Ökokonto-Verordnung (ÖKVO)
Zweck und Aufbau der ÖKVO
(Stand Februar 2021)
Die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) trifft landeseinheitliche Regelungen für die Anerkennung und Bewertung von zeitlich vorgezogenen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Ökokonto-Maßnahmen), die zu einem späteren Zeitpunkt einem Eingriffsvorhaben als Kompensationsmaßnahmen zugeordnet werden sollen.
Das Ökokonto eröffnet die Möglichkeit, Maßnahmen in folgenden Wirkungsbereichen durchzuführen:
- Verbesserung der Biotopqualität
- Schaffung höherwertiger Biotoptypen
- Förderung spezifischer Arten
- Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen
- Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen
- Verbesserung der Grundwassergüte
Die ÖKVO besteht aus einem Hauptteil mit Verordnungstext und zwei Anlagen. Anlage 2 enthält einen Tabellenteil mit drei Tabellen:
ÖKVO | |
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Verordnungstext | |
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Ökokonto-Maßnahmen |
§ 3 | Antragsverfahren |
§ 4 | Aufnahme in das Ökokonto-Verzeichnis |
§ 5 | Verzinsung |
§ 6 | Rechte und Pflichten des Maßnahmenträgers |
§ 7 | Einsicht in das Ökokonto |
§ 8 | Bewertung |
§ 9 | Zuordnung von Ökokonto-Maßnahmen |
§ 10 | Handelbarkeit |
§ 11 | Anerkannte Stellen |
§ 12 | Verhältnis zum Baurecht |
§ 13 | Übergangsvorschriften |
Anlagen | |
Anlage 1 | Ökokontofähige Maßnahmen |
Anlage 2 | Bewertungsregelung mit Tabellenteil: |
Tabelle 1 | Biotopwertliste |
Tabelle 2 | Förderung spezifischer Arten |
Tabelle 3 | Bodenmaßnahmen |
Download ÖKVO und Naturräume Baden-Württembergs
(Stand Februar 2021)
- Ökokonto-Verordnung vom 19. Dezember 2010 (ÖKVO)
- Auszüge aus der Begründung zur ÖKVO (pdf; < 2 MB)
- Naturräume Baden-Württembergs, Gesamtdokument April 2010
Hinweis: Die Naturräume Baden-Württembergs nach Ssymank befinden sich in dem Dokument auf Seite 3.
Evaluation der Ökokonto-Verordnung
(Stand Januar 2019)
Im Jahr 2015 beauftragte die oberste Naturschutzbehörde die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg damit, die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) zu evaluieren. In der Begründung zum Verordnungsentwurf war festgeschrieben worden, dass die ÖKVO nach spätestens fünf Jahren überprüft werden soll, sofern ausreichend repräsentative Erfahrungswerte vorliegen. Die LUBW erarbeitete einen Evaluierungsplan, der den Ablauf, Inhalte und die am Prozess zu Beteiligenden beinhaltete. Der Auftrag zur Prüfung der ÖKVO wurde an einen unabhängigen Gutachter, das PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH, vergeben. Der von der LUBW koordinierte Evaluationsprozess wurde von einem Projektbeirat unter der Leitung von Herrn Staatssekretär Dr. Andre Baumann begleitet. Dem Beirat gehörten Mitglieder aus Ministerien, Behörden, kommunalen Landesverbänden, Naturschutzverbänden, beruflichem Naturschutz, Forst- und Landwirtschaft, Fachbüros, Maßnahmenträger, Wirtschaft und Wissenschaft an. Zur fachlichen Begleitung der Evaluation wurde ein Projektteam eingerichtet, in dem Mitglieder aus dem Umweltministerium, der LUBW, den unteren und höheren Naturschutzbehörden sowie Fachexperten vertreten waren.
In der Evaluation wurde unter anderem eine schriftliche Befragung durchgeführt, um Erfahrungen und Probleme aus der Praxis zu ermitteln. Ausgewählte Schwerpunktthemen wurden anschließend vertiefend behandelt, unter anderem in einem Workshop. Die Ergebnisse der Evaluation wurden durch das Planungsbüro PAN zusammengestellt und bewertet. Zudem wurden Vorschläge zur Weiterentwicklung der ÖKVO erarbeitet. Die im Bericht dargestellten Evaluationsergebnisse fließen in den Prozess zur Novellierung der ÖKVO ein. Im Zuge der Novellierung werden ausgewählte Fachthemen geprüft und weiter ausgearbeitet.