null Nachtkerzenschwärmer - Proserpinus proserpina Pallas, 1772
Der Nachtkerzenschwärmer ist einer der kleinsten heimischen Schwärmer. Er ähnelt dem Taubenschwänzchen, hat aber gezackte Flügelränder. Die Grundfärbung des Körpers und der Flügel kann (oliv-)grün oder braun sein. Die Vorderflügel tragen eine dunkle Binde, die Oberseite der Hinterflügel ist charakteristisch gelb(-orange) gefärbt und am äußeren Rand dunkel gesäumt. Den Namen trägt die Art, weil sich die Raupen von Nachtkerzengewächsen ernähren.
Entwicklungsdauer: 1 Jahr
Flugzeit: Anfang Mai bis Ende Juni
Gesamtverbreitung:
Das Verbreitungsgebiet des Nachtkerzenschwärmers erstreckt sich von den Pyrenäen über Mittel-, Süd- und Südosteuropa bis weit nach Vorderasien hinein. Auf der Iberischen Halbinsel und in Nordafrika gibt es isolierte Teilareale. In der norddeutschen Tiefebene erreicht die Art ihre nördliche Arealgrenze. Schwerpunkte der Verbreitung in Deutschland befinden sich zum einen in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg, zum anderen in Teilen Südwestdeutschlands, wo z. B. das südliche Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Teile von Rheinland Pfalz, Südhessen sowie das Alpenvorland besiedelt werden. Die Vorkommen sind nur lokal, dafür aber sehr individuenstark verbreitet.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg liegen die aktuellen Nachweise der Art weit verstreut.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Es liegen keine systematischen Erhebungen, sondern nur Zufallsbeobachtungen vor. Zahlreiche Vorkommen sind jedoch bekannt, rückläufige Tendenzen sind nicht zu erkennen.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
V Vorwarnliste | * ungefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Grabenräumungen und Mahd an Bachufern, die zur Vernichtung von Weidenröschenbeständen mitsamt der Raupen führen können
- Rekultivierung (Verfüllung) von Materialentnahmestellen (Steinbrüchen, Kiesgruben)
- Herbizideinsatz an Straßenrändern, zunehmende Verbuschung
- Aufforstungen mit Nadelholz
Schutzmaßnahmen
- Verzicht auf Säuberungsaktionen an Gräben und Bachufern im Zeitraum zwischen Mai und August
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Für den Nachtkerzenschwärmer, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | unbekannt | unbekannt | günstig |
Gesamtbewertung | unbekannt |
2013
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)