null Mauereidechse - Podarcis muralis (Laurenti, 1768)
Die Mauereidechse hat ihren Namen aufgrund ihres guten Klettervermögens erhalten. Oft sieht man die sehr flinken Tiere an senkrechten Mauern, Felswänden oder Holzbalken herumklettern. Die Art besitzt einen schlanken, abgeflachten Körper und einen spitzzulaufenden Kopf. Die fein beschuppte Körperoberseite weist eine graubraune Grundfärbung mit einer dunklen Fleckenreihe entlang des Rückens auf.
Gewicht: max. 10 g
Lebenserwartung: max. 9 Jahre
Mauereidechsen sind in der Regel zwischen Ende März und Anfang Oktober aktiv. Auch Beobachtungen in den Wintermonaten sind bei günstigen Temperaturen keine Seltenheit. Als Nahrung dienen vor allem Spinnen, Fliegen, Käfer und Ameisen. Die Paarungszeit ist im April und Mai, die Eiablage findet etwa vier Wochen nach der Paarung statt. Dazu legt das Weibchen einen Gang in sandigem, lockerem Boden an oder benutzt feinerdereiche Mauerspalten. Pro Eiablage werden zwei bis zehn Eier gelegt. Möglicherweise ist ein Teil der Weibchen in der Lage, im Verlauf des Sommers noch ein zweites Gelege zu produzieren. Der Eintritt der Geschlechtsreife kann unter günstigen klimatischen Bedingungen im dritten Lebensjahr erfolgen.
Das Verbreitungsgebiet der Mauereidechse umfasst Gebiete in Nordspanien, ganz Frankreich, Wallonien, Luxemburg, Teile Südwestdeutschlands, Österreichs und der Schweiz, fast ganz Italien, den Balkan, die Tiefländer Ungarns und Rumäniens sowie den Nordwesten der asiatischen Türkei. Der Verbreitungsschwerpunkt liegt im nördlichen Mittelmeerraum. Durch Südwestdeutschland verläuft die nördliche Arealgrenze, der äußerste Süden Nordrhein-Westfalens, Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Südwesten Hessens sowie der Westen Baden-Württembergs werden von der Art besiedelt.
Verbreitung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg besiedelt die Art weite Teile der Oberrheinebene, den unteren Neckar, den östlichen Kraichgau, den Hochrhein sowie den West- und Südrand des Schwarzwaldes. Die autochthonen Vorkommen in Baden-Württemberg gehören zur Unterart Podarcis muralis brongniardii. Darüber hinaus haben sich auch in Baden-Württemberg infolge von Verschleppungen und Aussetzungen eine Vielzahl von Populationen innerhalb und außerhalb des natürlichen Areals etabliert, die verschiedenen genetischen Linien (bzw. Unterarten) zuzurechnen sind.
Vorkommen am Oberrhein, Hochrhein, Odenwald und im Stromberg/Heuchelberg-Gebiet werden als stabil eingestuft, im Bereich der Vorbergzone des Schwarzwaldes existieren dagegen überwiegend kleinere Vorkommen.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
2 stark gefährdet | V Vorwarnliste | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Flurbereinigung in Weinberglagen; Verlust von Trockenmauern, Felsbereichen und Säumen
- Unsachgemäße Sanierungsmaßnahmen an Ruinen und Burgen
- natürliche Verbuschung, die zur Beschattung von Habitaten führt
- Abriss von Trockenmauern oder Ersatz durch fugenlose Betonmauern
- Baumaßnahmen an Güterbahnhöfen und Bahndämmen (z. B. Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Bahn)
- Einsatz von Bioziden im Weinbau und in der Landwirtschaft
Schutzmaßnahmen
- Erhaltung und langfristige Sicherung trockenwarmer Primärbiotope (lichte Laub- und Steppenheidewälder mit offenen Felsbildungen, natürliche Block- und Geröllhalden und gerölldurchsetzte Trockenrasen in den Mittelgebirgslagen)
- Aufrechterhaltung der traditionellen Bewirtschaftung in den Weinberglagen
- Erhaltung und Pflege brachliegender Sekundärstandorte (Steinbrüche, Bahndämme, Straßen- und Wegränder)
- Erhaltung und Wiederherstellung wertvoller Habitatstrukturen wie Trockenmauern und Steinriegel
- Erhaltung der genetischen Integrität der heimischen Populationen am Nordrand des Areals
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Art des 111-Arten-Korbs
- Art des Zielartenkozepts Baden-Württemberg
- berg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Für die Mauereidechse, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | günstig | günstig | günstig |
Gesamtbewertung | günstig |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)