null Frauenschuh - Cypripedium calceolus Linnaeus 1753

S.Demuth
W. Schubert
M. Witschel

 

Der Frauenschuh ist zur Blütezeit eine der prächtigsten einheimischen Orchideen. Namensgebend ist die auffallend gelbe, schuhförmige Lippe der Blüte, in die Insekten zur Bestäubung gelockt werden sollen. Mit einer Länge von bis zu 4 cm ist die Blüte des Frauenschuhs die größte aller europäischen Orchideen-Arten. Die Triebe tragen in der Regel nur eine Blüte, manchmal aber auch bis zu drei. Ihre Attraktivität wurde der Pflanze oft zum Verhängnis, illegales Ausgraben und - meist erfolgloses - Einpflanzen in Gärten trug mit zum Rückgang der Art bei.
Wuchshöhe: max. 60 cm
Blütezeit: Mai bis Juni
Lebensdauer: mehrjährig

In Mitteleuropa kommt der Frauenschuh vor allem im Hügel- und Bergland vor. Er bevorzugt den Halbschatten und besiedelt vorwiegend lichte Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte auf kalkhaltigen, basenreichen Lehm- und Tonböden. Als Wuchsstandorte kommen Buchen-, Kiefern- und Fichtenwälder sowie gebüschreiche, verbrachende Kalkmagerrasen in Frage. In Baden-Württemberg befinden sich die größten Vorkommen in 80 bis 150 Jahre alten Fichten- und Kieferbeständen.

 

Der Frauenschuh nutzt als unterirdisches Überdauerungsorgan eine horizontal kriechende Sprossachse (Rhizom). In ihr bleiben während des Winters die Nährstoffe gespeichert, im Frühjahr werden dann Blätter und Blütenstängel daraus entwickelt. Oft entstehen durch vegetative Vermehrung größere Horste, die mehr als 20 Jahre alt werden können. Die Blüten des Frauenschuhs dienen als Kesselfalle. Angelockte Insekten, z.B. Sandbienen der Gattung Andrena, werden durch den speziellen Bau der Blüte dazu gebracht, Narbe und Staubblätter zu berühren und so für die Bestäubung zu sorgen. Erst im Oktober werden die Früchte reif, die Samen werden mit dem Wind verbreitet. Wie andere Orchideen-Arten benötigt auch der Frauenschuh symbiontische Wurzelpilze (Mykorrhiza), um keimen zu können. Bis zur Entwicklung der ersten Blüte vergehen mindestens vier Jahre.

Gesamtverbreitung
Das Verbreitungsgebiet des Frauenschuhs erstreckt sich über weite Teile Europas und Asiens. Die nördlichsten Vorkommen in Europa befinden sich in Skandinavien, die südlichsten in Nordostspanien, Norditalien und Nordgriechenland. In Großbritannien existiert nur noch ein Vorkommen, in Frankreich ist die Art weitgehend auf die Osthälfte des Landes beschränkt. Das geschlossene Verbreitungsgebiet in Deutschland umfasst das südliche Weserbergland, fast ganz Thüringen und größere Teile Baden-Württembergs und Bayerns. Daneben gibt es nur noch einige wenige, isolierte Vorkommen in West-, Südwest- und Ostdeutschland.

Verbreitung in Baden-Württemberg
Bedeutende individuenreiche Vorkommen in Baden-Württemberg existieren auf der Schwäbischen Alb, den Gäuplatten und im Alpenvorland. Vorkommen mit einzelnen oder nur wenigen Pflanzen kommen auch in anderen Naturräumen vor.

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
In den letzten Jahren sind einige Vorkommen erloschen, im Hauptverbreitungsgebiet sind jedoch noch größere Populationen vorhanden.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
3
gefährdet
3
gefährdet
besonders
geschützt
streng
geschützt 
A II IV - - -


Gefährdungsursachen
  • Genehmigungspflichtige Kahlschläge
  • Alle Maßnahmen, die zu einer Beschattung und Ausdunklung der Bestände führen (z.B. Aufforstungen der Vorkommensflächen)
  • Ablagerung von Holzschnitt im Bereich der Vorkommensflächen
  • Flächiges Befahren des Frauenschuhbestandes
  • Sturmwurfereignisse, da die Art eine plötzliche Freistellung mit ihren Nebenerscheinungen (Räumungsarbeiten, anschließende Verkrautung und Verbuschung) nicht erträgt
  • Nachstellungen durch den Menschen (Ausgraben und Abpflücken)

Schutzmaßnahmen
  • Erhaltung halbsonniger Standortsituationen durch Beseitigung zu sehr beschattender Gehölze
  • Besonders schonende Durchforstung, Jungbestands- und Vorratspflege und eine pflegliche Holzernte im Bereich der Frauenschuhvorkommen inklusive Abräumen von Holzschnitt

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
  • Art des 111-Arten-Korbs

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen des Frauenschuhs und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.


Erhaltungszustand

  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung ungünstig-unzureichend ungünstig-unzureichend günstig günstig
Gesamtbewertung ungünstig-unzureichend

Stand: 2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB) 

Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)

Zusammenfassung (pdf)