null Sumpf-Glanzkraut - Liparis loeselii (Linnaeus) L. C. M. Richard 1817

Sumpf-Glanzkraut - Bild: K.H.Harms
Sumpf-Glanzkraut (Bild: H. Zelesny)
Sumpf-Glanzkraut Habitat (Bild: A. Görger)

 

Das Sumpf-Glanzkraut auch Torf-Glanzkraut oder Glanzstendel genannt, ist eine Orchideenart, die am Grunde zwei aufrecht stehende, gegenständige, spitzeiförmige Blätter aufweist, deren fettiger Glanz der Art ihren Namen gab. Die zwei bis neun Blüten pro Pflanze sind unauffällig gelblich-grün gefärbt und weisen eine rinnenartig aufgewölbte Lippe auf. Die Zahl der blühenden Pflanzen kann von Jahr zu Jahr starken Schwankungen unterliegen, manchmal bleibt die Blüte auch ganz aus. 
Wuchshöhe: max. 20 cm
Blütezeit: Mai bis Juli
Lebensdauer: mehrjährig
Der Glanzstendel wächst vorwiegend auf nassen, schwach sauren bis schwach basischen, meist kalkreichen Torfböden, weshalb er vor allem in kalkreichen Flach- und Zwischenmooren zu finden ist.
Der Glanzstendel gilt als Knollengeophyt, dessen Überdauerungsorgane (eine jüngere und eine ältere Scheinknolle) sich in der Erde befinden. Die Art blüht vor allem im Juni, besitzt aber recht unscheinbare Blüten. Es ist unklar, welche Insektenarten als Bestäuber fungieren. Möglicherweise kommt es oft zur Selbstbestäubung und Selbstbefruchtung. Die Samenreife setzt erst ab September oder später ein. Die Samen werden durch den Wind verbreitet. Der Glanzstendel bildet oft Büschel, was darauf zurückgeführt wird, dass es oft zur vegetativen Vermehrung kommt.

Gesamtverbreitung
Der Glanzstendel ist zirkumpolar in Europa, Asien und Nordamerika verbreitet. Die nördlichsten Vorkommen in Europa liegen in Südwales und Südschweden, die südlichsten in Ostspanien, Südfrankreich, Oberitalien und Bulgarien. Ostwärts reicht das Areal über das Baltikum vereinzelt bis nach Sibirien. In Deutschland befinden sich die Verbreitungsschwerpunkte im bayerischen und baden-württembergischen Alpenvorland sowie in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Einzelne Vorkommen gibt es darüber hinaus in Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Ehemals war die Art im norddeutschen Tiefland weit verbreitet.

Verbreitung in Baden-Württemberg
Das Alpenvorland und die Donau-Iller-Lech-Platten stellen die Verbreitungsschwerpunkte der Art in Baden-Württemberg dar. Einzelne, kleine Vorkommen existieren noch am Hoch- und am Oberrhein. 

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
In der Vergangenheit hat die Art an Lebensraum verloren. Große, stabile Vorkommen der Art gibt es noch im Bodenseegebiet (Mindelsee) und Oberschwaben, die bei Fortführung der Pflegemaßnahmen den Erhalt der Art in Baden-Württemberg sichern können. In jüngerer Vergangenheit konnten zudem ein paar neue oder lange Zeit verschollene Vorkommen gefunden bzw. neu bestätigt werden.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
 2
stark gefährdet
 2
stark gefährdet
besonders
geschützt
streng
geschützt
A II IV - - -


Gefährdungsursachen
  • Abgrabungen und Verfüllungen
  • Rohstoffgewinnung (Torf)
  • Regelmäßige Mahd vor Ende August
  • Entwässerungsmaßnahmen (z.B. Vergrößerung und Vertiefung vorhandener Grabensysteme)
  • Nährstoff-, Pflanzenschutzmittel- und Schadstoffeintrag (z.B. direkt aus angrenzend genutzten Flächen, über das Oberflächenwasser, aus Drainagen sowie aus Siedlungsgebieten)
  • Nutzungsänderung und -intensivierung
  • Mulchen

Schutzmaßnahmen
  • Erhalt der traditionellen Streuwiesennutzung: einmalige Mahd ab Ende September mit Abtransport des Mähgutes (mindestens alle 2 Jahre)
  • Entfernen von Gehölzaufwuchs in der Fläche
  • Fortführung von Pflegemaßnahmen zum Erhalt der Standortbedingungen und zur Verbesserung der Qualität der Lebensstätten
  • Verbesserung des Grundwasserhaushaltes durch Anhebung des Grundwasserspiegels
  • Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Umfeld
  • Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen
 
Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete

Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen des Sumpf-Glanzkrauts und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.


Erhaltungszustand

  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung günstig günstig günstig günstig
Gesamtbewertung günstig

2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB) 

Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)

 

Zusammenfassung (pdf)