null Liegendes Büchsenkraut - Lindernia procumbens (Krocker) Philcox 1965



Das Liegende Büchsenkraut gehört zu den Braunwurzgewächsen. Der Stängel ist vierkantig und meist violettrötlich überlaufen, die länglich eiförmigen Blätter sind bis zu 2 cm lang und 0,8 cm breit. Die Blüten sind langgestielt, weisen eine lila-rötliche Krone auf und sitzen einzeln in den Blattachseln. Das Liegende Büchsenkraut wächst – wie der Name vermuten lässt – niederliegend und gilt als Pionierart auf schlammigen Böden.
Blütezeit: Juli bis September
Lebensdauer: einjährig
Gesamtverbreitung
Das Liegende Büchsenkraut ist in Europa und Asien verbreitet. In Europa erstreckt sich das Areal von Frankreich ostwärts bis zur Wolga. Die südlichsten Vorkommen befinden sich in den Pyrenäen, in Mittelitalien und auf der Balkanhalbinsel. Durch Mitteleuropa verläuft die nördliche Verbreitungsgrenze. In Deutschland gibt es Vorkommen am Oberrhein, an der Donau in Bayern sowie im Elbtal zwischen Dresden und Dessau.
Verbreitung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg kommt das Liegende Büchsenkraut nur am Oberrhein vor.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Die unbeständige Lebensweise der Pflanze macht die Einschätzung des Bestandes recht schwierig. An den (ehemaligen) Vorkommen der Art dürften sich noch vielfach keimfähige Samen finden. Vermutlich werden die Voraussetzungen für die Keimung und Entwicklung der Pflanze aber immer seltener geschaffen. Dennoch konnte in den vergangenen Jahren auch ein bislang nicht bekanntes Vorkommen entdeckt werden.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
2 stark gefährdet | 2 stark gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Regulierung großer Flüsse
- Ausbleiben der Neubildung von Schlammflächen
- Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland
Schutzmaßnahmen
- Schaffung nasser Mulden mit offenen Bodenstellen im Bereich ehemaliger Vorkommen
- In geeigneten Fällen Wiederansiedlungen an ehemaligen Wuchsorten bei aktuell geeigneter Habitatqualität
- Reaktivieren von dynamischen Prozessen in Flussauen, die zur Neubildung von Schlammflächen führen
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Für das Liegende Büchsenkraut, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend |
Gesamtbewertung | ungünstig-schlecht |
2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)