null Schlingnatter - Coronella austriaca Laurenti, 1768

Schlingnatter H. Sauerbier
Schlingnatter am Boden
Schlingnatter Habitat

 

Die kleine, relativ zierliche Schlange gehört zur Familie der Colubridae (Nattern) und erinnert aufgrund ihrer Rückenzeichnung entfernt an die Kreuzotter, ist aber für den Menschen völlig harmlos. Bei Annäherung verlässt sie sich auf ihre Tarnung und verharrt meist an Ort und Stelle. Typisch ist ihre graue bis (rot-) bräunliche Färbung und der dunkelbraune Seitenstreifen, der vom Nasenloch über das Auge bis zum Mundwinkel verläuft. Wegen ihrer glatten, ungekielten Schuppen wird sie auch Glattnatter genannt. Der deutsche Name Schlingnatter weist daraufhin, dass sie ihre Beute durch Umschlingen tötet.

Gesamtlänge: max. 75 cm
Gewicht: max. 100 g
Lebenserwartung: max. 20 Jahre

Die Schlingnatter besiedelt wärmebegünstigte Hanglagen mit niedriger Vegetation auf sandig-steinigem Untergrund. In Baden-Württemberg ist die Schlingnatter eine typische Art des offenen und halboffenen Hügellandes mit Hecken und einem kleinflächigen Mosaik aus Trocken- oder Magerrasen, des Weiteren Wacholderheiden, Felsen, Waldränder, Rebhänge, Weinbergbrachen, Trockenmauern, Bahndämme und Steinbrüche. Nasse und feuchte Bereiche meidet sie dagegen.

Schlingnattern zeichnen sich durch ihre unauffällige Lebensweise aus. An heißen Sommertagen sind sie eher am späten Vormittag und am Abend oberirdisch aktiv und verbringen die heißeste Zeit des Tages in kühleren Verstecken. Schlingnattern erbeuten vor allem andere Reptilien wie Eidechsen, kleine Ringelnattern oder Blindschleichen.. Sogar junge Kreuzottern können überwältigt werden. Die Paarungszeit findet im Mai und Juni statt, die 3-15 Jungtiere werden meist im Spätsommer oder Frühherbst vollentwickelt geboren. Die jungen Schlangen sind während der Geburt noch von einer dünnen Eihülle umgeben, die sie jedoch nach wenigen Minuten durch Hin- und Herwinden aufreißen.      

Gesamtverbreitung

Die Schlingnatter ist in Europa weit verbreitet. Im Süden fehlt sie nur auf den meisten Mittelmeerinseln sowie in der Südhälfte der Iberischen Halbinsel. Im Norden erreicht die Art den Süden Englands, Schwedens und Norwegens, fehlt aber in Dänemark und ostwärts entlang der Südküste der Ostsee. Außerhalb Europas kommt die Art im Norden der Türkei und im Gebiet zwischen dem Schwarzen und dem Kaspischen Meer vor. In Deutschland ist die Art weit verbreitet, Verbreitungslücken gibt es jedoch im Alpenvorland sowie in Teilen Nord- und Ostdeutschlands.

Verbreitung in Baden-Württemberg

In den wärmebegünstigten Lagen Baden-Württembergs ist die Art weit verbreitet. Verbreitungsschwerpunkte liegen im Oberrheingebiet, im Schwarzwald und im Gebiet der Neckar-Tauber-Gäuplatten. Eine deutliche Verbreitungslücke besteht lediglich im Alpenvorland, während sie im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb die Hochlagen weitgehend meidet.

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg

Arealeinbußen sind aktuell in Baden-Württemberg nicht zu verzeichnen. Der Verlust an Lebensräumen könnte aber zu einem Rückgang der Individuenzahlen geführt haben. Detaillierte Daten zu Bestandsgrößen in Baden-Württemberg liegen jedoch kaum vor, so dass eine Einschätzung schwierig ist. 

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
3
gefährdet
3
gefährdet
besonders
geschützt
streng
geschützt
- - IV - - -


 

Gefährdungsursachen
  • Lebensraumzerstörung z. B. durch Rebflurbereinigungen, Straßenbau, Baugebiete (v. a. an sonnenexponierten Hängen), Ausbau von Schotterwegen durch Wald und Flur
  • Beseitigung von Saum- und Kleinstrukturen wie Feldhecken, Steinhaufen und Felskuppen in Magerrasen
  • Beseitigung oder Verfugen von Trockenmauern, vor allem in Weinbergen
  • Rekultivierung (Verfüllen) von Abbaustellen  (Steinbrüchen)
  • Aufforstung oder natürliche Verbuschung von Heideflächen und Magerrasen
  • Zerschneidung der Lebensräume durch Straßen, Siedlungen und landwirtschaftliche Nutzflächen

 

Schutzmaßnahmen
  • Erhaltung und Pflege von reich strukturierten Waldlichtungen und Waldrändern, Heideflächen, Hochmoorrandbereichen, offenen südexponierten Böschungen und Hängen sowie Weinbergen mit Felsformationen und Trockenmauern
  • Erhalt und Neuanlage von wichtigen Habitatelementen wie Steinhaufen, -mauern, Trockenrasen und sonnigen Böschungen
  • Pflege von bestehenden Vorkommen an Sekundärstandorten mit regelmäßig wiederholtem Auslichten der Kraut- und Gehölzvegetation
  • Grünland-Extensivierungsverträge mit Landwirten zur kombinierten Pflege von Feldgehölzen und Waldrändern

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Art des 111-Arten-Korbs
  • Art des Zielartenkozepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete
Für die Schlingnatter, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Erhaltungszustand
  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung  günstig unbekannt  günstig  günstig
Gesamtbewertung  günstig

Stand: 2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB) 

Zusammenfassung (pdf)