Internetanwendung "Kompensationsverzeichnis und Ökokonto" Abteilung naturschutzrechtliche Kompensation

(Stand September 2021)

 

Die unteren Naturschutzbehörden führen für das Gebiet ihres jeweiligen Stadt- oder Landkreises sogenannte Kompensationsverzeichnisse (§ 1 KompVzVO). Dort werden alle naturschutzrechtlichen Eingriffe sowie die dazugehörigen Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) geführt. Welche Angaben im Verzeichnis erfasst werden müssen, ist in der KompVzVO (§ 2) geregelt.

Die Mitteilungen über Kompensationsmaßnahmen durch Zulassungsbehörden und gegebenenfalls Vorhabenträger erfolgen auf der Grundlage webbasierter elektronischer Formulare direkt in der Internetanwendung. Die entsprechenden Zugangslinks für Vorhabenträger und Zulassungsbehörden können die Bearbeitenden der Zulassungsbehörden dem UIS-Landesintranet entnehmen und bei Erfordernis weiterleiten. Die Links können an dieser Stelle nicht veröffentlicht werden.

Werden die Eintragungen nicht direkt von der Zulassungsbehörde vorgenommen, sondern an den Vorhabenträger übertragen, so kann der Vorhabenträger über seinen Zugang eine „Ticket-Nummer“ des Vorgangs erstellen und diese per Mail an die Zulassungsbehörde übermitteln. Diese wiederum kann über die Ticket-Nummer die Eingaben des Vorhabenträgers in ihrem eigenen Anwenderzugang anzeigen lassen, importieren und bearbeiten. Die Angaben müssen von der Zulassungsbehörde außerdem der Unteren Naturschutzbehörde übermittelt werden. Dies ist ebenfalls direkt über die Internetanwendung möglich.

Nach der Zulassung eines Eingriffs, unter Berücksichtigung der Kompensationsmaßnahmen, sind die Kompensationsmaßnahmen über den Internetauftritt der unteren Naturschutzbehörde öffentlich einsehbar.