null Bachmuschel - Unio crassus Philipsson, 1788
Die Bachmuschel, auch Gemeine oder Kleine Flussmuschel, war einst die häufigste Großmuschelart heimischer Fließgewässer. Aufgrund des Verlusts von ca. 90 % ihrer einstigen Bestände wurde sie 2006 zum Wichtier des Jahres gewählt. Die Art besitzt eine elliptische bis eiförmige gelbbraune Schale oft mit grüner Zeichnung. Deren stärkste und höchste Wölbung befindet sich dirket hinter dem sogenannten Wirbel. Der Hauptzahn des Schlosses ist steil kegelförmig und spitz, was die Art von den anderen zwei in Deutschland vorkommenden Unio-Arten unterscheidet.
Schalenlänge: max. 70 mm
Schalenbreite: max.35 mm
Kleinste heimische Unio-Art
Lebensdauer: max. 25-30 Jahre
Die Bachmuschel besiedelt vor allem saubere, sauerstoffreiche Fließgewässer bis in die Oberläufe, die eine mäßige bis starke Strömung aufweisen. Nur ausnahmsweise kommt sie in Stillgewässern, insbesondere in sauberen Seen vor. Als Bodengrund werden sandig-feinkiesige Substrate bevorzugt, jedoch auch mineralische Schlämme besiedelt. Da der Fortpflanzungserfolg bei Nitratgehalten über 10 mg/l deutlich abnimmt, ist die Art auf unbelastete Gewässer angewiesen. Zusätzlich muss ein ausreichend großer Bestand an geeigneten Wirtsfischen (z. B. Elritze, Groppe, Döbel) vorhanden sein.
Unio crassus ist streng getrenntgeschlechtlich. In den Kiemen der Weibchen befinden sich sogenannte Marsupien . In diesen Bruträumen entwickeln sich die Eier zu Larven (Glochidien). Die Glochidien setzen sichfür einige Wochen an den Kiemen oder Flossen bestimmter Wirtsfischarten) fest, an denen sie schmarotzen. Nach der Umwandlung zur Jungmuschel wachsen diese im gut mit Sauerstoff versorgten Lückensystem des Sohlensubstrats heran. Ab einem Alter von zwei Jahren leben die Tiere halb eingegraben im Gewässergrund und filtriert ihre Nahrung aus dem Wasser. Die Geschlechtsreife wird nach 3-5 Jahren erreicht. Ein relativ kräftiger Fuß dient der Art zur Fortbewegung und zum Eingraben.
Gesamtverbreitung:
Die Bachmuschel ist in vielen Lokalformen über große Teile Europas und Vorderasiens verbreitet. Die Art fehlt allerdings auf den Britischen Inseln, auf der Iberischen Halbinsel sowie in Italien. Das Vorkommen in Deutschland gleicht einem Flickenteppich. Größere Arealinseln befinden sich im Bereich zwischen unterem Elbtal und Ostseeküste, am Oberrhein und im Alpenvorland.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg liegen die Verbreitungsschwerpunkte in der mittleren Oberrheinebene sowie im Alpenvorland. Es gibt in Baden-Württemberg zwei Unterarten: Unio crassus riparius (nanus ist ein Synonym) im Rheineinzugsgebiet und Unio crassus cytherea im Donaueinzugsgebiet.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Art eine der häufigsten Flussmuschelarten, ging aber in ihrem Vorkommen bis heute stark zurück und bildet teilweise nur noch ausgedünnte, überalterte Restbestände. Als stabil gelten lediglich die Vorkommen am Oberrhein und im Bodenseeraum. In den Naturräumen Donau-Iller-Lechplatten,im nördlichen Alpenvorland (Donaurasse) sowie am mittleren Oberrhein sind in den letzten Jahren einige Vorkommen nachweislich erloschen.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
1 vom Aussterben bedroht | 1 vom Aussterben bedroht | besonders geschützt | streng geschützt | - | II | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- mangelnde Wasserqualität (Nährstoffbelastung, auch durch „Altlasten“)
- Biotopvernichtung durch Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung
- Gewässerregulierung (Verschlammung, Erwärmung)
- Dezimierung der Wirtsfische (Gewässerdurchgängigkeit, Besatz mit fremden Arten)
- Gewässerversauerung
- Fraßdruck durch Bisam
- Zunehmend auch Austrocknung durch Wasserentnahme und Klimaerwärmung
Schutzmaßnahmen
- Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Gewässerabschnitten mit kiesig-sandigen Bereichen
- Erhaltung des derzeitigen Gewässergütezustandes als Mindeststandard (Nitratgehalt < 10 mg/l)
- Aufrechterhaltung einer permanenten Wasserführung
- Erhalt eines hinreichend großen, gewässertypischen Fischbestandes
- Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern (Gewässerrückbaumaßnahmen)
- Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen
- Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung im Einzugsbereich der Bäche
- Berücksichtigung der Vorkommen im Zuge der Gewässerunterhaltung
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des 111-Arten-Korbs
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen der Bachmuschel und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im
Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
---|---|---|---|---|
Einzelbewertung | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend |
Gesamtbewertung | ungünstig-unzureichend |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)