Mitwirkung der Kommunen
Mit Schreiben vom 17. Januar 2023 (PDF) wurden die Städte und Gemeinden darum gebeten, die Datengrundlagen für die Lärmkartierung zu prüfen und Ergänzungen oder Korrekturen bis zum 10. Februar 2023 an die LUBW zu melden.
Der Ablauf des Beteiligungsverfahrens besteht im Wesentlichen aus drei Schritten. Die genaue Vorgehensweise ist im Dokument Verfahrenshinweise detailliert beschrieben:
1. Kartierungsdaten prüfen
Die interaktive Karte stellt die kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen sowie Lärmschutzbauwerke, Ampelkreuzungen und Kreisverkehre grafisch dar.
1. Prüfen Sie in der interaktiven Karte, ob es in Ihrem Gemeindegebiet neben den ausgewiesenen Kartierungsstrecken noch weitere kartierungspflichtige Autobahnen, Bundes- oder Landesstraßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge von über 8.200 Kfz gibt. Falls ja, melden Sie diese an die LUBW. Neue Verkehrserhebungen sind dafür nicht erforderlich. Kreis- und Gemeindestraßen sind kein Bestandteil der Lärmkartierung.
2. Prüfen Sie in der interaktiven Karte, ob die straßenbezogenen Informationen für die ausgewiesenen Kartierungsstrecken sowie die Lärmschutzbauwerke, Ampelkreuzungen und Kreisverkehre vollständig und plausibel sind. Falls nicht, melden Sie notwendige Ergänzungen und Korrekturen bitte an die LUBW.
Kein weiterer Handlungsbedarf besteht für Sie, wenn Sie nach den Datenprüfungen zum Ergebnis kommen, dass in Ihrem Gemeindegebiet keine zusätzlichen kartierungspflichtigen Straßenabschnitte vorhanden sind und die Informationen zu den als kartierungspflichtig ausgewiesenen Straßen vollständig und plausibel sind. Eine Mitteilung an die LUBW ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Bedienungshinweise zur interaktiven Karte
2. Korrekturen dokumentieren
a) Excel-Meldeformular ausfüllen
Mit Hilfe des Meldeformulars sollen Korrekturen einheitlich elektronisch erfasst werden (siehe Verfahrenshinweise, Punkt 3).
b) Gebietskarte erstellen
Die Korrekturen sollen in PDF-Karten eingezeichnet und somit räumlich verortet werden (siehe Verfahrenshinweise, Punkt 5). Dies hilft, die im Formular dokumentierten Daten bei der weiteren Bearbeitung zuzuordnen und die Gefahr von Fehlinterpretationen zu minimieren.
Optional: Bereitstellung räumlicher Daten aus der kommunalen Lärmaktionsplanung
Sofern eine Gemeinde über räumliche Daten (Geodaten) verfügt, z. B. aus dem Rechenmodell eigener Lärmberechnungen im Rahmen der Lärmaktionsplanung, kann die Bereitstellung ausgewählter Daten für Korrekturen hilfreich sein (siehe Verfahrenshinweise, Seite 2).
3. Daten übermitteln
Die von Ihnen ausgefüllten Excel-Meldeformulare, die Gebietskarten und ggf. die Geodaten senden Sie bitte per E-Mail an laerm@lubw.bwl.de
Ansprechpartner für Rückfragen:
Alexander Dickschen, 0173 161 3840 / ( 0721 5600-2413 )
Heiko Luginsland, 0173 161 5323 / ( 0721 5600-2375 )
laerm@lubw.bwl.de