null Kriechender Sellerie - Apium repens (Jacq.) Lag.
Der Kriechende Sellerie gehört wie der Name schon andeutet zu einer Gattung, aus der die heutigen Kulturformen des Selleries entstammen. Alle drei in Baden-Württemberg vorkommenden Sellerie-Wildarten sind selten und haben einen Vorkommensschwerpunkt in mehr oder weniger feuchten Lebensräumen. Die Laubblätter des Kriechsprosse ausbildenden Kriechenden Selleries sind einfach gefiedert. Der doppeldoldige Blütenstand weist weiße Blüten und fünf bis acht Hüllchenblätter auf.
Maße und Zahlen
Größe: max. 10-30 cm
Blütezeit: Juli bis September.
Lebensdauer: mehrjährig
Die Art ist an Ufern unterschiedlicher Gewässer, im Grünland, auf Scherrasen (Park-, Tritt- und Sportrasen) oder auch an Wegrändern zu finden und wächst auf feuchten bis nassen Untergründen. Zu den Lebensräumen zählen Weide- und Mährasen sowie Verlandungsbereiche von Stillgewässern und Gräben. In Baden-Württemberg ist die Art aktuell nur aus einem regelmäßig gemähten Scherrasen bekannt.
Wegen seines hohen Lichtbedarfs bei gleichzeitig geringer Konkurrenzkraft ist der Kriechende Sellerie auf häufige Störungen angewiesen. Neben der generativen Vermehrung über Samen ist der Kriechende Sellerie auch in der Lage, sich vegetativ durch oberirdische Ausläufer fortzupflanzen. Welcher Fortpflanzungstyp vorherrscht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem aber von der Nutzung (Mahd, Beweidung) und den Standortbedingungen der Lebensräume. Während bei im Wasser lebenden oder häufig überfluteten Pflanzen hauptsächlich vegetative Vermehrung vorkommt, vermehren sich die Landformen des Kriechenden Selleries meist über Samen. Die Samen des Kriechenden Selleries sind langlebig und können eine Samenbank im Boden aufbauen.
Die Landform des Kriechenden Selleries ist leicht mit dem Schmalblättrigen Merk (Berula erecta) zu verwechseln. Beim Kriechenden Sellerie sind die Fiederblattpaare jedoch gleich groß, während beim Aufrechten Merk das unterste Fiederblattpaar sehr klein ist oder fehlt und dann an der Ansatzstelle eine quer verlaufende Rille am Blattstiel ausbildet.Gesamtverbreitung:
Die Verbreitung des Kriechenden Selleries ist auf Europa beschränkt. Seine Vorkommen erstrecken sich vom Atlantik, über West- und Mitteleuropa bis nach Polen. Die größten deutschen Vorkommen befinden sich entlang der Donau, im Voralpenraum und im nordostdeutschen Tiefland.
Verbreitung in Baden-Württemberg
Das historische Areal der schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts immer seltener werdenden Art in Baden-Württemberg erstreckt sich über die mittlere und nördliche Oberrheinebene und die östliche Bodensee-Region. Daneben gab es auch an Main- und Donau einzelne Vorkommen. Lange Zeit galt die Art als verschollen. Erst in jüngster Vergangenheit wurde wieder ein kleines Vorkommen in der Bodensee-Region entdeckt.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Das jüngst neu entdeckte Vorkommen nimmt nur eine sehr kleine Fläche ein. Über die Zukunftsprognose lassen sich aktuell noch keine Aussagen treffen.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
II | IV |
Gefährdungsursachen
- Einstellung oder Veränderung der Nutzung (z.B. extensive Mahd statt Beweidung)
- Nutzungsintensivierung (v.a. Düngung oder Neueinsaat; intensive Mahd wie in Scherrasen ist aber möglich)
- Beschattung, Streuanreicherung, fehlende Mähgutbeseitigung
- Aussparen Gewässerränder von Beweidung
Schutzmaßnahmen
- Offenhaltung der Flächen und Aufrechterhaltung des bestehenden Störungs- bzw. Nutzungsregimes
- An Primärstandorten (Seeufer, Fließgewässer usw.): Erhalt der natürlichen Dynamik
- Bei Vorkommen an Gräben: Aufweitung der Profile der Gräben, naturnähere Gestaltung, periodische Entkrautungsmaßnahmen, ggf. ergänzt durch Mahd im Uferbereich
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Die Art wurde erst 2015 in Baden-Württemberg wieder nachgewiesen. Der Wuchsort liegt in im Siedlungsbereich ausserhalb von FFH-Gebieten.
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht | ungünstig-unzureichend | unbekannt |
Gesamtbewertung | ungünstig-schlecht |