null Wechselkröte - Bufotes viridis (Laurenti, 1768)
Das charakteristische dunkelgrüne Fleckenmuster bei einer hellen Grundfärbung macht die Wechselkröte unverwechselbar. Die Art besitzt die Fähigkeit zu einem - allerdings recht schwach ausgeprägten - physiologischen Farbwechsel, was ihren deutschen Namen erklären könnte. Zur Paarungszeit geben die Männchen nachts trillernde, bis zu zehn Sekunden andauernde Rufe von sich, die wie „ürrr" klingen und dem Zirpen der Maulwurfsgrille ähneln.
Gewicht: ca. 40 g
Gesamtverbreitung
Das Verbreitungsgebiet erstreckt sich von der Mongolei im Osten über die Steppengebiete Eurasiens, als ursprüngliche Heimat der Wechselkröte, bis nach Mitteleuropa und Italien im Westen. Nach Süden hin reicht das Areal über den Iran, die Türkei und die Levante bis zur nordafrikanischen Mittelmeer- und Atlantikküste. Die nördlichsten Vorkommen in Europa befinden sich auf den dänischen Inseln, in Südschweden sowie in Estland. In Deutschland umfasst das geschlossene Verbreitungsgebiet in etwa die östlichen Bundesländer. Getrennt davon gibt es kleinere Areale in Bayern, Südwestdeutschland und im Rheinland.
Verbreitung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg besiedelt die Wechselkröte die trocken-warmen Gebiete, so die nördliche Oberrheinebene, den Kraichgau, die Weinanbaugebiete am unteren Neckar sowie die im Regenschatten des Schwarzwaldes gelegenen Oberen Gäue.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Bezogen auf das ganze Bundesland ist eine Abnahme der Bestände. Da Abbaugebiete für die Wechselkröte eine große Bedeutung haben und diese oft einem schnellen Wandel unterliegen können, muss jedoch immer mit kurzfristig einsetzenden Bestandsveränderungen gerechnet werden.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
2 stark gefährdet | 3 gefährdet | besonders geschützt | streng geschützt | - | - | IV | - | - | - |
Gefährdungsursachen
- Verfüllung oder sonstige Rekultivierung von Abbaugebieten wie Kiesgruben und Steinbrüchen bzw. deren natürliche Wiederbewaldung
- Veränderung der Uferstruktur (z.B. Beseitigung von Flachwasserzonen)
- Grundwasserabsenkung in den Flussauen, Trockenlegen von Überschwemmungswiesen, Tümpelverfüllung
- Heckenrodung
- Fischbesatz in Laichgewässern
Schutzmaßnahmen
- Gewährleistung der fortwährenden Neuschaffung von Laichgewässern in Sekundärlebensräumen wie Kiesgruben und Truppenübungsplätzen auch nach Nutzungsaufgabe
- Erhaltung des offenes Charakters des Landlebensraumes
- Erhaltung bzw. Schaffung von Trittsteinhabitaten und Wanderkorridoren zur Vernetzung von Populationen
- Entfernen von Besatzfischen aus Laichgewässern
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Art des 111-Arten-Korbs
- Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Für die Wechselkröte, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
---|---|---|---|---|
Einzelbewertung | günstig | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend |
Gesamtbewertung | ungünstig-unzureichend |
2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)