Hinweise zur naturschutzrechtlichen Kompensation

 

Wichtiger Hinweis: Zum 01.01.2026 tritt die novellierte Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) in Kraft. Um fortan alle Angaben gemäß dieser Verordnung erfas-sen zu können, wird eine neu entwickelte Anwendung eingeführt. Die neue Anwendung wird zum 12.01.2026 in Betrieb genommen und löst die bestehende Internetanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto“ ab. Durch die Einführung dieser Anwendung wird es bereits im 4. Quartal 2025 bis zur Inbetriebnahme der neuen Anwendung am 12.01.2026 zu Einschränkungen bei der Nutzung der bestehenden Anwendung kommen, die sich aus technischen Gründen leider nicht vermeiden lassen. Mit der Inbetriebnahme der neuen Anwendung wird die alte Anwendung deaktiviert und kann dann nicht mehr über das Internet abgerufen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Einführung der neuen Anwendung KompVz BW

 

Auf den folgenden Seiten steht Ihnen ein umfangreiches Informationsangebot zur Verfügung, welches Ihnen das Verständnis für die naturschutzrechtliche Kompensation erleichtern soll. Die Inhalte sind in folgende Themenbereiche strukturiert:

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