null Moorfrosch - Rana arvalis Nilsson, 1842
Der Moorfrosch - als der kleinste der sich sehr ähnelnden Braunfroscharten - besitzt meist einen deutlichen, hellen Rückenstreifen, hat aber höher aufgewölbte Fersenhöcker als der Grasfrosch und wesentlich kürzere Beine als der Springfrosch. Zur Paarungszeit sind manche Männchen ganz oder teilweise himmelblau bis violett gefärbt. Die Stimme erinnert an ein gedämpftes Blubbern wie austretende Luft aus einer untertauchenden Flasche.
Gewicht: ca. 15 g
Die Laichablage der Weibchen (ca. 1000 bis 2000 Eier) erfolgt im März und April bevorzugt in sonnenexponierten Flachwasserzonen von 25 bis 40 cm Tiefe, mehrere Meter vom Ufer entfernt, auf Unterwasservegetation. Die Larven ernähren sich vor allem von Algen und wandeln sich ab Ende Juni zu Jungfröschen um. Erwachsene Moorfrösche erbeuten Käfer, Raupen, Spinnen, Schnecken und Regenwürmer. Moorfrösche gehen nicht auf Wanderschaft. Ihr Aktionsradius von maximal einem Kilometer ist eng und führt bei Verlust des Laichplatzes zum Erlöschen der Population. Die Art überwintert in frostfreien Verstecken an Land oder durch Eingraben in lockerem Substrat, selten im Gewässer.
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Das geschlossene Verbreitungsgebiet des Moorfrosches reicht von den Niederlanden im Westen bis Olekminsk entlang der Flussniederung der Lena östlich des Baikalsees. In Europa liegen die nördlichsten Vorkommen in Nordfinnland, die südlichsten in Kroatien und im Donaudelta. In Deutschland verläuft die Südgrenze des Hauptareals vom Niederrhein über den Nordrand der Mittelgebirge bis zum östlichen Harzrand und von dort über das östliche Thüringen bis in den Nordosten Bayerns. Daneben gibt es mehrere isolierte Vorkommen südlich dieser Linie, das größte davon reicht vom Unterlauf des Mains entlang des nördlichen Oberrheins flussaufwärts bis in die Gegend von Rastatt.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
Der Moorfrosch ist auf die nördliche und mittlere Oberrheinebene und auf Oberschwaben beschränkt. Am Oberrhein reicht das besiedelte Gebiet von Philippsburg bis südlich von Rastatt. In Oberschwaben sind aktuell noch das Taufach-Fetzachmoos, das Haubachmoos, das Wurzacher Ried und die Blitzenreuter Seenplatte besiedelt. Aus weiteren Gebieten Oberschwabens, aus dem Kraichgau und aus dem südlichen Oberrheingebiet liegen veraltete oder unbestätigte Fundmeldungen vor.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Noch Anfang des 20. Jahrhunderts reichte das Vorkommen am Oberrhein südlich bis Basel. In Oberschwaben verschwanden viele Vorkommen in den letzten 30 Jahren. Der Trend der derzeit noch vorhandenen Bestände kann weiterhin als stetig abnehmend beurteilt werden.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
1 vom Aussterben bedroht | 3 gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Versauerung sowie Eutrophierung von Mooren
- Grundwasserabsenkung infolge Entwässerung, Veränderung der Dynamik in Flussauen, Tümpelverfüllung
- Umwandlung von Grünland in Ackerland , Heckenrodung
- Fischbesatz in Laichgewässer
- Störung der Entwicklung durch eingeschwemmte Düngesalze, zu hohe Säuregrade des Wassers (Verpilzung der Laichballen)
Schutzmaßnahmen
- Unterschutzstellung von Laichgewässern
- Wiedervernässung trocken gelegter Moore und von Grünland (Einplanen von Überschwemmungsflächen)
- Aufstauen von Entwässerungsgräben im Randbereich von Hochmoorresten und in großflächigen Feuchtgebieten
- Extensive Beweidung der Landlebensräume
- Erhaltung bzw. Schaffung von Trittsteinhabitaten und Wanderkorridoren zur Vernetzung von Populationen
- Einrichtung von Brachflächen als Pufferzonen zur Verhinderung des Eintrags von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in die Laichgewässer
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Für den Moorfrosch, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht |
Gesamtbewertung | ungünstig-schlecht |
2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)