null Zauneidechse - Lacerta agilis Linnaeus, 1758
Die Zauneidechse ist in Baden-Württemberg die am weitesten verbreitete Eidechsenart. Ihr Körper wirkt eher kräftig und gedrungen, Schwanz und Beine sind recht kurz. Die Färbung variiert sehr stark. Dunkle Flecken mit hellen Augenpunkten und Längsstreifen ergeben ein fast geometrisches Muster. Während der Paarungszeit sind bei den Männchen Kopf- und Flankenseiten, die Körperunterseite sowie die Beine leuchtend grün gefärbt. Die Grundfarbe der Weibchen ist gelbbraun bis graubraun, die Unterseite ist cremefarben oder gelb.
Gewicht: max. 20 g
Lebenserwartung: max. 7 Jahre
Das Verbreitungsgebiet der ursprünglich in den Waldsteppen des Schwarzmeer-Gebietes beheimateten Zauneidechse erstreckt sich von der Osthälfte Frankreichs ostwärts bis ins Altaigebirge in Zentralasien. In Europa befinden sich die nördlichsten Vorkommen in Südschweden, Estland und in der Umgebung von St. Petersburg. Die südlichsten Vorkommen sind in den Ostpyrenäen bzw. in Nordgriechenland und Südbulgarien zu finden. Auf den Britischen Inseln existieren wegen des atlantisch geprägten, kühl-feuchten Klimas nur kleine Vorkommen im Süden und Westen Englands. Auf der Apenninhalbinsel sowie in Westfrankreich fehlt die Art. In Deutschland ist die Art weit verbreitet und fehlt nur in den höheren Gebirgslagen und z.T. an der Nordseeküste.
Verbreitung in Baden-WürttembergBestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Auch wenn die Zauneidechse aktuell in allen Naturräumen in Baden-Württemberg nachgewiesen werden konnte, zeigt die Art einen starken Rückgang im langfristigen und kurzfristigen Bestandstrend. Trotz dieser negativen Bestandsentwicklung scheint der Erhalt der Zauneidechse in Baden-Württemberg gesichert.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
V Vorwarnliste | V Vorwarnliste | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Direkter Verlust von Habitaten (Siedlungserweiterungen, Ausbau von Verkehrswegen)
- Zerstörung bzw. Beseitigung von Kleinstrukturen durch intensive Landbewirtschaftung, Flurbereinigung und Siedlungsentwicklung
- Aufforstung oder natürliche Verbuschung von Heideflächen und Magerrasen
- Zerschneidung der Lebensräume durch Straßen und Bebauung
- Einsatz von Bioziden im Weinbau, in der Landwirtschaft sowie bei der Pflege von Dämmen und Straßenböschungen
Schutzmaßnahmen
- Sicherung vorhandener Habitate (Eiablageplätze, Verstecke, Sonnenplätze, Überwinterungsplätze)
- extensive Nutzung oder Pflege (z.B. Entbuschung) geeigneter Habitate
- Schaffung neuer Habitate oder Habitatelemente (z.B. Sandhaufen als Eiablageplätze)
- Verzicht auf den Ausbau unbefestigter landwirtschaftlicher Wege, strukturreiche Gestaltung der Wegböschungen
- Umsetzung von Pflegekonzepten durch Straßen- und Bahnmeistereien bei der Pflege von Straßenrändern und Bahnflächen (z.B. Verzicht auf Saugmulcher)
- naturschutzfachliche Rekultivierung von Kiesgruben und Steinbrüchen
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Für die Zauneidechse als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
---|---|---|---|---|
Einzelbewertung | günstig | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend |
Gesamtbewertung | ungünstig-unzureichend |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)