null Spanische Fahne - Callimorpha quadripunctaria (Poda, 1761)

Spanische Fahne (Bild: M. Waitzmann)
Spanische Fahne (Bild: M. Waitzmann)
Habitat der Spanischen Fahne (Bild: A. Haußmann)

 

Die Spanische Fahne, auch Spanische Flagge oder Russischer Bär genannt, gehört zu den Bärenspinnern, die zu den „Nachtfaltern" gerechnet werden. Die auffälligen Falter sind jedoch tagaktiv. Die Oberseite der Hinterflügel ist rot mit schwarzen Flecken, der Hinterleib ist ebenfalls rötlich gefärbt und weist dunkle Flecken auf. Die dunkelbraunen Flächen der Vorderflügel sind von hellen Bändern durchzogen. In Ruhestellung sind die Flügel zusammengelegt, so dass die Rotfärbung oft nicht zu sehen ist
Vorderflügellänge: 30 mm
Flügelspannweite: 50 mm
Entwicklungsdauer: 1 Jahr
Flugzeit: Mitte Juli bis Ende August.
Die Spanische Fahne besiedelt offene, trockene und sonnige Bereiche, ist aber auch an halbschattigen, kühlen und feuchten Stellen als „Hitzeflüchter“ anzutreffen. Die Lebensräume umfassen Lichtungen, Säume an Waldwegen und Waldrändern, Steinbrüche, waldnahe Hecken, aufgelassene Weinberge, Randbereiche von Magerrasen mit Hochstaudenfluren. Die Art profitiert vor allem von Kahlschlägen und Windwurfflächen und besiedelt schnell neue Biotope, da sie sehr mobil ist.
Die Flugzeit der vor allem am Morgen und in den Abendstunden aktiven Spanischen Fahne fällt in die Blütezeit des Wasserdosts (Eupatorium cannabinum), dessen Blüten sie bevorzugt aufsuchen, um Nektar zu saugen. An trockeneren Standorten favorisieren sie den Gemeinen Dost (Origanum vulgare agg.). Die Raupen erscheinen ab Ende August. Sie sind nachtaktiv und ernähren sich vor allem von verschiedenen Kräutern und Hochstauden. Nach der Überwinterung wachsen die Raupen weiter bis in den Mai, um sich dann zu verpuppen. Nach vier bis sechs Wochen erscheinen dann die Falter. 

Gesamtverbreitung:

Das Areal der Spanischen Fahne umfasst große Teile Europas und reicht im Osten bis nach Russland und im Süden bis zum Mittelmeer und bis nach Vorderasien. Im Norden erreicht die Art den Süden Englands sowie das Baltikum. In Deutschland liegt der Schwerpunkt der Verbreitung im Südwesten, in der norddeutschen Tiefebene fehlt die Art fast völlig. Das geschlossene Verbreitungsgebiet reicht vom südlichen Nordrhein-Westfalen über Rheinland-Pfalz, Südwesthessen, das Saarland und Baden-Württemberg bis ins nordwestliche Bayern. Weiter südöstlich wird das Donautal und der äußerste Südosten Bayerns besiedelt. In Südniedersachsen und Nordhessen sowie in Sachsen-Anhalt,  und Sachsen gibt es isolierte Vorkommen. Die ehemals isolierten Populationen in Thüringen haben nun Anschluss an das geschlossene Verbreitungsareal  im Südwesten Deutschlands.

Verbreitung in Baden-Württemberg:
Die Verbreitungsschwerpunkte in Baden-Württemberg befinden sich im Südwesten und in der Nordhälfte des Landes sowie auf der  Schwäbischen Alb. Größere Verbreitungslücken existieren vor allem im Alpenvorland, auf der Ostabdachung des Schwarzwaldes sowie im Bereich des mittleren und östlichen Albvorlandes, der Schwäbisch-Fränkischen Waldberge, des Schurwaldes und Welzheimer Waldes. Auch das Bauland und die Hohenloher-Haller Ebene werden auffallend kaum besiedelt. Neben der weitestgehenden Bestätigung der Mehrzahl der Verbreitungspunkte gibt es im Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb und vor allem im Neckar-Tauberland zahlreiche neue Verbreitungspunkte, die wahrscheinlich auf einen Erkenntniszugewinn zurückzuführen sind..

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Die Bestände der Art sind starken jährlichen Populationsschwankungen unterworfen, im mehrjährigen Mittel jedoch stabil.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
 *
ungefährdet
 *
ungefährdet
- - - II* - - - -
           * prioritäre Art


Gefährdungsursachen
  • Aufforstung
  • Verbuschung von geeigneten Habitaten
  • Mahd von wasserdostreichen Hochstaudenfluren im Hochsommer

Schutzmaßnahmen
  • Sicherung bzw. Entwicklung hochstaudenreicher Säume entlang der Waldwege und Waldlichtungen
  • Offenhalten von kleinflächigen Abbaustellen
  • Mahd der Wegränder in der Regel nicht vor Anfang September 
  • Wiederherstellung blütenreicher Grünlandbestände in der näheren Umgebung

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.


FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen der Spanischen Fahne und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.


Erhaltungszustand

  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung  günstig  günstig  günstig  günstig
Gesamtbewertung  günstig

Stand: 2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)

Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf,2,0 MB)

Zusammenfassung (pdf)