null Zierliche Tellerschnecke - Anisus vorticulus (Troschel, 1834)
Die Zierliche Tellerschnecke gehört zur Familie der Tellerschnecken. Sie besitzt ein scheibenförmiges Gehäuse, das einen Durchmesser von 5 bis 6 mm und eine Höhe von 0,8 mm erreichen kann. Es weist fünf Umgänge auf, die sowohl auf der Ober- als auch auf der Unterseite konvex gewölbt sind. Das Gehäuse ist dünnwandig und glänzend bräunlich oder gelblich gefärbt.
Gehäusedurchmesser: max. 6 mm
Gehäusehöhe: max. 0,8 mm
Lebensdauer: bis 18 Monate
Verwechslungsmöglichkeit: Anisus vortex (L., 1758), die Scharfe Tellerschnecke besitzt einen deutlichen Schulterkiel am Rand des letzten Umgangs.
Gesamtverbreitung:
Das Verbreitungsgebiet der Zierlichen Tellerschnecke erstreckt sich über Mittel- und Osteuropa. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen liegt der Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland in der norddeutschen Tiefebene, vor allem im Osten und Süden Schleswig-Holsteins, in Hamburg sowie in Teilen Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs. Aber auch in Süddeutschland gibt es Funde am Oberrhein, im Alpenvorland und an der Donau.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
Für Baden-Württemberg liegen Nachweise aus der Oberrheinniederung (z.B. Rußheimer Altrhein, Rheinauen bei Illingen und Au am Rhein), Oberschwaben und für dem Bodenseebecken vor.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Aufgrund neuerer Untersuchungen des Life-Projektes „Lebendige Rheinaue" wurden mehrere bisher unbekannte Vorkommen entdeckt. Es ist zu erwarten, dass bei einer systematischen Untersuchung am Oberrhein weitere Vorkommen entdeckt werden. Aussagen zur Bestandsentwicklung sind derzeit aber noch nicht möglich. Die Art bildet Metapopulationen aus, indem sie in der Lage ist, durch Verdriftung leicht neue Gewässer zu besiedeln, jedoch aus diesen durch längeres Trockenfallen auch rasch wieder verschwinden kann. Dies erschwert die Einschätzung der Bestandsentwicklung.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
2 stark gefährdet | 1 vom Aussterben bedroht | besonders geschützt | streng geschützt | - | II | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Nähr-, Schweb- und Schadstoffeinträge
- Grundwasserabsenkung
- Längere Austrocknung der Habitatsgewässer
- durch Eutrophierung beschleunigte Verlandung und Beschattung der Uferzonen
Schutzmaßnahmen
- Aufrechterhaltung eines geeigneten Wasserregimes
- Erhaltung der Unterwasservegetation, eine vorsichtige Entnahme beeinträchtigt die Art nicht
- Beseitigung von Gehölzaufwuchs an den Gewässerrändern
- Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nähr-, Schweb- und Schadstoffeinträgen
- Vernetzung von geeigneten Gewässern zur Förderung der Wiederausbreitung
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen der Zierlichen Tellerschnecke und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW:
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | unbekannt | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend |
Gesamtbewertung | ungünstig-unzureichend |
2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)