Naturschutzrechtliche Kompensation
Nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 13 - 18 BNatSchG) sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, durch naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen. Damit ist die naturschutzrechtliche Kompensation (naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) ein Teil der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2010 können naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen auch gezielt bevorratet werden und bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden. Lesen Sie dazu mehr unter Ökokonto im Naturschutzrecht.
Die Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) legt fest, dass die Untere Naturschutzbehörde für das Gebiet ihres Stadt- oder Landkreises ein Kompensationsverzeichnis mit den Abteilungen Eingriffskompensation für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) sowie der Abteilung Ökokonto für vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Ökokonto-Maßnahmen) führt.
Bitte beachten Sie, dass in Zusammenhang mit der neuen Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) eine neue Fachanwendung KompVz BW entwickelt wird, die zum 12. Januar 2026 in Betrieb genommen wird. Aufgrund der anstehenden Migration von Bestandsdaten in die neue Fachanwendung KompVz BW wird es ab dem 20.10.2025 zu technischen Einschränkungen bei der bestehenden Internetanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto“ kommen. Weitere Informationen zur Übergangsphase zur Migration von Bestandsdaten aus der bestehenden Anwendung finden Sie hier: Einführung der neuen Anwendung KompVz BW. Über den Daten- und Kartendienst (UDO 4.0) der LUBW können naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen landesweit öffentlich eingesehen werden. Die zur Verfügung gestellten Daten werden auf dieser öffentlichen Plattform mithilfe eines Dashboards (Arbeitsmappe: Eingriffsregelung - Daten- und Kartendienst der LUBW 4.0) zentral und übersichtlich dargestellt.
Das öffentlich einsehbare Kompensationsverzeichnis, Abteilung Eingriffskompensation finden Sie nach wie vor auch auf den Internetseiten der Stadt- und Landkreise. Dort sind die Maßnahmen des jeweiligen Kreises abrufbar. Auf der Seite Öffentliches Verzeichnis Abteilung naturschutzrechtliche Kompensation finden die entsprechenden Links zu den öffentlich einsehbaren Verzeichnissen.
Auf den Seiten unter Hinweise zur naturschutzrechtlichen Kompensation finden Sie ausführliche Informationen zur Fachanwendung sowie weitere Erläuterungen im Zusammenhang mit dem naturschutzrechtlichen Kompensationsverzeichnis.