null Kreuzkröte - Epidalea calamita (Laurenti, 1768)
Die Kreuzkröte als die kleinste einheimische Krötenart verdankt ihren Namen dem „Kreuz", das sich bei den meisten Tieren als schmaler, gelber Streifen über den Rücken zieht. Ihre Körperoberseite ist oliv-bräunlich mit roten Warzen, die Unterseite schmutzig weiß bis hellgrau gefärbt, die Pupillen stehen waagerecht .Aufgrund der kurzen Beine bewegt sie sich nicht springend fort, sondern eher mäuseähnlich laufend. Die große, kehlständige Schallblase der Männchen ermöglicht ein lautes, weithin hörbares Rufen, meist im Chor.
Gewicht: ca. 20 g
Gesamtverbreitung
Das Verbreitungsgebiet der Kreuzkröte erstreckt sich von der Iberischen Halbinsel im Südwesten über Frankreich, die Beneluxstaaten, die nördliche Schweiz, Deutschland, Polen und Tschechien bis in die Baltischen Staaten, Weißrussland und die nordwestliche Ukraine im Osten. Die nördlichsten Vorkommen befinden sich in Dänemark und Südschweden, außerdem werden Teile Großbritanniens und Irlands besiedelt. In Deutschland ist die Art weit verbreitet und fehlt nur in den Marschgebieten und in höheren Mittelgebirgs- und Hochgebirgslagen.
Verbreitung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg besiedelt die Kreuzkröte vor allem das Hochrhein- und Oberrheintal, die Baar, das Donautal und Teile des Alpenvorlandes. Bewaldete Mittelgebirge wie Schwarzwald und Odenwald werden gemieden. Die Region am mittleren Neckar sowie der Nordosten des Landes sind nur spärlich besiedelt.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Eine deutliche Abnahme ist überwiegend in den östlichen Landesteilen zu verzeichnen, im Bereich der Oberrheinebene werden die Bestände weitgehend als stabil eingeschätzt. Am nördlichen Oberrhein und am Hochrhein konnten etliche Vorkommen in den letzten Jahren nicht mehr bestätigt werden.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
2 stark gefährdet | V Vorwarnliste | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Verfüllung oder sonstige Rekultivierung von Abbaugebieten wie Kiesgruben und Steinbrüchen bzw. deren natürliche Wiederbewaldung
- Veränderung der Uferstruktur (z.B. Beseitigung von Flachwasserzonen)
- Grundwasserabsenkung und Zerstörung der Dynamik in Flussauen
- Entwässerung, Tümpelverfüllung, Heckenrodung, Pestizideinsatz
- Unfallopfer durch Barrierewirkung von Straßen und Straßenentwässerungsanlagen (Gullys)
- Aussetzen von Fischen in Laichgewässer
Schutzmaßnahmen
- Förderung der Fließgewässerdynamik zur Schaffung von Primärhabitaten (z.B. durch Rückbau von Uferbefestigungen)
- Gewährleistung der fortwährenden Neuschaffung von Laichgewässern in Sekundärlebensräumen wie Kiesgruben und Truppenübungsplätzen auch nach Nutzungsaufgabe (durch umfangreiche Pflegemaßnahmen)
- Erhaltung des offenes Charakters des Landlebensraumes
- Erhaltung bzw. Schaffung von Trittsteinhabitaten und Wanderkorridoren zur Vernetzung von Populationen
- Entfernen von Besatzfischen aus Laichgewässerne
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend |
Gesamtbewertung | ungünstig-unzureichend |
2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)