null Zierliche Moosjungfer - Leucorrhinia caudalis Charpentier, 1840

Zierliche Moosjungfer (Bild: F.-J. Schiel)
Lebensraum der Zierlichen Moosjungfer (Bild: F.-J. Schiel)
Zierliche Moosjungfer (Bild: F.-J. Schiel)

 

Mit einer Körperlänge von etwa 3 cm gehört die Zierliche Moosjungfer zu den kleinsten Großlibellen Mitteleuropas. Beide Geschlechter besitzen weiße Hinterleibsanhänge, die blau bereiften Männchen weisen zudem ein keulig verdicktes Hinterleibende sowie weiße Flügelmale auf. Die Larven zeichnen sich durch eine starke Bedornung des Hinterleibs aus, die die Koexistenz mit Raubfischen erleichtert.
Körperlänge: 3,3 bis 3,7 cm
Flugzeit: Mai bis Juli
Entwicklungsdauer der Larven: 1-2 Jahre 
Die Zierliche Moosjungfer besiedelt grundwassergespeiste, klare, meso- bis eutrophe, nur wenige Meter tiefe Stillgewässer mit dichter Tauchblatt-Vegetation. Die Gewässer sind von Gehölzen umgeben, oft ist eine Schwimmblattzone vorhanden.

Geschlechtsreife Männchen sitzen bevorzugt auf Schwimmblättern von Teich- und Seerosen, um auf Weibchen zu warten. Diese kommen nur ans Gewässer, um sich zu paaren oder um Eier abzulegen. Die Larven halten sich im Sommer und Herbst im Blattgewirr von Unterwasserpflanzen nahe der Wasseroberfläche auf. Die Entwicklung der Larven kann innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Am Oberrhein beginnt die Flugzeit mit dem Schlupf in der ersten Maihälfte und endet meist schon Mitte Juni, manchmal auch erst Anfang Juli.    

 

Gesamtverbreitung:
Das Verbreitungsgebiet der Zierlichen Moosjungfer erstreckt sich von Frankreich bis Mittel-Sibirien sowie von Süd-Skandinavien bis Slowenien und Ungarn. In Deutschland kommen nennenswerte Bestände aktuell in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern und im Saarland vor.

Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg sind aktuelle Vorkommen der Zierlichen Moosjungfer ausschließlich aus der Oberrheinebene zwischen Philippsburg im Norden und Gottenheim im Süden bekannt.

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Die Bestände waren in den letzten Jahren starken Schwankungen unterworfen. Durch Hochwasserereignisse eingeschwemmte Schweb- und Nährstoffe führten zu starker Trübung einiger Auengewässer, was den Rückgang der Wasserpflanzenbestände (Makrophyten) nach sich zog. Daraufhin brachen die Bestände der Zierlichen Moosjungfer ein. Seit 2006 ist insbesondere im Bereich der Schwerpunktvorkommen wieder eine Zunahme mit Ausbreitungstendenzen zu beobachten.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
1
vom Aussterben bedroht
1
vom Aussterben bedroht
 besonders
geschützt
streng
geschützt
- - IV - - -



Gefährdungsursachen

  • zu hoher Bestand von pflanzenfressenden Fischarten (vor allem gebietsfremde Arten wie Graskarpfen)
  • ebenso steigende Bestände von Bisam und Nutria, die Ufer- und Wasserpflanzen fressen
  • Nährstoffeinträge (auch infolge von Hochwasserereignissen), die zur Eutrophierung und zum Absterben der Makrophytenbestände führen
  • Gewässertrübung (auch infolge von Hochwasserereignissen), die zum Absterben der Makrophytenbestände führt

Schutzmaßnahmen
  • Verzicht auf Besatz mit pflanzenfressenden und den Boden aufwühlenden Friedfischen
  • Zurückschneiden beschattender Ufergehölze 
  • Einhalten von Pufferstreifen, in denen keine Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt werden dürfen
  • Erhalt der Schwimmblatt- und Tauchblattzonen
  • Besucher- und Freizeitlenkung

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete
Für die Zierliche Moosjungfer, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Erhaltungszustand

  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung günstig ungünstig-unzureichend  ungünstig-unzureichend  ungünstig-unzureichend
Gesamtbewertung ungünstig-unzureichend

2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB) 

Zusammenfassung (pdf)