null Westliche Smaragdeidechse - Lacerta bilineata Daudin, 1802
Mit 40 cm Länge ist die Westliche Smaragdeidechse die größte mitteleuropäische Eidechsenart. Wegen ihrer gelbgrünen bis blaugrünen Färbung wurde sie nach dem leuchtend grünen Edelstein „Smaragd" benannt. Sie besitzt eine spitze Kopfform und einen schlanken Körper. Die Körperoberseite weist bei Männchen viele kleine schwarze Punkte, bei Weibchen ein Muster aus unterschiedlich großen dunklen Flecken auf. Zur Paarungszeit sind Kopf, Kehle und Halsbereich der Männchen leuchtend blau gefärbt.
Gewicht: max. 55 g
Lebensdauer: max. 8 Jahre
Das Verbreitungsgebiet der Westlichen Smaragdeidechse umfasst den Norden Spaniens, große Teile Frankreichs mit Ausnahme des äußersten Nordens und Nordostens, die südliche Schweiz sowie Italien einschließlich Sizilien. In Deutschland kommt die Art nur in Rheinland-Pfalz (Mittelrhein-, unteres Mosel- und Nahetal), Hessen (Lahntal) und in Baden-Württemberg (Oberrheintal) vor. Die Vorkommen im östlichen Brandenburg und bei Passau werden der nahe verwandten Art, der Östlichen Smaragdeidechse (Lacerta viridis) zugerechnet.
Verbreitung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es heutzutage nur noch Vorkommen in der südlichen Oberrheinebene, im Bereich des Kaiserstuhls und des Tunibergs. Weitere ausgesetzte Vorkommen existieren in Stuttgart und in Tübingen am Spitzberg.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Früher gab es weitere Vorkommen am südlichen Oberrhein, die bis nach Basel reichten, mittlerweile aber erloschen sind. Die z.T. individuenreichen Bestände am Kaiserstuhl werden seit Jahren als stabil eingestuft. Dagegen sind die etwas abseits liegenden Bestände am Tuniberg relativ individuenarm. Die Bestände in Baden-Württemberg bilden weit nach Norden vorgeschobene isolierte Vorposten, für die Deutschland in besonderem Maße verantwortlich ist.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
1 vom Aussterben bedroht | 2 stark gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | besonders geschützt | streng geschützt |
Gefährdungsursachen
- Natürliche Verbuschung offener Habitate, zum Teil durch Nährstoffeinträge beschleunigt
- Zunehmende Fragmentierung der Vorkommen
- Pestizideinsatz und Düngung im konventionellen Weinbau
- Direkte Verfolgung und illegales Abfangen von Tieren
- Zunehmende touristische Erschließung
Schutzmaßnahmen
- Pflege von Vorkommen, die durch natürliche Verbuschung gefährdet sind
- Erhalt von Kleinparzellen
- Sicherstellung naturverträglicher und gleichzeitig rentabler Bewirtschaftungsformen im Weinanbau
- Einrichten von Ruhezonen durch Besucherlenkungskonzepte
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Für die Westliche Smaragdeidechse als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | günstig | günstig | günstig |
Gesamtbewertung | günstig |
Stand:2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)