Informationen für Kommunen
Neben den allgemein zugänglichen Informationen auf den Webseiten der LUBW gibt es zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung noch weitere Angebote speziell für die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Die Angebote sind nur über diese Seite oder über die direkten Links erreichbar und nicht über das Navigationsmenü auf der linken Seite. Folgende Angebote sind aktuell verfügbar:
Damit wichtige Informationen der LUBW und des Verkehrsministeriums zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung die zuständigen Ansprechpartner in den Städten und Gemeinden zusätzlich direkt erreichen, pflegt die LUBW einen eigenen E-Mail-Verteiler. Gerne nehmen wir weitere kommunale Ansprechpartner in diesen Verteiler auf. Die Registrierung erfolgt über das nachfolgend verlinkte Online-Formular.
Die LUBW unterstützt die von der Lärmkartierung 2022 betroffenen Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg durch Bereitstellung von Rechenmodell- und Ergebnisdaten für die kommunale Lärmaktionsplanung. Es stehen Kartierungsdaten für Hauptverkehrsstraßen und für nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecken (NE-Bahnen) zur Verfügung.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) stellt den Städten und Gemeinden Ergebnis- und Grundlagendaten aus der Lärmkartierung 2022 an Haupteisenbahnstrecken des Bundes für die Lärmaktionsplanung zur Verfügung. Die LUBW unterstützt das EBA bei der Weitergabe der Daten an die baden-württembergischen Kommunen.
Die Berichterstattung der Lärmaktionsplanung (LAP) erfolgt mit einer LAP-Berichtsvorlage (Excel-Datei, xlsx). Im kommunalen Datenpaket befindet sich die passende, vorausgefüllte Version des LAP-Berichtsformulars für Ihre Kommune. Bitte verwenden Sie diese Datei bevorzugt für die EU-Berichterstattung. Die LAP-Berichtsvorlage ist durchgängig kommentiert und farblich in Pflicht- und optionale Felder getrennt. In einfach gelagerten Fällen kann die LAP-Berichtsvorlage auch als Lärmaktionsplan verwendet werden. Der bisher verwendete Musterbericht (Word-Datei, docx) kann nicht weiter genutzt werden.
Erläuterung Berichterstattung und vereinfachter LAP.pdf
Die Dateien hier dienen der Referenz und sind nicht vorausgefüllt. Für die meisten Gemeinden bezieht sich die Lärmaktionsplanung auf Hauptverkehrsstraßen (HVS) allein und ist von der ersten Vorlage abgedeckt. Wenn Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken (HES) als Lärmquellen im Gemeindegebiet vorkommen, ist die zweite Vorlage zu verwenden:
LAP-Berichtsvorlage_HVS.xlsx
LAP-Berichtsvorlage_HVS-HES.xlsx
Enthält der LAP ruhige Gebiete, so ist deren genaue Lage als Geodatensatz mit dem LAP zu berichten. Dazu bitte den folgenden Geodatensatz mit den Flächenpolygonen füllen:
Weicht der Gültigkeitsbereich des LAP von den Gemeindegrenzen ab, so ist die gültige Fläche als Geodatensatz zu spezifizieren und mit der LAP-Berichtsvorlage bereitzustellen.
Die LUBW und das Verkehrsministerium (VM) informieren die Städte und Gemeinden über wichtige Entwicklungen im Bereich Umgebungslärm. Die wichtigsten Mitteilungen zur Lärmkartierung und zur Lärmaktionsplanung sind nachfolgend in chronologischer Reihenfolge aufgeführt (PDF-Dateien, wenn nicht gesondert gekennzeichnet):
Lärmschutz an Straßen in Baden-Württemberg Hinweise zu Lärmaktionsplanung und Verkehrsrecht (VM – 28.02.2025)
Lärmaktionsplanung – EU-Datenberichterstattung und INSPIRE-Veröffentlichung (VM – 20.09.2024)
EU-Vertragsverletzungsverfahren: Ausweitung der LAP-Verpflichtung (VM – 14.05.2024)
Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung: Aktuelle Informationen (VM – 20.10.2023)
Umgebungslärmkartierung 2022 für Hauptverkehrsstraßen ist online (LUBW – 13.10.2023)
Kooperationserlass Lärmaktionsplanung – Neufassung vom 8. Februar 2023 (VM – 08.02.2023)
Lärmkartierung 2022: Mitwirkung der Kommunen (LUBW – 17.01.2023)
Lärmkartierung 2022: Vorabinformation zur Mitwirkung der Kommunen (LUBW – 10.01.2023)
EU-Vertragsverletzungsverfahren 2016/2116: Fehlende Lärmaktionspläne (VM – 04.05.2018)
EU-Vertragsverletzungsverfahren 2016/2116: Lärmaktionspläne, Anlage 1 (VM – 23.10.2017)
EU-Vertragsverletzungsverfahren 2016/2116 wg. fehlender Lärmaktionspläne (VM – 24.10.2016)