null Schwarzer Apollofalter - Parnassius mnemosyne Linnaeus, 1758
Der Schwarze Apollofalter gehört zu den Ritterfaltern. Die Flügeloberseiten der Männchen sind weiß und von schwarzen Adern durchzogen. In jedem Vorderflügel befinden sich zwei markante, schwarze Flecken relativ nah am vorderen Flügelrand. Im Gegensatz zum Apollofalter (Parnassius apollo) sind die Hinterflügel meist frei von Flecken. Die Flügelunterseiten unterscheiden sich kaum von den Oberseiten. Die Weibchen besitzen größere Flecken als die Männchen und tragen des öfteren auch im Hinterflügel Flecken.
Entwicklungsdauer: 1 Jahr
Flugzeit: Mitte Mai bis Mitte Juli
Das Verbreitungsgebiet des Schwarzen Apollofalters erstreckt sich von den Pyrenäen und Zentralfrankreich über Mittel- und Nordeuropa bis zum Kaukasus und ins Innere Asiens. Im Norden erreicht die Art Mittelnorwegen und Südfinnland, im Süden Italien, Griechenland und die Türkei. In Mitteleuropa und weiter südlich ist die Art vor allem auf die Gebirge beschränkt. In Deutschland kommt die Art aktuell nur in den Alpen, auf der Schwäbischen Alb, in der Rhön und im Oberallgäu vor. Durch die hohen Ansprüche an die Lebensstätte ist die Art sehr selten und daher nur inselartig verbreitet.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg gibt es derzeit nur Vorkommen im Bereich der Schwäbischen Alb und neuere Nachweise am Neckar bei Rottweil.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Mindestens vier Vorkommen sind seit 1994 erloschen, aktuell sind noch wenige Verbreitungsgebiete vorhanden, die sich auf bzw. nahe der Schwäbischen Alb befinden. Im Rahmen des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg konnten mittels Habitatmanagement-Maßnahmen einige Habitate in guter Qualität entwickelt werden, so dass es auf der Basis von Bestandszunahme zu einer Ausdehnung der Verbreitung kommen konnte.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
1 vom Aussterben bedroht | 2 stark gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- zahlreiche Habitatverluste erfolgten in der Vergangenheit durch Nutzungsänderungen oder Brachfallen
- Aufforstungen von Waldlichtungen und Wiesentälern
- Wiederaufforstung gerodeter Buchenwaldbestände mit Nadelbäumen
- natürliche Wiederbewaldung auf Lichtungen
- Mahd oder Beseitigung blütenreicher Waldwegränder
- Sammeltätigkeit
Schutzmaßnahmen
- Herstellung und Pflege von Waldlichtungen
- Auflichten von Waldrändern, Schaffung von Einbuchtungen („Einflugschneisen für Weibchen“)
- Durchführung von angepasster Mahd und Gehölzpflege
- Sicherung eines guten Nektarangebotes zur Falterflugzeit durch extensive Wiesenbewirtschaftung
- Vergrößerung bestehender Biotope und Schaffung von Trittsteinbiotopen in erreichbarer Nähe
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Für den Schwarzen Apollofalter, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
---|---|---|---|---|
Einzelbewertung | günstig | ungünstig-unzureichend | günstig | günstig |
Gesamtbewertung | ungünstig-unzureichend |
2013
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)