „Kreuz", das sich bei den meisten Tieren als schmaler, gelber Streifen über den Rücken zieht. Ihre Körperoberseite ist oliv-bräunlich mit roten Warzen, die Unterseite schmutzig weiß bis hellgrau gefärbt, die Pupillen stehen waagerecht .Aufgrund der kurzen Beine bewegt sie sich nicht springend fort, sondern eher mäuseähnlich laufend. Die große, kehlständige Schallblase der Männchen ermöglicht ein lautes, weithin hörbares Rufen, meist im Chor.
Gesamtlänge: 4 bis 8 cm
Gewicht: ca. 20 g
Die ursprünglich genutzten Habitate der Kreuzkröte, wie offene Sand- und Kiesbänke sowie Überschwemmungstümpel in den naturnahen Flussauen existieren kaum noch. Daher besiedelt die Kreuzkröte heutzutage offenes bis halboffenes, trocken-warmes Gelände mit meist lockerem Untergrund, das sie in Sekundärbiotopen wie Kies- und Sandgruben sowie Truppenübungsplätzen vorfindet. Als typische Laichplätze bevorzugt die Art sonnige, flache Kleinstgewässer mit spärlichem Pflanzenbewuchs, da diese fischfrei und oft arm an wirbellosen Fressfeinden sind. Größere Gewässer können besiedelt werden, wenn sie entsprechende Flachwasserzonen aufweisen. Die zunehmende Verbuschung in Land- und Laichhabitaten führen zum Verschwinden der Kreuzkröte, was typisch für eine Pionierart ist.
Tagsüber verstecken sich Kreuzkröten in selbst gegrabenen Bodenverstecken, unter flachen Steinen oder in Mäusegängen. Nachts erbeuten sie vor allem Käfer, Ameisen, Fliegen und Spinnen. Zwischen April und Juli halten sich die paarungsbereiten Tiere in der Umgebung der Laichgewässer auf. Als Anpassung an das hohe Austrocknungsrisiko der stark besonnten, flachen Tümpel besitzt die Kreuzkröte die kürzeste Entwicklungszeit aller heimischen Froschlurche: vom Ei zur Jungkröte benötigt sie im Extremfall nur 2,5 Wochen, meistens zwischen 4 bis 12 Wochen. Außerdem ist nach erfolgloser Frühjahrsbrut ein erneutes Ablaichen möglich. Die Larven fressen organisches Material wie Detritus, Algen, Kot, Laich und Tierleichen. Die erwachsenen Tiere überwintern im Erdreich.

Gesamtverbreitung
Das Verbreitungsgebiet der Kreuzkröte erstreckt sich von der Iberischen Halbinsel im Südwesten über Frankreich, die Beneluxstaaten, die nördliche Schweiz, Deutschland, Polen und Tschechien bis in die Baltischen Staaten, Weißrussland und die nordwestliche Ukraine im Osten. Die nördlichsten Vorkommen befinden sich in Dänemark und Südschweden, außerdem werden Teile Großbritanniens und Irlands besiedelt. In Deutschland ist die Art weit verbreitet und fehlt nur in den Marschgebieten und in höheren Mittelgebirgs- und Hochgebirgslagen.

Verbreitung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg besiedelt die Kreuzkröte vor allem das Hochrhein- und Oberrheintal, die Baar, das Donautal und Teile des Alpenvorlandes. Bewaldete Mittelgebirge wie Schwarzwald und Odenwald werden gemieden. Die Region am mittleren Neckar sowie der Nordosten des Landes sind nur spärlich besiedelt.

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Eine deutliche Abnahme ist überwiegend in den östlichen Landesteilen zu verzeichnen, im Bereich der Oberrheinebene werden die Bestände weitgehend als stabil eingeschätzt. Am nördlichen Oberrhein und am Hochrhein konnten etliche Vorkommen in den letzten Jahren nicht mehr bestätigt werden.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
2
stark gefährdet
V
Vorwarnliste
besonders
geschützt
streng
geschützt
- - IV - - -

 

Gefährdungsursachen

  • Verfüllung oder sonstige Rekultivierung von Abbaugebieten wie Kiesgruben und Steinbrüchen bzw. deren natürliche Wiederbewaldung
  • Veränderung der Uferstruktur (z.B. Beseitigung von Flachwasserzonen)
  • Grundwasserabsenkung und Zerstörung der Dynamik in Flussauen
  • Entwässerung, Tümpelverfüllung, Heckenrodung, Pestizideinsatz
  • Unfallopfer durch Barrierewirkung von Straßen und Straßenentwässerungsanlagen (Gullys)
  • Aussetzen von Fischen in Laichgewässer

Schutzmaßnahmen
  • Förderung der Fließgewässerdynamik zur Schaffung von Primärhabitaten (z.B. durch Rückbau von Uferbefestigungen)
  • Gewährleistung der fortwährenden Neuschaffung von Laichgewässern in Sekundärlebensräumen wie Kiesgruben und Truppenübungsplätzen auch nach Nutzungsaufgabe (durch umfangreiche Pflegemaßnahmen)
  • Erhaltung des offenes Charakters des Landlebensraumes
  • Erhaltung bzw. Schaffung von Trittsteinhabitaten und Wanderkorridoren zur Vernetzung von Populationen
  • Entfernen von Besatzfischen aus Laichgewässerne

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete

Für die Kreuzkröte, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.


Erhaltungszustand
  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung günstig ungünstig-unzureichend ungünstig-unzureichend ungünstig-unzureichend
Gesamtbewertung ungünstig-unzureichend

2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)

Zusammenfassung (pdf)