null Grünes Koboldmoos - Buxbaumia viridis (Lam. & DC.) Moug. & Nestl.
Das Grüne Koboldmoos ist durch seine charakteristischen Sporenkapselnals Sporophyt relativ leicht zu erkennen: Die Art besitzt dicke, aufrechte, etwa 5 bis 10 mm hohe, orange-braun gefärbte Stiele (sogenannte Seten), auf denen die 6 bis 7 mm langen, verlängert eiförmigen Sporenkapseln sitzen. Diese sind einheitlich olivgrün bis gelblich-braun gefärbt, glänzen kaum, weisen eine schwach gewölbte Oberseite auf und unterscheiden sich durch diese Merkmale von den Sporenkapseln des nahe verwandten Blattlosen Koboldmooses. Protonema und Brutkörper weisen ein für Spezialisten ebenfalls erkennbar artspezifisches Aussehen auf.
Sporenreife: August
Lebensdauer: einjährig
Gesamtverbreitung
Das Grüne Koboldmoos kommt auf der Nordhalbkugel vor. Schwerpunkte der Verbreitung sind Mitteleuropa und das südliche Skandinavien. In Deutschland ist die Art aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bekannt.
Verbreitung in Baden-Württemberg
Die Art besiedelt weite Bereiche Baden-Württembergs, mit Ausnahme der Oberrheinebene. In den Gäulandschaften tritt sie nur selten auf. Verbreitungsschwerpunkte sind der Schwäbisch-Fränkische Wald, die Schwäbische Alb sowie der Schwarzwald.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Die scheinbare landesweite Zunahme der Art in den letzten Jahren basiert vor allem auf einer verbesserten Datenlage. Es wird derzeit von weitgehend stabilen Beständen ausgegangen.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
2 stark gefährdet | 2 stark gefährdet | - | - | - | II | - | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Luftverschmutzung („saurer Regen“)
- Eintrag von Stickoxiden
- Wald-Kalkung
Schutzmaßnahmen
- Sicherung einer nachhaltigen Ausstattung mit mäßig zersetztem Nadelholz
- Förderung und Erhöhung des Anteils an starkem Totholz (> 2 m Länge, Stammdurchmesser > 20 cm)
- Forstwirtschaftlich nicht verwertbares Holz (Scheidholz, X-Holz) liegen lassen
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen des Grünen Koboldmooses und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | günstig | günstig | unbekannt |
Gesamtbewertung | günstig |
2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)