Naturschutzrechtliche Kompensation im Zusammenhang mit Flurneuordnungen

 

Eintragung von Daten zu Flurneuordnungen und deren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in die elektronischen Vordrucke des Kompensationsverzeichnisses nach § 5 KompVzVO

(Stand 2012)


In Flurneuordnungen teilen die unteren Flurneuordnungsbehörden der 35 Landkreise und die obere Flurneuordnungsbehörde für die Stadtkreise den unteren Naturschutzbehörden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit. 
Eingetragen werden alle Landschaftspflegemaßnahmen nach dem Gestaltungsauftrag des § 37 FlurbG:

  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Eine Zuordnung der Maßnahmen zu einzelnen Eingriffen der jeweiligen Flurneuordnung findet nicht statt.

  • Zusätzliche ökologische Maßnahmen, die über den erforderlichen Eingriffsausgleich hinausgehen, werden nur eingetragen, wenn im Plan nach § 41 FlurbG keine Unterscheidung zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einerseits und zusätzlichen ökologischen Maßnahmen andererseits getroffen wurde.

 

Registrierung

Vor Eintragung des ersten Vorgangs in die elektronischen Formulare registriert sich die eintragende Person für einen Zugang zur Fachanwendung Kompensationsverzeichnis. Die Registrierung erfolgt über das UIS-Landesintranet der LUBW (www.lubw.bwl.de > NAIS Naturschutzinformationssystem > Fachanwendungen > Kompensationsverzeichnis); Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von unteren Flurneuordnungsbehörden, denen kein Zugang zum UIS-Landesintranet zur Verfügung steht, erhalten den Internetlink zum entsprechenden Registrierungsformular auf Anfrage über den Kontakt Oekokonto@lubw.bwl.de.

 

Datenfelder

Bei folgenden Datenfeldern der elektronischen Vordrucke sind Besonderheiten im Vergleich zu anderen Eingriffsvorhaben zu beachten:

  • Bezeichnung der Zulassungsbehörde
    Anzugeben ist die Bezeichnung der eintragenden unteren Flurneuordnungsbehörde bzw. der oberen Flurneuordnungsbehörde

  • Datum des Zulassungsbescheids
    Anzugeben ist der Termin der Plangenehmigung bzw. des Planfeststellungsbeschlusses des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan

  • Bezeichnung des Vorhabens durch die Zulassungsbehörde
    Angabe erfolgt als „Flurneuordnung X, Landkreis Y"

  • Eingriffsart:
    Als Art des Eingriffs ist „Flurneuordnung" zu wählen

  • Vorhabenträger Name
    Zunächst ist der Vorhabenträger als „Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung X" anzugeben; zum Zeitpunkt der Schlussfeststellung wird die Eintragung in „Kommune A, Kommune B, etc." aktualisiert

  • Vorhabenträger Anschrift
    Zu Beginn wird wahlweise die Anschrift des Vorstandsvorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft oder die Anschrift der Flurneuordnungsbehörde genannt; zum Zeitpunkt der Schlussfeststellung werden die Anschriften der Kommune A, Kommune B, etc. angegeben

  • Maßgaben zur fristgerechten Umsetzung der Kompensationsmaßnahme
    Da Maßgaben zur fristgerechten Umsetzung in der Flurneuordnung nicht festgesetzt werden, ist hier einzutragen: „Die Maßnahmen sind zeitnah mit dem Eingriff (sofern möglich mit Angabe des Monats) umzusetzen."

  • Lage (Flurstücksliste)
    Zur Eintragung der Lage existieren drei Optionen:
    1. Option - Maßnahmenflächen über den integrierten Kartendienst erfassen (Schaltfläche „In Karte erfassen"); da die neuen Flurstücke noch nicht in der Karte hinterlegt sind, ist in der Regel nur eine ungefähre Flächenangabe möglich
    2. Option - Maßnahmenfläche aus lokalem GIS importieren (Schaltfläche „Maßnahmenimport (Shapefile)"); wenn die neuen Flurstücksgrenzen bereits digital vorliegen, ist eine flächengenaue Angabe der Lage möglich 
    3. Option - Eingabe der Flurstücksnummern der neu zu schaffenden Flurstücke (Fenster „Flurstücksliste" > „Manuell eingeben"); da die neuen Flurstücke im Kartendienst noch nicht existieren, werden die Flurstücksnummern nur als Liste, jedoch nicht in der Karte angezeigt
    Zum Zeitpunkt der Schlussfeststellung und nach der zwischenzeitlich erfolgten Korrektur der ALK-Daten ist ggf. eine Nachbesserung der Maßnahmenflächen notwendig (s.u.)

  • Stand der Umsetzung der Kompensations- und Unterhaltungsmaßnahmen
    In der Flurneuordnung existieren in der Regel keine formellen Berichte oder Mitteilungen des Vorhabenträgers; die Flurneuordnungsbehörde trägt Änderungen zum Stand der Umsetzung ein, insbesondere wesentliche Zwischenschritte wie den Zeitpunkt der Herstellung der Maßnahme

 

Zeitliche Abfolge zur Eintragung der Daten

Die Eintragung der Daten in die elektronischen Vordrucke wird für die Flurneuordnung im Wesentlichen in zwei Schritten vorgenommen:

  1. Unmittelbar nach der Plangenehmigung bzw. dem Planfeststellungsbeschluss ist zunächst die Teilnehmergemeinschaft als Vorhabenträger anzugeben. Alle weiteren Datenfelder sind wie oben beschrieben auszufüllen. Die Lage der Maßnahmenflächen wird über eine der drei o.g. Optionen eingetragen.

  2. Zum Zeitpunkt der Schlussfeststellung werden die zuständigen Kommunen als Vorhabenträger angegeben. Für Flächen von Einzelmaßnahmen, die in Privateigentum verbleiben, wird die für die Maßnahmenfläche zuständige Person im Eingabefeld „Stand der Umsetzung" benannt. Weiterhin werden geringfügige inhaltliche und lagemäßige Änderungen von Maßnahmen eingetragen. In aller Regel sind nun auch die aktualisierten ALK-Daten im integrierten Kartendienst enthalten. Die bereits eingetragenen Flächen werden automatisch mit den neuen ALK-Daten verschnitten und aktualisiert. Über die Schaltfläche „Letzte Änderungen" in dem Anwenderzugang kann diese Aktualisierung nachverfolgt werden. Je nachdem welche der o.g. Optionen ursprünglich zur Eingabe der Maßnahmenfläche gewählt wurde, sind die folgenden Schritte vorzunehmen:
    1. Option - wurden die Flächen mit dem integrierten Kartendienst nicht flächengenau erfasst, kann die Fläche nun anhand der aktuellen ALK-Daten angepasst werden
    2. Option - eine Angleichung der Flächen ist nicht erforderlich
    3. Option - auch im Fall der bereits eingetragenen neuen Flurstücksnummern ist keine Nachbesserung notwendig; es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass durch den automatischen Abgleich mit den neuen ALK-Daten die gesamten Flurstücke in die Karte übernommen werden, auch wenn im Fenster „Flurstücksliste" > „manuelle Eingabe der Gesamtflächengröße" eine andere Flächengröße angegeben wurde.


Die Angaben zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen werden auch außerhalb dieser beiden Eintragungszeitpunkte anlassbezogen aktualisiert.