null Sumpf-Siegwurz - Gladiolus palustris Gaudin 1828



Die Sumpf-Siegwurz oder Sumpf-Gladiole gehört zu den Schwertliliengewächsen und weist neben schwertförmigen Blättern einen recht auffälligen Blütenstand auf, der aus zwei bis sechs purpurroten Blüten besteht. Die Schale der unterirdischen Knolle ist mit erhabenen, dicken Netzfasern versehen und erinnert an ein Kettenhemd. Früher glaubte man, dass die Knolle als Amulett getragen unverwundbar mache, was der Art den Namen Siegwurz einbrachte.
Blütezeit: Juni bis Juli
Lebensdauer: mehrjährig
Gesamtverbreitung
Das Verbreitungsgebiet der Sumpf-Siegwurz umfasst Mittel-, Südost- und Osteuropa. Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland ist das bayerische Alpenvorland. Daneben gibt es Vorkommen in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg.
Verbreitung in Baden-Württemberg
Derzeit ist in Baden-Württemberg nur ein einziges natürliches Vorkommen der Art bekannt. Es befindet sich im Wollmatinger Ried.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Die Bestandszahlen des einzigen Vorkommens im Wollmatinger Ried schwanken stark (u. a. hochwasserbedingt), das Vorkommen erscheint insgesamt aber stabil.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
1 vom Aussterben bedroht | 2 stark gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | II | IV | - | - | - |
- Trockenlegung von Wuchsstandorten in der Vergangenheit
- Eutrophierung
- Mahd vor oder während der Blütezeit
- Nutzungsaufgabe und damit verbundene fortschreitende Verbuschung bzw. Wiederbewaldung (Sukzession)
Schutzmaßnahmen
- Beibehaltung der Streuwiesenpflege (regelmäßige Mahd mit Abräumen im Winter, keine Düngung oder Entwässerung)
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Art- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen des Sumpf-Siegwurz und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
---|---|---|---|---|
Einzelbewertung | günstig | günstig | günstig | günstig |
Gesamtbewertung | günstig |
2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)