null Arnika (Berg-Wohlverleih) - Arnica montana Linnaeus 1753

U.Herkommer
H.-M. Kusch
M.Witschel

 

Die Arnika, auch Berg-Wohlverleih genannt, gehört zu den Korbblütlern und ist eine begehrte Heilpflanze, die vor allem auf dem Balkan, in der Schweiz und Spanien gesammelt wird, da die Zucht schwierig ist. Auffallend sind ihre großen, orangegelben kopfförmigen Blütenstände. Für Korbblütler ungewöhnlich, weist sie ein bis drei Paare gegenständiger Laubblätter auf. Rätselhaft bleibt die Herkunft ihrer Namen: Arnika soll aus dem Arabischen stammen, Wohlverleih kommt ursprünglich von „Wolf", hat aber nichts mit „Wohl" und „Verleihen" zu tun.
Wuchshöhe: max. 60 cm
Blütezeit: Mai bis August 
Lebensdauer: mehrjährig
Die Arnika bevorzugt frische bis feuchte, nährstoff- und kalkarme, saure Böden. Düngung verträgt die Art nicht. Sie kommt auf Magerwiesen und -weiden, auf Heiden, in Moorrandbereichen und in lichten Wäldern vor. Für ihre Vermehrung benötigt die Art vegetationsarme oder -freie Stellen, die durch Trittschäden, Wühltätigkeit etc. entstehen. Im Südschwarzwald besiedelt sie vor allem Flügelginsterweiden und Borstgrastriften. Die Flügelginsterweiden sind durch die Beweidung mit einer in Deutschland einmaligen Rinderrasse entstanden, dem sogenannten „Wäldervieh". Die Borstgrastriften sind dadurch entstanden, dass Weidevieh tagsüber auf die Weide getrieben und abends wieder heruntergetrieben wurde. Pflanzenarten, die mit dieser Trift gut zurechtkommen, verschwinden, wenn diese entfällt.
Die Wuchsform der Arnika ist vermutlich vom Standort abhängig: in Brachen nimmt sie eine hochstaudenartige Form an, auf Weiden gleicht sie einer Rosettenpflanze.

Gesamtverbreitung
Das Verbreitungsgebiet der Art ist auf Europa beschränkt. Die nördlichsten Vorkommen befinden sich im südlichen Skandinavien und im Baltikum, im Süden erreicht die Art Nordspanien, Oberitalien und den Balkan. Während die Art im Süden des Areals auf höhere Lagen beschränkt ist, besiedelt sie im Norden das Flach- und Hügelland. In Deutschland sind aus allen Flächenbundesländern Vorkommen bekannt, jedoch ist die Art in Norddeutschland stark zurückgegangen. Die Verbreitungsschwerpunkte bilden die Mittelgebirge.

Verbreitung in Baden-Württemberg
Der südliche Schwarzwald stellt den Verbreitungsschwerpunkt in Baden-Württemberg dar. Weitere Vorkommen existieren im nördlichen Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb, im Westallgäu und im Schwäbisch-Fränkischen Wald.

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Im Südschwarzwald existieren noch große Vorkommen. Die Populationen außerhalb davon sind oft ziemlich klein. Mehrere Populationen sind verschwunden oder weisen Abnahmen auf. Es wurden in den letzten Jahren allerdings auch Vorkommen festgestellt, die bislang nicht dokumentiert waren. Auf Basis der vorhandenen Daten lässt sich der Bestandstrend nicht hinreichend sicher einschätzen. .

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
2
stark gefährdet
3
gefährdet
besonders
geschützt
- - - - V besonders
geschützt
-


Gefährdungsursachen
  • Nutzungsintensivierung (Düngung, Kalkung, häufigere Mahd, zu großer Viehbesatz)
  • Nutzungsaufgabe und damit verbundene fortschreitende Verbuschung
  • Aufforstung unrentabler Flächen
  • Ungünstige klimatische Bedingungen

Schutzmaßnahmen
  • Erhaltung einer extensiven Bewirtschaftung (Beweidung oder Mahd ohne Düngung)
  • Mulchen erst nach Fruchtreife
  • Besonders wertvolle Vorkommen bei starkem Sammeldruck einzäunen

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
  • Art des 111-Arten-Korbs
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete

Für die Arnika, als Art des Anhangs V, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Erhaltungszustand

  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung ungünstig-unzureichend ungünstig-unzureichend ungünstig-unzureichend ungünstig-unzureichend
Gesamtbewertung ungünstig-unzureichend

Stand: 2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB) 

Zusammenfassung (pdf)