null Springfrosch - Rana dalmatina Bonaparte, 1840

Springfrosch (Bild: M. Waitzmann)
Laichgewässer des Springfrosches (Bild: M. Waitzmann)
Springfroschlaich (Bild: M. Waitzmann)

 

Der Springfrosch ist den anderen beiden Braunfroscharten Grasfrosch und Moorfrosch sehr ähnlich, besitzt aber das größte Trommelfell, die längsten Hinterbeine und das beste Sprungvermögen. Die Schnauze ist deutlich zugespitzt. Körperoberseite und Flanken weisen eine hell rötliche oder braune Färbung auf,.Der Springfrosch sendet kurze, anschwellende, durch deutliche Pausen unterbrochene Rufserien wie „ko-ko-ko" aus, die meist unter Wasser ausgestoßen werden.
Gesamtlänge: 5,5 bis 6,5 cm
Gewicht: ca. 20 g
Der Springfrosch besiedelt vor allem warme, lichte Laub- und Mischwälder mit Altholzbeständen, wo er sich außerhalb der Laichzeit bevorzugt an krautreichen, trockenen Stellen in sonniger Lage aufhält, so z.B. auf Waldwiesen, Kahlschlägen, Lichtungen sowie an Wald- und Wegrändern. In der Trockenaue südlich von Breisach und in den Hardtwäldern im Raum Karlsruhe ist er jedoch auch in Kiefernbeständen anzutreffen. Als Laichplätze nutzt die Art sowohl Kleingewässer wie Gräben und Tümpel als auch Altwässer, Teiche, Rückhaltebecken und Seen. Im Bodenseegebiet stellen Toteislöcher und Riede, im Neckarbecken Waldtümpel und Bombentrichter und in rheinnahen Wäldern alte Schluten ohne permanenten Wasserdurchfluss charakteristische Laichgewässer dar.
Der Springfrosch ist in Baden-Württemberg die erste Amphibienart, die das Laichgewässer aufsucht. Meist geschieht dies schon im Februar, das Ablaichen vollzieht sich im März. Die Weibchen setzen einen, selten zwei Laichballen ab. Solche Laichballen, die 300 bis 1000 Eier enthalten können, findet man in einer Wassertiefe von 5 bis 40 cm an Schilfhalmen oder Ästen. Unter dem Einfluss von Gasbildung treibt der Laich im Laufe der Entwicklung an die Oberfläche. Die Larven ernähren sich vor allem von Algen, während erwachsene Springfrösche gern Insekten, Spinnen und Schnecken erbeuten.

Gesamtverbreitung:

Das Verbreitungsgebiet des Springfrosches erstreckt sich von der französischen Atlantikküste im Westen bis zum Karpatenbogen und zur Westküste des Schwarzen Meeres im Osten. Außerhalb Europas kommt die Art lediglich entlang der Südküste des Schwarzen Meeres vor. Die nördlichsten Vorkommen liegen auf den dänischen Inseln und im äußersten Südosten Schwedens. Im Süden reicht das Areal bis nach Kalabrien bzw. bis auf den Peloponnes. In Deutschland liegt der Schwerpunkt der Verbreitung in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen. Zudem gibt es mehrere kleinräumige, verstreut liegende Verbreitungsinseln, von denen die nördlichsten an der Ostseeküste liegen.

Verbreitung in Baden-Württemberg:

In Baden-Württemberg besitzt der Springfrosch zwei voneinander isoliert liegende Verbreitungsschwerpunkte: das westliche Bodenseegebiet mit dem Hegau sowie einen Bereich, der die Oberrheinebene, den Kraichgau und das Neckarbecken umfasst. Zudem gibt es vor allem im Norden und Nordosten des Landes weitere verstreut liegende Fundorte.

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:

Landesweit sind die Bestände momentan als stabil einzuschätzen. In einigen Landesteilen häuften sich die Fundmeldungen in den letzten Jahren, ob jedoch eine tatsächliche Bestandszunahme und Ausbreitungstendenz oder lediglich ein Kenntniszuwachs vorliegt, kann gegenwärtig nicht eindeutig beurteilt werden.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
3
gefährdet
*
ungefährdet
besonders
geschützt
streng
geschützt
- - IV - - -

 

Gefährdungsursachen

  • Grundwasserabsenkung in Flussauen
  • Lebensraumverlust durch großflächige Auskiesungen in rheinnahen Wäldern
  • Verfüllen von Senken und Kleingewässern zur Eindämmung der Stechmückenplage in der Oberrheinebene
  • Aussetzen von Fischen in Laichgewässer
  • Zerschneidung der Landschaft (u.a. Verluste durch Kraftfahrzeugverkehr während der Laichwanderung)
     
Schutzmaßnahmen
  • Förderung altholzreicher Laubwaldbestände, kleiner Waldwiesen, vor allem kraut- und gebüschreicher Säume und Waldränder
  • Erhaltung und Pflege bestehender und die Anlage neuer (fischfreier) Kleingewässer in Wäldern
  • Erhaltung bzw. Schaffung von Trittsteinhabitaten und Wanderkorridoren zur Vernetzung von Populationen
  • Errichten von Fangzäunen an stark befahrenen Straßen in der Umgebung von Laichgewässern

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Art des 111-Arten-Korbs
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete
Für den Springfrosch, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Erhaltungszustand
  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung  günstig  günstig  günstig  günstig
Gesamtbewertung  günstig

2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)

Zusammenfassung (pdf)