null Wald-Wiesenvögelchen - Coenonympha hero Linnaeus, 1761
Das Wald-Wiesenvögelchen ist ein Tagfalter der Familie der Edelfalter (Nymphalidae). Die Flügel sind braun gefärbt, die Hinterflügel weisen auf der Unterseite am Rand neben dem charakteristischen Silberstreifen orangebraun eingerahmte schwarze Augenflecken mit weißen Zentren, auf der Oberseite ohne diese weißen Zentren, auf. Die eher ausbreitungsschwache Art wird zu den „Lichtwaldarten“ gezählt, die in der heutigen Zeit durch die Nutzungsänderungen in den Wäldern immer weiter zurückgehen.
Flügelspannweite: 35 mm
Entwicklungsdauer: 1 Jahr
Flugzeit: Mitte/Ende Mai bis Mitte Juli
Das Verbreitungsgebiet des Wald-Wiesenvögelchens erstreckt sich von Frankreich ostwärts bis nach Japan. In Europa befinden sich die nördlichsten Vorkommen im Süden Fennoskandiens und in den baltischen Staaten, südlich dringt die Art bis zu den Alpen vor. Der Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland befindet sich im Alpenvorland und im bayerischen Donautal. Daneben gibt es noch zerstreut liegende Inselvorkommen in Bayern und Baden-Württemberg.
Verbreitung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es nur noch wenige Vorkommen. Diese befinden sich im nördlichen Oberschwaben, im Neckar Tauberland und auf der Ostalb.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Die Art hat in den letzten Jahrzehnten starke Bestandseinbußen erlitten. Zahlreiche Vorkommen sind erloschen. Bis auf eine Metapopulation im Hauptverbreitungsgebiet auf der Ostalb, sind die Vorkommen stark verinselt.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
1 vom Aussterben bedroht | 2 stark gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Aufforstung oder fortschreitende Sukzession der Habitate
- Entwässerungsmaßnahmen
Schutzmaßnahmen
- Ausstockung und Entbuschung der Habitate
- Bei Vorkommen in Bannwäldern: Antragstellung bei Regierungspräsidien auf Befreiung von Vorschriften der Bannwaldverordnung nach § 7, damit Pflegemaßnahmen durchgeführt werden können.
- Erhaltung von windgeschützten und gut besonnten Waldlichtungen
- Verzicht auf Wiederanpflanzung von Gehölzen auf Windwurfflächen
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Für das Wald-Wiesenvögelchen, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht | ungünstig-unzureichend | ungünstig-schlecht |
Gesamtbewertung | ungünstig-schlecht |
2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)