null Vogel-Azurjungfer - Coenagrion ornatum Selys, 1850
Die Vogel-Azurjungfer ähnelt in Größe und Aussehen stark der Helm-Azurjungfer, allerdings wirkt sie kräftiger gebaut als diese. Außerdem gibt es Unterschiede in der Ausdehnung und Form der schwarzen Zeichnungselemente auf dem Hinterleib. Die Vogel-Azurjungfer kann als osteuropäisches Pendant zur Helm-Azurjungfer gelten, mit der sie in Mitteleuropa am selben Gewässer auftreten kann.
Flugzeit: Mai bis Juli
Entwicklungsdauer der Larven: vermutlich 1 Jahr
Gesamtverbreitung:
Das Areal der Vogel-Azurjungfer umfasst Südosteuropa und Teile Vorderasiens, reicht aber bis Mitteleuropa hinein. In Deutschland liegt der Verbreitungsschwerpunkt in Bayern. Daneben gibt es verstreut liegende Vorkommen, die sich in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Rheinland-Pfalz befinden.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
Baden-Württemberg liegt an der westlichen Verbreitungsgrenze der Art. Gegenwärtig kommt die Art nur im Naturraum Hohenloher und Haller Ebene direkt an der Grenze zu Bayern vor. Nachweise aus den 1980er und 1990er Jahren liegen für die Oberrheinebene bzw. für die Donau bei Günzburg vor, doch diese Vorkommen gelten als erloschen. Sehr alte Funde stammen aus dem Kraichgau, Oberschwaben und dem Bodenseegebiet. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es aktuell weitere, bisher noch unentdeckte Vorkommen gibt.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg ist ein stabiles Vorkommen bekannt, das im Rahmen des Artenschutzprogramms betreut wird. Ein weiteres Vorkommen scheint in den letzten Jahren erloschen zu sein. 2012 gelangen einige Nachweise der Art im Donauried an der Grenze zu Bayern
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
1 vom Aussterben bedroht | 1 vom Aussterben bedroht | besonders geschützt | streng geschützt | - | II | - | - | besonders geschützt | streng geschützt |
Gefährdungsursachen
- Totalräumung von Gräben
- Aufgabe der Pflege von Wiesengräben, was zum Zuwachsen schmaler Gewässer führen kann
- Anpflanzen von beschattenden Bäumen am Ufer von Wiesengräben
- Eintrag von Nähr- und Schadstoffen
- Mahd in unmittelbarer Gewässernähe während der Schlupfzeit der Art
- Austrocknen der besiedelten Gewässer
Schutzmaßnahmen
- Pflege und Unterhaltung der Gräben (Entkrautung, Böschungsmahd, Räumung)
- Erhaltung von Grünland im Randbereich der Gewässer
- Umwandlung von Ackerflächen in Grünland in der Umgebung der Vorkommen
- Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Die Vogel-Azurjungfer wurde erst 2004 im Rahmen der EU-Osterweiterung in die Anhänge der FFH-Richtlinie aufgenommen, so dass für diese Art nicht gezielt FFH-Gebiete gemeldet wurden. Im Rahmen der FFH-Managementpläne wird nach und nach geprüft ob die Art im Gebiet vorkommt. Sobald die Art im Standarddatenbogen eines FFH-Gebiets nachgetragen wird, können Sie das Gebiet im Kartenservice einsehen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht |
Gesamtbewertung | ungünstig-schlecht |
2019