null Springfrosch - Rana dalmatina Bonaparte, 1840
Der Springfrosch ist den anderen beiden Braunfroscharten Grasfrosch und Moorfrosch sehr ähnlich, besitzt aber das größte Trommelfell, die längsten Hinterbeine und das beste Sprungvermögen. Die Schnauze ist deutlich zugespitzt. Körperoberseite und Flanken weisen eine hell rötliche oder braune Färbung auf,.Der Springfrosch sendet kurze, anschwellende, durch deutliche Pausen unterbrochene Rufserien wie „ko-ko-ko" aus, die meist unter Wasser ausgestoßen werden.
Gewicht: ca. 20 g
Das Verbreitungsgebiet des Springfrosches erstreckt sich von der französischen Atlantikküste im Westen bis zum Karpatenbogen und zur Westküste des Schwarzen Meeres im Osten. Außerhalb Europas kommt die Art lediglich entlang der Südküste des Schwarzen Meeres vor. Die nördlichsten Vorkommen liegen auf den dänischen Inseln und im äußersten Südosten Schwedens. Im Süden reicht das Areal bis nach Kalabrien bzw. bis auf den Peloponnes. In Deutschland liegt der Schwerpunkt der Verbreitung in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen. Zudem gibt es mehrere kleinräumige, verstreut liegende Verbreitungsinseln, von denen die nördlichsten an der Ostseeküste liegen.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg besitzt der Springfrosch zwei voneinander isoliert liegende Verbreitungsschwerpunkte: das westliche Bodenseegebiet mit dem Hegau sowie einen Bereich, der die Oberrheinebene, den Kraichgau und das Neckarbecken umfasst. Zudem gibt es vor allem im Norden und Nordosten des Landes weitere verstreut liegende Fundorte.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Landesweit sind die Bestände momentan als stabil einzuschätzen. In einigen Landesteilen häuften sich die Fundmeldungen in den letzten Jahren, ob jedoch eine tatsächliche Bestandszunahme und Ausbreitungstendenz oder lediglich ein Kenntniszuwachs vorliegt, kann gegenwärtig nicht eindeutig beurteilt werden.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
3 gefährdet | * ungefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Grundwasserabsenkung in Flussauen
- Lebensraumverlust durch großflächige Auskiesungen in rheinnahen Wäldern
- Verfüllen von Senken und Kleingewässern zur Eindämmung der Stechmückenplage in der Oberrheinebene
- Aussetzen von Fischen in Laichgewässer
- Zerschneidung der Landschaft (u.a. Verluste durch Kraftfahrzeugverkehr während der Laichwanderung)
- Förderung altholzreicher Laubwaldbestände, kleiner Waldwiesen, vor allem kraut- und gebüschreicher Säume und Waldränder
- Erhaltung und Pflege bestehender und die Anlage neuer (fischfreier) Kleingewässer in Wäldern
- Erhaltung bzw. Schaffung von Trittsteinhabitaten und Wanderkorridoren zur Vernetzung von Populationen
- Errichten von Fangzäunen an stark befahrenen Straßen in der Umgebung von Laichgewässern
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Art des 111-Arten-Korbs
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
FFH-Gebiete
Für den Springfrosch, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | günstig | günstig | günstig |
Gesamtbewertung | günstig |
2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)