null Schwarzer Apollofalter - Parnassius mnemosyne Linnaeus, 1758

Schwarzer Apollofalter (Bild: O. Karbiener)
Schwarzer Apollofalter (Bild: J. Behm)
Habitat des Schwarzen Apollofalters (S. Hafner)

 

Der Schwarze Apollofalter gehört zu den Ritterfaltern. Die Flügeloberseiten der Männchen sind weiß und von schwarzen Adern durchzogen. In jedem Vorderflügel befinden sich zwei markante, schwarze Flecken relativ nah am vorderen Flügelrand. Im Gegensatz zum Apollofalter (Parnassius apollo) sind die Hinterflügel meist frei von Flecken. Die Flügelunterseiten unterscheiden sich kaum von den Oberseiten. Die Weibchen besitzen größere Flecken als die Männchen und tragen des öfteren auch im Hinterflügel Flecken.
Flügelspannweite: 55 mm
Entwicklungsdauer: 1 Jahr 
Flugzeit: Mitte Mai bis Mitte Juli
Der Schwarze Apollofalter besiedelt mehr oder weniger sonnige Randzonen und Lichtungen staudenreicher, lichter Laubmischwälder am Rande von Wiesentälern und frischen Hangwiesen. Wichtig sind ausreichende und besonnte Bestände des Mittleren und Hohlen Lerchensporns (Corydalis intermedia und C. cava), die als Raupenfutterpflanzen dienen.
Mitte Mai ist von den Raupenfutterpflanzen, die Frühjahrsblüher sind, kaum noch etwas zu sehen, trotzdem scheinen die Weibchen des Schwarzen Apollofalters (wahrscheinlich mit Hilfe des Geruchssinns) die Wuchsorte des Lerchensporns finden zu können, um die Eier dort abzulegen. Pro Jahr gibt es nur eine Generation. Die Raupen schlüpfen erst im nächsten Frühjahr, fressen etwa einen Monat lang an den Futterpflanzen und verpuppen sich dann. Nach einem weiteren Monat erscheinen dann die Falter ab Mitte Mai mit einer sehr kurzen Lebenszeit von durchschnittlich 20 Tagen. Auf der Suche nach unbegatteten Weibchen fliegen die Männchen lebhaft umher. Die Falter nutzen das ganze zur Verfügung stehende Angebot an Nektarpflanzen bevorzugt an roten und violetten Blüten.

Gesamtverbreitung:

Das Verbreitungsgebiet des Schwarzen Apollofalters erstreckt sich von den Pyrenäen und Zentralfrankreich über Mittel- und Nordeuropa bis zum Kaukasus und ins Innere Asiens. Im Norden erreicht die Art Mittelnorwegen und Südfinnland, im Süden Italien, Griechenland und die Türkei. In Mitteleuropa und weiter südlich ist die Art vor allem auf die Gebirge beschränkt. In Deutschland kommt die Art aktuell nur in den Alpen, auf der Schwäbischen Alb, in der Rhön und im Oberallgäu vor. Durch die hohen Ansprüche an die Lebensstätte ist die Art sehr selten und daher nur inselartig verbreitet.

Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg gibt es derzeit nur Vorkommen im Bereich der Schwäbischen Alb  und neuere Nachweise am Neckar bei Rottweil. 

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Mindestens vier Vorkommen sind seit 1994 erloschen, aktuell sind noch wenige Verbreitungsgebiete vorhanden, die sich auf bzw. nahe der Schwäbischen Alb befinden. Im Rahmen des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg konnten mittels Habitatmanagement-Maßnahmen einige Habitate in guter Qualität entwickelt werden, so dass es auf der Basis von Bestandszunahme zu einer Ausdehnung der Verbreitung kommen konnte.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
1
vom Aussterben bedroht
 2
stark gefährdet
besonders
geschützt
streng
geschützt
- - IV - - -

 



Gefährdungsursachen

  • zahlreiche Habitatverluste erfolgten in der Vergangenheit durch Nutzungsänderungen oder Brachfallen
  • Aufforstungen von Waldlichtungen und Wiesentälern
  • Wiederaufforstung gerodeter Buchenwaldbestände mit Nadelbäumen
  • natürliche Wiederbewaldung auf Lichtungen
  • Mahd oder Beseitigung blütenreicher Waldwegränder
  • Sammeltätigkeit

Schutzmaßnahmen
  • Herstellung und Pflege von Waldlichtungen
  • Auflichten von Waldrändern, Schaffung von Einbuchtungen („Einflugschneisen für Weibchen“)
  • Durchführung von angepasster Mahd und Gehölzpflege
  • Sicherung eines guten Nektarangebotes zur Falterflugzeit durch extensive Wiesenbewirtschaftung
  • Vergrößerung bestehender Biotope und Schaffung von Trittsteinbiotopen in erreichbarer Nähe

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.


FFH-Gebiete
Für den Schwarzen Apollofalter, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.


Erhaltungszustand

  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung günstig  ungünstig-unzureichend günstig günstig
Gesamtbewertung  ungünstig-unzureichend

2013

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)