null Zauneidechse - Lacerta agilis Linnaeus, 1758

Zauneidechse im Porträt (Bild: M.Waitzmann)
Typischer Lebensraum der Zauneidechse (Bild: M.Waitzmann)
Zauneidechse (Bild: M.Waitzmann)

 

Die Zauneidechse ist in Baden-Württemberg die am weitesten verbreitete Eidechsenart. Ihr Körper wirkt eher kräftig und gedrungen, Schwanz und Beine sind recht kurz. Die Färbung variiert sehr stark. Dunkle Flecken mit hellen Augenpunkten und Längsstreifen ergeben ein fast geometrisches Muster. Während der Paarungszeit sind bei den Männchen Kopf- und Flankenseiten, die Körperunterseite sowie die Beine leuchtend grün gefärbt. Die Grundfarbe der Weibchen ist gelbbraun bis graubraun, die Unterseite ist cremefarben oder gelb.

Gesamtlänge: max. 22 cm (ca. 12 cm entfallen auf den Schwanz)
Gewicht: max. 20 g
Lebenserwartung: max. 7 Jahre
Die Zauneidechse besiedelt als Kulturfolger durch Mahd oder extensive Beweidung entstandene Heideflächen, Mager-, Trocken- und Halbtrockenrasen. Kleinflächig ist sie auch an Weg- und Waldrändern, Bahntrassen, Steinbrüchen und in Rebgebieten zu finden. Bevorzugt werden besonnte Böschungen mit Hangneigungen bis zu 50°. Ein Mosaik aus trockenwarmen, gut besonnten, strukturreichen Habitatelementen mit ausgeprägter Vegetationsschicht und sich schnell erwärmenden Substraten sollte auf engstem Raum vorhanden sein: Stellen mit niedriger Vegetation dienen als Jagdhabitate, auf Offenbodenbereichen, Steinen und Totholz sonnen sich die Tiere, während dichtere Vegetation als Deckung genutzt wird.
Ihren Wärmebedarf decken Zauneidechsen durch ausgiebiges Sonnenbaden auf Steinen oder Totholz. Sie sind zwischen Ende März und Anfang September aktiv und ernähren sich vorwiegend von Käfern, Heuschrecken, Fliegen, Spinnen und Würmern. Auch wehrhafte Insekten wie Bienen, Wespen und Ameisen werden gelegentlich erbeutet. Die Paarungszeit erstreckt sich von Ende April bis Mitte Juni, Eiablagen finden etwa zwei Wochen nach der Paarung statt. Besonnte, vegetationsarme Stellen, die lockeres Substrat aufweisen und nicht zu trocken sind, werden als Eiablageplätze genutzt. Das Weibchen gräbt dort eine Grube in den Boden, legt fünf bis 14 weichschalige Eier hinein und verschließt die Grube wieder. Unter günstigen Bedingungen können Weibchen auch ein zweites Gelege produzieren. In Abhängigkeit von den herrschenden Temperaturen schlüpfen die Jungtiere nach vier bis zehn Wochen. Im dritten oder vierten Lebensjahr werden Zauneidechsen geschlechtsreif.
Gesamtverbreitung  

Das Verbreitungsgebiet der ursprünglich in den Waldsteppen des Schwarzmeer-Gebietes beheimateten Zauneidechse erstreckt sich von der Osthälfte Frankreichs ostwärts bis ins Altaigebirge in Zentralasien. In Europa befinden sich die nördlichsten Vorkommen in Südschweden, Estland und in der Umgebung von St. Petersburg. Die südlichsten Vorkommen sind in den Ostpyrenäen bzw. in Nordgriechenland und Südbulgarien zu finden. Auf den Britischen Inseln existieren wegen des atlantisch geprägten, kühl-feuchten Klimas nur kleine Vorkommen im Süden und Westen Englands. Auf der Apenninhalbinsel sowie in Westfrankreich fehlt die Art. In Deutschland ist die Art weit verbreitet und fehlt nur in den höheren Gebirgslagen und z.T. an der Nordseeküste.

Verbreitung in Baden-Württemberg
Die Art ist mit Ausnahme großflächiger Waldgebiete und Lagen über 1050 m im Schwarzwald und der Schwäbischen Alb in ganz Baden-Württemberg verbreitet.

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg

Auch wenn die Zauneidechse aktuell in allen Naturräumen in Baden-Württemberg nachgewiesen werden konnte, zeigt die Art einen starken Rückgang im langfristigen und kurzfristigen Bestandstrend. Trotz dieser negativen Bestandsentwicklung scheint der Erhalt der Zauneidechse in Baden-Württemberg gesichert.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
V
Vorwarnliste
V
Vorwarnliste
besonders
geschützt
streng
geschützt
- - IV - - -

 

Gefährdungsursachen
  • Direkter Verlust von Habitaten (Siedlungserweiterungen, Ausbau von Verkehrswegen)
  • Zerstörung bzw. Beseitigung von Kleinstrukturen durch intensive Landbewirtschaftung, Flurbereinigung und Siedlungsentwicklung
  • Aufforstung oder natürliche Verbuschung von Heideflächen und Magerrasen
  • Zerschneidung der Lebensräume durch Straßen und Bebauung
  • Einsatz von Bioziden im Weinbau, in der Landwirtschaft sowie bei der Pflege von Dämmen und Straßenböschungen

Schutzmaßnahmen
  • Sicherung vorhandener Habitate (Eiablageplätze, Verstecke, Sonnenplätze, Überwinterungsplätze)
  • extensive Nutzung oder Pflege (z.B. Entbuschung) geeigneter Habitate
  • Schaffung neuer Habitate oder Habitatelemente (z.B. Sandhaufen als Eiablageplätze)
  • Verzicht auf den Ausbau unbefestigter landwirtschaftlicher Wege, strukturreiche Gestaltung der Wegböschungen
  • Umsetzung von Pflegekonzepten durch Straßen- und Bahnmeistereien bei der Pflege von Straßenrändern und Bahnflächen (z.B. Verzicht auf Saugmulcher)
  • naturschutzfachliche Rekultivierung von Kiesgruben und Steinbrüchen

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete
Für die Zauneidechse als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Erhaltungszustand
  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung  günstig ungünstig-unzureichend ungünstig-unzureichend ungünstig-unzureichend
Gesamtbewertung ungünstig-unzureichend

Stand: 2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)

Zusammenfassung (pdf)