null Wechselkröte - Bufotes viridis (Laurenti, 1768)

Wechselkröte (Bild: M. Waitzmann)
Wechselkrötenkaulquappe (Bild: H. Sauerbier)
Wechselkröte (Bild: M. Waitzmann)

 

Das charakteristische dunkelgrüne Fleckenmuster bei einer hellen Grundfärbung macht die Wechselkröte unverwechselbar. Die Art besitzt die Fähigkeit zu einem - allerdings recht schwach ausgeprägten - physiologischen Farbwechsel, was ihren deutschen Namen erklären könnte. Zur Paarungszeit geben die Männchen nachts trillernde, bis zu zehn Sekunden andauernde Rufe von sich, die wie „ürrr" klingen und dem Zirpen der Maulwurfsgrille ähneln.
Kopf-Rumpf-Länge: 4 bis 9 cm
Gewicht: ca. 40 g
Als Steppenart besitzt die Wechselkröte eine enge Bindung an trocken-warme Landschaften mit geringer Walddichte und geringen jährlichen Niederschlägen. In Mitteleuropa bewohnt sie vor allem Kies- und Sandgruben, Steinbrüche, Truppenübungsplätze, vegetationsarme Ruderalflächen und Industriebrachen sowie Felder und stillgelegte Ackerflächen. Selbst in Hausgärten, Parkanlagen, Bahndämmen und Weinbergen trifft man die Art gelegentlich an. Als Laichgewässer dienen der Art in Baden-Württemberg stark sonnenexponierte, vegetationsarme Stillgewässer mit flach auslaufenden Ufern, wie z.B. wassergefüllte Senken auf Äckern und Wiesen, Tümpel, Teiche, Rückhaltebecken, Altarme und Baggerseen. Als Pionierart kann die Wechselkröte neu entstandene Gewässer spontan besiedeln.
Durch die natürliche Besiedelung mit Wasserpflanzen eignen sich die von den Wechselkröten genutzten Laichgewässer oft nach wenigen Jahren nicht mehr für die Fortpflanzung. Daher sind Wechselkröten häufig gezwungen, sich auf die Suche nach neu entstandenen Gewässern zu machen, wobei sie Strecken von mehreren Kilometern zurücklegen können. Die Tiere sind vor allem in der Dämmerung und nachts aktiv und erbeuten Regenwürmer, Insekten und Schnecken. Die Laichperiode fällt in den Zeitraum zwischen Ende April und Juni. Ein einzelnes Weibchen kann in seiner paarigen, 2-4 m langen Laichschnur mehr als 10.000 Eier abgeben. Die Larven ernähren sich von Detritus und Algenaufwuchs und können sich meist nur in fischfreien Gewässern entwickeln.

Gesamtverbreitung

Das Verbreitungsgebiet erstreckt sich von der Mongolei im Osten über die Steppengebiete Eurasiens, als ursprüngliche Heimat der Wechselkröte, bis nach Mitteleuropa und Italien im Westen. Nach Süden hin reicht das Areal über den Iran, die Türkei und die Levante bis zur nordafrikanischen Mittelmeer- und Atlantikküste. Die nördlichsten Vorkommen in Europa befinden sich auf den dänischen Inseln, in Südschweden sowie in Estland. In Deutschland umfasst das geschlossene Verbreitungsgebiet in etwa die östlichen Bundesländer. Getrennt davon gibt es kleinere Areale in Bayern, Südwestdeutschland und im Rheinland.

Verbreitung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg besiedelt die Wechselkröte die trocken-warmen Gebiete, so die nördliche Oberrheinebene, den Kraichgau, die Weinanbaugebiete am unteren Neckar sowie die im Regenschatten des Schwarzwaldes gelegenen Oberen Gäue.

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Bezogen auf das ganze Bundesland ist eine Abnahme der Bestände. Da Abbaugebiete für die Wechselkröte eine große Bedeutung haben und diese oft einem schnellen Wandel unterliegen können, muss jedoch immer mit kurzfristig einsetzenden Bestandsveränderungen gerechnet werden.

Rote Liste Schutzstatus Verordnungen und Richtlinien
BW D BNatSchG EG-VO 338/97
Anhang
FFH-Richtlinie
Anhang
BArtSchV
2
stark gefährdet
3
gefährdet
besonders
geschützt
streng
geschützt
- - IV - - -

 

Gefährdungsursachen

  • Verfüllung oder sonstige Rekultivierung von Abbaugebieten wie Kiesgruben und Steinbrüchen bzw. deren natürliche Wiederbewaldung
  • Veränderung der Uferstruktur (z.B. Beseitigung von Flachwasserzonen)
  • Grundwasserabsenkung in den Flussauen, Trockenlegen von Überschwemmungswiesen, Tümpelverfüllung
  • Heckenrodung
  • Fischbesatz in Laichgewässern 

Schutzmaßnahmen
  • Gewährleistung der fortwährenden Neuschaffung von Laichgewässern in Sekundärlebensräumen wie Kiesgruben und Truppenübungsplätzen auch nach Nutzungsaufgabe
  • Erhaltung des offenes Charakters des Landlebensraumes
  • Erhaltung bzw. Schaffung von Trittsteinhabitaten und Wanderkorridoren zur Vernetzung von Populationen
  • Entfernen von Besatzfischen aus Laichgewässern

Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Art des 111-Arten-Korbs
  • Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.

FFH-Gebiete

Für die Wechselkröte, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Erhaltungszustand

  Verbreitungsgebiet Population Habitat Zukunftsaussichten
Einzelbewertung  günstig ungünstig-unzureichend ungünstig-unzureichend ungünstig-unzureichend
Gesamtbewertung ungünstig-unzureichend

2019

Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)

Zusammenfassung (pdf)