null Gelbbauchunke - Bombina variegata (Linnaeus, 1758)
Die im Volksmund gelegentlich als „Feuerkröte" oder „Bergunke" bezeichnete Gelbbauchunke ist an der gelb und dunkel marmorierten Bauchseite, leicht erkennbar. Die warzige Oberseite ist dagegen graubraun gefärbt, die Pupille herzförmig. Die leisen, aber weit tragenden Rufe klingen wie „uh..uh..uh". Bei Gefahr können Gelbbauchunken die sogenannte Kahnstellung einnehmen, bei der sie auf dem Bauch liegend die Beine so hoch biegen, dass ihre leuchtende Unterseite sichtbar wird. So sollen potentielle Feinde in die Flucht geschlagen werden.
Gewicht: ca. 6 g
Die tagaktiven Unken halten sich während des Sommerhalbjahres meist an oder in Gewässern auf. Oft treiben sie an der Wasseroberfläche, um bei Gefahr abzutauchen und sich am Gewässergrund zu verstecken. Im Wasser oder an Land erbeuten sie Insekten (z.B. Mückenlarven), Spinnen und Würmer. Die unscheinbaren Eiklumpen werden an Pflanzenstängeln befestigt oder sinken auf den Grund. Für die erfolgreiche Entwicklung des Nachwuchses binnen ein bis zweieinhalb Monaten kommen nur Gewässer infrage, die kaum Feinde oder Konkurrenten enthalten und länger als einen Monat Wasser führen. Die Larven ernähren sich vor allem von Algenbewuchs, den sie abweiden. Als Pionierart zeigt sie eine hohe Wanderbereitschaft, um rasch neue Laichgewässer zu besiedeln.
Gesamtverbreitung:
Das Verbreitungsgebiet der Gelbbauchunke umfasst das zentrale und östliche Frankreich, Deutschland bis zum Nordrand der Mittelgebirge, die Nordschweiz und Österreich, den Karpatenbogen sowie fast die gesamte Balkanhalbinsel und Nordostitalien. Während in den Mittelgebirgen Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens und in Teilen Thüringens nur verstreute, isolierte Vorkommen existieren, wird die Verbreitung nach Süden hin flächiger und zusammenhängender. In Rheinland-Pfalz und Hessen bewohnt die Art das Berg- und Hügelland, in Bayern und Baden-Württemberg zusätzlich auch die Flusstäler und das Alpenvorland. Sowohl in den weiträumigen Tiefebenen Norddeutschlands, Ungarns und Rumäniens als auch in Spanien, fast ganz Sizilien und Südgriechenland fehlt die Art.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
Baden-Württemberg liegt im Verbreitungszentrum der Gelbbauchunke und hat deshalb eine besondere Verantwortung für deren Arterhaltung in Europa. Verbreitungsschwerpunkte sind Kraichgau, Stromberg, Neckarbecken und das Schwäbische Keuper-Lias-Land, die mittlere und südliche Oberrheinebene mit der sich daran anschließenden Vorbergzone des Schwarzwaldes, das Bodenseebecken sowie weite Teile des Donautals. In Lagen über 750 m ü. NN fehlt die Art fast völlig.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Die Gelbbauchunke ist an dynamische Prozesse angepasst. In Materialentnahmestellen können sich bei Entstehung von großflächigen Störstellen mit Rohbodengewässern große Bestände bilden, die infolge von Rekultivierung oder Sukzessionsprozessen wieder zusammenbrechen. Doch auch unter Berücksichtigung dieser für die Art typischen Schwankungen ist seit den 1980er Jahren in Baden-Württemberg eine rückläufige Tendenz der Bestände zu erkennen.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
2 stark gefährdet | 2 stark gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | II | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Beseitigen von (Klein-)Gewässern durch Absenkung des Grundwasserspiegels
- Verfüllung oder sonstige Rekultivierung von Abbaugebieten wie Kiesgruben und Steinbrüchen bzw. deren natürliche Wiederbewaldung
- Ausbau von Fließgewässern und Beseitigung von Überschwemmungsflächen
- Fischbesatz in Laichgewässern
- Belastung der Gewässer durch Schadstoffeinträge
Schutzmaßnahmen
- Sicherstellung einer nachhaltigen Ausstattung mit Laichgewässern, Landlebensräumen und Wanderkorridoren zwischen den jeweiligen Teillebensräumen (Berücksichtigung bei Rekultivierungen von Abbaugebieten)
- Sicherstellung eines Gewässermosaiks mit ausreichender Sonneneinstrahlung
- Förderung der Fließgewässerdynamik (z.B. durch Rückbau von Uferbefestigungen)
- Anlage von Überschwemmungstümpeln entlang von Fließgewässern (Zulassen von Hochwasserdynamik) bzw. Einplanen von Überschwemmungsflächen und -tümpeln bei der Renaturierung von Fließgewässer
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Art des 111-Arten-Korbs
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen der Gelbbauchunke und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im
Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend |
Gesamtbewertung | ungünstig-unzureichend |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)
Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)