null Sand-Silberscharte - Jurinea cyanoides (Linnaeus) H. G. L. Reichenbach 1831/1832
Die Sand-Silberscharte, manchmal auch nur kurz Silberscharte genannt, gehört zu den Korbblütlern und ist eine Pionierart offener, nährstoffarmer Sandflächen. Die Pflanze wächst aufrecht und bildet nur am Grund Blätter. Die kopfförmigen Blütenstände stehen meist einzeln und erreichen einen Durchmesser von bis zu 3 cm. Die Blütenkrone ist röhrenförmig verwachsen und purpurviolett gefärbt. Die Vorkommen in Baden-Württemberg stellen isolierte westliche Vorposten dieser in den eurasischen Steppengebieten beheimateten Pflanze dar.
Blütezeit: Juli bis September
Lebensdauer: mehrjährig
Gesamtverbreitung
Die Sand-Silberscharte zeigt eine kontinentale Verbreitung und kommt vor allem in den Steppengebieten Asiens und des europäischen Russlands vor. Neben Vorkommen in Tschechien gibt es in Europa außerhalb des Hauptareals nur in Deutschland weitere Vorkommen der Art. Diese liegen in der nördlichen Oberrheinebene, im mittleren Maintal, in Sachsen-Anhalt, im südwestlichen Mecklenburg-Vorpommern sowie im südlichen Brandenburg.
Verbreitung in Baden-Württemberg
Die Vorkommen der Sand-Silberscharte beschränken sich auf die Sandgebiete der nördlichen Oberrheinebene und reichen südlich bis Sandhausen.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es derzeit ein sehr großes und stabiles Vorkommen. Die weiteren Vorkommen sind meist klein. Insgesamt konnte u. a. infolge von Wiederansiedlungsmaßnahmen der z. T. rückläufige Bestandstrend vorläufig aufgehalten werden.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
1 vom Aussterben bedroht | 2 stark gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | II* | IV | - | - | - |
* prioritäre Art
Gefährdungsursachen
- Eintrag von Nährstoffen (insbesondere Stickstoff) in den Bestand sowie in angrenzende Flächen (atmogen, über Abfälle, durch Grüngutablagerungen sowie auch durch Hundekot)
- Freizeitaktivitäten jeder Art
- Ausbringen von Gehölzen sowie Aufforstungen
- Nutzungsintensivierung und - änderung
- Bei Beweidung: Einrichtung eines Pferches im FFH-Lebensraum
- Anwendung von Herbiziden
Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen gegen Verbuschung und Zuwachsen mit hochwüchsigen Pflanzen (Sukzession), insbesondere Beseitigung von Neophytenbeständen
- Fortführung traditioneller Nutzungsformen (z. B. Schafbeweidung) oder Weiterführung von Pflegemaßnahmen
- Schaffung offener Sandbereiche (Pionierstandorte) durch gezielte mechanische Bodenentblößung auf Teilflächen zur Verjüngung der Silberscharte
- Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen
- Besucherlenkung
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen der Sand-Silberscharte und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | günstig | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend |
Gesamtbewertung | ungünstig-unzureichend |
2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)